Am 6. Oktober können die Mülheimer Wahlberechtigten im Bürgerentscheid dafür stimmen, dass die bewährte und beliebte VHS wieder im denkmalgeschützten Gebäude in der MüGa stattfinden kann. Die Rechtsabteilung der Stadt hat angedroht, die Beiträge fast aller Befürworter zum Informationsblatt für den Bürgerentscheid zu zensieren und Stellen zu streichen. Das verletzt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und ist z.B. im Falle der MBI-Stellungnahme an den Haaren herbeigezogen. Will etwa „die Stadt“ per unerlaubtem Zensurversuch den Ausgang des Bürgerentscheids manipulieren?
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