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Immobilienspekulanten

Seltsame Mülheimer Pläne zur Flüchtlingskrise 2022ff.

Dienstag, 06. Dezember 2022

Städte und Kommunen sind bereits überlastet mit der Aufnahme von Flüchtlingen. Mit der russischen Zerstörung der Lebensgrundlagen von Millionen Ukrainern kommen im Winter noch viele mehr. Doch die Pläne der Stadt Mülheim haben sich dafür nicht gewappnet!

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Mülheims Zukunft und das große Immobilienmonopoly

Mittwoch, 01. Dezember 2021

Mülheim bietet in rascher Abfolge immer mehr große Areale für Bauprojekte jeglicher Art. Große, traditionsreiche Firmen oder wichtige Dienstleistungsunternehmen verschwinden, werden verkauft, verlagert oder ganz aufgegeben. Das Tengelmann-Areal, die Friedrich-Wilhelm-Hütte, Vallourec (ex-Mannesmann-Röhrenwerke), die AOK, und Hauptpost sowie Easytower am Hbf.. Für manche Immobilienfirma bedeutet das Goldgräberstimmung, was aber bringt diese rasante Entwicklung der Stadtentwicklung, was den Bürgern?

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Unwetterkatastrophe Vorbote einer entfesselten Klimakrise? Oder eher Ausdruck einer ignoranten Baupolitik?

Freitag, 06. August 2021

Nach der verheerenden Hochwasserkatastrophe Mitte Juli erklären das fast alle als Klimakrise. Doch hat das vornehmlich mit falscher Baupolitik zu tun, wo Nachhaltigkeit selten von Interesse war und ist.

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OB sagt: „Bauprojekte zu verbieten, ist doch kein Hochwasserschutz“ Wie bitte? Wir leben in 2021, nicht mehr in 60ern! MBI fordern weiter Tabuzonen für weiteres Bauen!

Mittwoch, 28. Juli 2021

Nach den Hochwasserschäden durch die Starkregen fordern nicht nur die MBI Konsequenzen in der Stadtplanung. Doch der OB verkündet, mit Bauverboten direkt an der Ruhr würde das Ruhrgebiet entvölkert. Nur: Wir leben in 2021, nicht mehr in den 60iger Jahren!

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Was wird aus der Ibing-Ruine? Die lange Vorgeschichte

Donnerstag, 11. März 2021

Die Ruine der Ibing-Brauerei ist seit Jahrzehnten eine Brache mit ungeklärter Zukunft, aber großem Potenzial. Erklärbar ist das nur mit der Vorgeschichte der städtebaulich höchst attraktiven Flächen Lindgens/Rauen/Ibing in Broich, wobei das Spekulanten-Gespann MWB+Sparkasse eine zwielichtige Rolle spielte.

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Ackerfläche Schlippenweg wird verkauft: Und wieder sind Stadt und Natur ein Stück ärmer

Freitag, 14. August 2020

Im Rat am 25. Juni stellte sich heraus, dass nur die BV 1 für die geplante Grundstücksveräußerung am Schlippenweg zuständig ist. Für deren Sitzung am 12.8.20 hatten die MBI den Antrag gestellt, die 47 ha große, ökologisch und städtebaulich sensible Fläche im Außenbereich für die angedachte modellhafte digitale landwirtschaftliche Nutzung zu verpachten, aber keinesfalls zu veräußern. Eine große Mehrheit von SPD, CDU und FDP stimmte dagegen und für den Verkauf. Für die anderen Ackerflächen am Schlippenweg ist mit dem B-Plan G 15 „Schlippenweg/Zeppelinstr.“ immer noch Wohnbebauung vorgesehen, eine Sünde gegen Stadtdurchlüftung und Hochwasserschutz in Zeiten der Klimaerwärmung. Bereits 2018 scheiterten die MBI mit dem Antrag, im Flächennutzungsplan das heikle Gebiet von Wohnbaufläche in Grünland umzuändern. Man sieht: Alle Bekenntnisse zu Klimafolgenmaßnahmen vor Ort sind bei der Ratsmehrheit reine Lippenbekenntnisse.

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Mülheimer Bauwut: z.B. Hantenweg, nächste Bausünde?

Sonntag, 18. November 2018

Seit die Zinsen niedrig sind wie noch nie und massenhafte Zuwanderung auch Leerstände im Wohnungsmarkt füllt, herrscht Goldgräberstimmung bei Immobilienspekulanten. Auch Bauprojekte, die vor Jahren aus diversen Gründen nicht umsetzbar waren, werden jetzt erneut ins Auge gefasst. So z.B. die Bebauung des Ackers fast im Außenbereich zwischen Tinkrath-, Velauerstr. und Diepenbeck, oder die einst als Kompromiss verbliebene letzte Grünfläche im B-Plan „Wrangelstr.“ im überverdichteten Heißen-Ost oder die vor wenigen Jahren gescheiterte Zubauung der Grünfläche zwischen Wirtzbach, Hantenweg und Stooter Str. in Selbeck am Stadtrand. Die weitere Zersiedelung vergrößert den Individualverkehr enorm, belastet die Stadtfinanzen wegen der dafür nötigen Infrastruktur-anpassung und wirft die Stadt ökologisch um Jahrzehnte zurück

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Tag des Denkmals wg. des Versuchs der VHS-Zerstörung ein „Tag der Schande“ für Mülheim

Donnerstag, 06. September 2018

Der Tag des Offenen Denkmals am heutigen Sonntag läuft diesmal als Teil des „Europäischen Kulturerbejahrs 2018“, das EU-weit ausgerufen wurde. Neun Denkmäler kann man in Mülheim besichtigen. Aber eines fehlt: Das Juwel der Volkshochschule in der MüGa: Dieses Denkmal wurde überfallartig im letzten September seiner Funktion beraubt und gammelt seither abgesperrt vor sich hin. Verwaltung und Ratsmehrheit wollen anscheinend dort keine VHS mehr. Die Vermutung liegt nahe, dass das hoch attraktive Grundstück auf Dauer für Immobilienspekulanten verkaufbar gemacht werden soll. Bis dahin lässt man mutwillig das denkmalgeschützte Gebäude verkommen, bis man es auf Dauer abreißen darf und kann. Ein Riesenskandal, denn es ist bereits der 3. Angriff auf diese VHS in der MüGa in nur 4 Jahren!

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Bürgerbegehren zum VHS-Erhalt unzulässig? Von wegen!

Sonntag, 26. August 2018

„Die Stadt“ hat das vorbeugende Bürgerbegehren „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ als unzulässig bewertet, wenig überraschend bei der hochgradig skandalösen Vorgeschichte. Außerdem gibt die Stadt als Kostenschätzung 16 bis 20 Mio. € an, völlig aus der Luft gegriffen und hochgradig unseriös. Architekt Herr Teich schätzte die Kosten für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen auf ca. 2 Mio. €. Er bot zudem an, die Kosten für ein unabhängiges Gutachten durch das renommierte Büro Pfeiffer selbst zu tragen, doch die Stadt schlug sein Angebot barsch aus und verweigerte kategorisch jeden Zutritt zum Gebäude. Das Bürgerbegehren ist sehr wohl zulässig, ohne große juristische Spitzfindigkeiten! Über 10.000 Bürger in kurzer Zeit sahen das genauso, weshalb sie für das Begehren unterschrieben!

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Bürgerbegehren zum VHS-Erhalt: Politik vs. Bürgerwillen?

Donnerstag, 23. August 2018

Am 30. August 2018 war Ratssitzung der Stadt Mülheim. Neben der Einbringung des Etat 2019 ging es um das Bürgerbegehren „Erhalt unserer VHS in der MüGa“, wozu der Rat über die Zulässigkeit abstimmte und mehrheitlich für „unzulässig“ votierte. Wie zu befürchten war, muss nun selbst die Zulässigkeit des von großen Teilen der Bevölkerung unterstützten Bürgerbegehrens erst noch vor Gericht erstritten werden. Die Chancen dafür stehen ausgesprochen gut.

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