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Urteil zum Flughafen: Keine Düse mit Dauer-Ausnahmegenehmigung!

Letzten Donnerstag beschloss der Rat der Stadt Mülheim auf Antrag von CDU, MBI und Grünen den geordneten Ausstieg aus dem Flughafen Essen/Mülheim, mehr hier. Und nun auch noch das:

Pressemitteilung des OVG Münster

Betrieb der „Kleinen Düse“ auf dem Flugplatz Essen/Mülheim endgültig untersagt

12. Juli 2010

Die von der Bezirksregierung Düsseldorf für ein Luftfahrtunternehmen am Flugplatz Essen/Mülheim erteilten Außenstart- und Landeerlaubnisse für strahlgetriebene Flugzeuge vom Typ Cessna 525, 525 A und 525 B sind rechtswidrig und deshalb aufzuheben. Diese Feststellung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts bestätigt.

Mit Beschluss vom heutigen Tag ist der Antrag des Luftfahrtunternehmens auf Zulassung der Berufung abgelehnt worden. Der Senat hat die Auffassung des Verwaltungsgerichts geteilt, dass die angefochtenen Erlaubnisse den in der Nähe des Flugplatzes wohnenden Kläger in seinen nachbarlichen Rechten verletzten, weil sie als Ausnahmeerlaubnisse nicht das gesetzlich zulässige Mittel seien, den Betrieb der sogenannten „Kleinen Düse“ auf dem Flugplatz Essen/Mülheim zu ermöglichen. Die Zulassung dieser Düsenjets stelle eine wesentliche Änderung des Betriebes des Flugplatzes dar und könne deshalb nicht im Wege einer Ausnahmeerlaubnis genehmigt werden.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 20 A 894/10

© Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts NRW, Münster, 2010

WAZ-Essen, 25.02.2010, Tobias Blasius „ Nach jahrzehntelangen Rechtsstreitigkeiten steht der Geschäftsflughafen Essen/Mülheim endgültig auf der Kippe. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte am Donnerstag Starts und Landungen mit kleinen Düsenjets für rechtswidrig. Die Richter gaben damit einem Essener Anwohner Recht, der gegen die Bezirksregierung Düsseldorf geklagt hatte, weil diese immer wieder Ausnahmegenehmigungen für den Charterflug mit der „kleinen Düse“ erteilt hatte. Dies verstoße gegen die Betriebsgenehmigung von 1980, die keine Nutzung des kleinen Airports im Grüngürtel zwischen Essen und Mülheim durch „strahlgetriebene“ Flugzeuge vom Typ Cessna vorsah. ….. Das Gerichtsurteil könnte jetzt ein Bekenntnis erzwingen: Entweder der Flugplatz bekommt die Chance auf ein gewisses qualitatives Wachstum, was wegen der heute sehr viel leiseren Jets keine Horrorvorstellung sein muss. Oder man findet sich mit der wirtschaftlich wenig interessanten Start- und Landebahn für den Schul- und Sportbetrieb ab. Von beidem ein bisschen, die „kleine Düse“ ohne echte Genehmigung – das geht nun nicht mehr lange. …..“

Zur Erinnerung: Der Fluglandeplatz gehört zu je einem Drittel den Städten Essen und Mülheim sowie dem Land NRW. 1994 hatten die Räte von Essen und Mülheim jeweils mit großer Mehrheit den Ausstieg beschlossen. 1996 gehörte die Schließung zum rot-grünen Regierungsprogramm. 1999 kippte die SPD in Mülheim wieder um und wollte den Ausbau zum Geschäftsflughafen. Zweimal scheiterte sie damit im Rat, weil SPD*FDP keine Mehrheit hatten.2001 wurde Yassine als Überläufer zur SPD mit Geld und Job belohnt

trotz gefälschtem Diplom. Die erste Entscheidung der gekauften neuen Mehrheit von SPD+FDP per Überläufer war der Beschluss zum Geschäftsflughafen Essen/Mülheim, seither nur noch der „Fluchhafen“. In Essen gilt weiterhin der Ausstiegsbeschluss, so dass dieser Mülheimer Alleingang nicht umsetzbar war. Dennoch wurde er über Jahre benutzt, um ein ums andere Mal Hintertüren zu versuchen: z.B. der Versuch, den Galgenhügel im Vorgriff auf Instrumenten-Landes-System zu entwalden , die dauernden Ausnahme- oder Probedüsen und zuletzt der dreiste Versuch von Wüllenkemper, den angrenzenden B-Plan Brunshofstr . für eine Airbuswerft zu nutzen, scheiterten alle genauso kläglich wie zuletzt die Unterschriftensammlung von FDP+SPD für ein Bürgerbegehren „Pro Flughafen“.

Nach den Wahlen 2004 gab es auch im Mülheimer Stadtrat eine deutliche Mehrheit von 29:24 gegen den Flughafenausbau. Doch die große Koalition SPD/CDU hatte Nichtstun festgeschrieben, was allerdings die OB und Geschäftsführer Eismann nicht von dauernd neuen Anläufen abhielt. Der MBI-Antrag, den unseligen Yassine-Beschluss zurück zu holen, wurde über 3 Jahre mit immer neuen, faulen Verfahrenstricks verschoben und nie abgestimmt. Auch nach den Wahlen 2009 sind die Flughafenbefürworter mit 27:31 im Stadtrat deutlich in der Minderheit, obwohl die CDU massiv Federn gelassen hatte.

Bevor nun endlich der Yassine-Beschluss politisch gekippt wird, wurde er mit dem Urteil des VG ins Grab befördert! Das ist gut so, aber auch ein Zeichen für das vollständige Versagen weiter Teile der Mülheimer Politik, weil sie den Wählerwillen nicht umsetzte und so fast ein Jahrzehnt lang kaugummiartig immer wieder die gleichen Diskussionen führte, obwohl klar war, dass ohne die Stadt Essen alles Kokolores war!

Die ganze Flughafen-Saga von Essen/Mülheim ist ein Paradebeispiel für mißachtete Demokratie und überholtes Kirchturmsdenken im Ruhrgebiet, angestachelt und immer wieder entfacht von einer Handvoll Lobbyisten!

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