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Klimaschädlicher Bebauungsplan Tilsiter Straße/Oppspring!

  • 3.10.12: WAZ+NRZ: „Kampf um besseres Klima – Seit Jahren kämpft eine Bürgerinitiative in Holthausen gegen die Bebauung der freien Flächen auf dem Feld Oppspring/Tilsiter Straße. Die Initiative bekommt jetzt neue Rückendeckung durch ein weiteres Gutachten, das Wissenschaftler der Universität Bochum, Abteilung Geographie/Klimatologie, erstellt haben.“ hier
  • 3.9.11: Die BI erhielt auf dem Umweltmarkt den Klimaschutzpreis des RWE, dotiert mit 1000 €, für die Klimawächter, s.u., die in vielen Vorgärten von Holthausen an die Frischluftentstehung auf den Ruhrhöhen und die Innenstadtbelüftung durch das Rumbachtal erinnern
  • 18.3.11: Offener Brief der BI “Frische Luft für Mülheim” an die Mülheimer NRW-Ministerpräsidentin Kraft zum Thema: “Unverantwortlicher Umgang mit Flächenverbrauch in NRW, Beispiel Mülheim an der Ruhr” als pdf-Datei (62 KB)
  • 15.7.10: Ab 21 Uhr in ZDF-Reporter auch der Bericht „Hitzestau in deutschen Städten“, u.a. zur Mülheimer Bauwut als Klimazerstörung am Beispiel Tilsiter Str./Oppspring, wo die BI dagegen kämpft, dass Schulten-Baumer seinen Acker versilbern kann, obwohl der von Wichtigkeit für die Kaltluftentstehung zur Belüftung der Innenstadt ist! Der ZDF-Bericht als  Video

Anfrage für den Planungsausschuss am 26.01.10

zu TOP 6: „Bebauungsplan Tilsiter Straße/Haustadtfeld – G 14“

TO öffentlich

Bei der angekündigten mündlichen „Vorstellung alternativer Bebauungsentwürfe“ ohne zugehörige Unterlage möge Frau Sander auch zu folgenden Fragen und Problemen Stellung beziehen:

1. Frage: Liegt das Plangebiet im Außenbereich? Dazu:

An der östlichen Seite der Tilsiter Straße dient ein Straßengraben, der einen Höhenanstieg von bis zu 2 Meter Wallhöhe aufweist, zur Begrenzung und Entwässerung. Dies sind typische Merkmale einer Außenbereichseinstufung für diese relativ große Grün-, Wald- und Ackerfläche.

Antwort: Ja, das Gebiet ist eindeutig Außenbereich!

2. Frage: Ist für den G 14 eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich? Dazu:

a.) Die sog. Strategische Umweltprüfung gemäß UVPG

Es ist nicht erkennbar, dass für das Vorhaben „Bebauungsplan Tilsiter Straße/Haustadtsfeld –G14“ eine strategische Umweltprüfung durchgeführt wird /wurde ( UVP ). Diese ist u.E. jedoch vorgeschrieben und wegen der gesamtstädtischen Bedeutung der Folgewirkungen des B-Plans auch notwendig.

Wir zitieren auszugsweise aus der Mitteilung des Städte und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen StGB NRW-Mitteilung 665/2005 vom 23.08.2005:

„Gemäß § 14 b Abs. 1 Nr. 1 UVPG ist zukünftig eine Strategische Umweltprüfung in jedem Fall bei den Plänen und Programmen durchzuführen, die in der Anlage 3 Nr. 1 zum Gesetz aufgeführt werden (obligatorische Strategische Umweltprüfung).

Zu diesen Plänen und Programmen gehören nach der Anlage 3, Nr. 1:

Unter anderem Bauleitplanungen nach den §§ 6 und 10 BauGB: Es ist darauf hinzuweisen, dass die gesetzlich (obligatorisch) bestehende Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung im Rahmen der Bauleitplanung (§ 14 b Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Anlage 3 Nr. 1 Ziffer 1.8) bereits im letzten Jahr im Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) vom Bundesgesetzgeber umgesetzt worden sind.“

b.) § 10 BauGB – Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans: „Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als Satzung.“ Das könnte bedeuten, dass die Satzung nur dann rechtswirksam zustande kommt, wenn die Strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde.

3. Frage: Welche klimatologischen Gutachten wurden bei diesem B-Planverfahren und seinen alternativen Entwürfen bisher berücksichtigt? Welche weiteren sollen ggfs. noch zusätzlich in Auftrag gegeben werden und von wem?
4. Frage: Welche Sicherungsmaßnahmen werden im Fall der Bebauung entlang der Tilsiter Str. hinsichtlich der unterhalb liegenden Denkmalgebäude präventiv ergriffen? Dazu:

Laut Bebauungsplan soll das Niederschlagswasser der neu geplanten Häuser an der Tilsiter Straße im Boden versickern.

In das unterhalb des geplanten Bebauungsfeldes liegende denkmalgeschützte Wohngebäude Feierabendhaus Tilsiter Straße 31, bestehend aus 33 Wohneinheiten, ist im Jahr 2009 bereits dreimal Sickerwasser des noch unbebauten freien Feldes in die Kellerräumlichkeiten eingedrungen.

Dies und verstärkt nach einer Bebauung im Rahmen des G 14 stellt eine Gefährdung der Bausubstanz des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes und der Bewohner dar.

Die Antworten außer zu Frage 1 waren schwammig und vage!

Internetseite der Bürgerinitiative „Frische Luft für Mülheim“….


BI-Sprecherin Britta Stalleiken mit einem „Klimawächter“

  • Internetseite der BI „Schützt Menden!“ unter http://www.schuetzt-menden.de
  • Die zerstörerische Mölmsche Bauwut ist Harakiri! hier
  • Cuxhaven hat in der Wohnbaupolitik umgesteuert. “Cuxhavener Wohnlotsen” zur Aktivierung von Bestandsimmobilien anstatt immer weitere Grün- und Waldflächen zur Bebauung freizugeben, wie Mülheim das tut. Von Cuxhaven lernen! MBI-Antrag dazu hier
  • Die exzessive Mülheimer Baupolitik der letzten Jahre ist zerstörerisch und Harakiri. Mit der Umnutzung alter Industrieflächen von Lindgens, Ibing und Rauen müsste das gesamte Bauprogramm neu überdacht werden inkl. Ruhrbania. Noch sträubt sich insbesondere die SPD. Mehr hier