Wählergemeinschaft Fraktion Programm Geschichte Kontakt
Gremientermine aktuelle Termine Sprechstunden
Bundesweit Initiativen und Verbände MH-Parteien Medien Treffpunkte
Pressemeldungen Bildmaterial
 

Mölmsche Demokratie-Defekte

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher, 19.5.2010
Das OVG Münster hat nun eine Selbstverständlichkeit bestätigt, die auch in Mülheim nicht gang und gäbe ist: Das Fragerecht von Stadtverordneten und die Pflicht der Verwaltung, dazu Auskunft zu geben (vgl. NRZ-Artikel unten). Der Rat der Stadt Mülheim oder verschiedene Ausschüsse haben in den 11 Jahren, seit es die MBI gibt, des öfteren Anfragen von der Tagesordnung gestimmt oder die Verwaltung weigerte sich, auf die Fragen einzugehen. Am häufigsten geschah dies im Planungsausschuss mit dem „großen“ Vorsitzenden D.W., der über Jahre eine sehr rüde Ausschussleitung an den Tag legte, was viele Menschen bezeugen können. Ich selbst habe mich mit Baganz, mit Mühlenfeld und mit Wiechering in etlichen Fällen angelegt, weil ich es z.B. für unerlaubt halte, Anfragen einfach mehrheitlich wegzustimmen. Dies ist mehrfach geschehen mit MBI-Anfragen, u.a. zu der Filzgeschichte Rixecker, zu Baganz/Jasper, zum MEG-Desaster und zu Ruhrbania-Kosten. Wir haben viermal in Düsseldorf beim Innenminister und beim RP Beschwerden eingelegt deshalb. Der IM hat immer auf den RP verwiesen und der hat, meist nach längerer Zeit, höchstens Wischiwaschi-Antworten gegeben, hat als Aufsicht aber nie eingegriffen.
Bei einer Beschwerde 2003 ging es z.B. u.a. um die abgewürgten Fragen zu der Beratertätigkeit der OB-Geliebten Jasper und inwieweit man sie für den angerichteten Millionenschaden zur Rechenschaft ziehen kann. Nachzulesen hier
Im Antwortschreiben vom 22.4.03 gab der RP der Verwaltung recht. 1. Anfragen sollen weggestimmt werden können, 2. sogar in Gremien, in denen der Fragesteller nicht sitzt und 3. soll die Verwaltung eigenmächtig Zielsetzungen von Anfragen ändern dürfen. Diese Antwort ist die Aufforderung zu Willkür und Zensur und widerspricht nicht nur dem Minderheitenschutz, sondern auch den fundamentalen Demokratieregeln! Genau das, was das OVG nun als unrechtmäßig ausgeurteilt hat.
Die letzte MBI-Beschwerde war vom 3.7.09, und zwar eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau OB Mühlenfeld wegen Missachtung demokratischer Grundregeln und Entmündigung des Rates der Stadt im Zusammenhang mit der 40 Mio. Euro-Bürgschaft für den SWB zur Rathaussanierung. Damals wurde die MBI-Anfrage erst zensiert, indem in die Vorlage ohne Rücksprache ein „nicht“ vor „Öffentlich“ eingefügt wurde und die gesamte Anfrage dann auf Wiechering-Antrag von der Tagesordnung gestimmt wurde. Dies führte zum Eklat und die MBI verließen unter Protest die Ratssitzung. Die Punkte der Dienstaufsichtsbeschwerde waren im einzelnen:

  1. Eigenmächtiger und nicht autorisierter Veränderung von Dokumenten, hier Ratsvorlagen unserer Fraktion
  2. Vereitelung des Frage – und Antragsrechts einer Fraktion im Rat der Stadt, damit Verstoß gegen das Gebot des Minderheitenschutzes und gegen das Gleichbehandlungsprinzip
  3. Nichtbeachtung des Grundsatzes der sparsamen Haushaltsführung beim Abschluss eines Mietvertrages für das eigene Rathaus und dafür
  4. vorsätzliche Entmündigung des Rates der Stadt sowie Aushebelung der Demokratie und Irreführung von Öffentlichkeit und Aufsichtsbehörden
  • Die ganze MBI-Beschwerde als pdf-Datei (37 KB)
  • »Verdeckte Kredite, entmündigte Ratsmitglieder: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen SPD-Oberbürgermeisterin in Mülheim an der Ruhr – Unsere Stadt ist faktisch bankrott« . Ein Interview in junge welt vom 8.7.09 mit MBI-Fraktionssprecher Lothar Reinhard, nachzulesen als pdf-Datei (157 KB)

Der RP antwortete am 24.10.09 so: „Inzwischen hat mir die Oberbürgermeisterin zu Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde berichtet, so dass nun die kommunalaufsichtliche Prüfung erfolgen kann. Über das Ergebnis werde ich Sie informieren. Bis dahin bitte ich weiterhin um Ihre Geduld.“ Prima! Am 9. Oktober war der offizielle Starttermin der Rathaussanierung, wofür die Bürgschaft gebraucht wurde, damit der SWB überhaupt Kredit bekam. Der RP hat ferner in einem Zwischenbericht vom 30.11.09 zur MBI- Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau OB Mühlenfeld mitgeteilt, dass die Aufsichtsbehörde auf Grund offener Fragen eine ergänzende Stellungnahme der OB angefordert hat. Seither ist Funkstille! Das OVG-Urteil zu Gelsenkirchen haben wir nun zum Anlass genommen, eine Bescheidung durch den RP anzumahnen, aber auch den Innenminister daran zu erinnern, dass er sich als oberster Wächter der NRW-Demokratie nicht zu einfach aus der Verantwortung ziehen kann. Die Verteidigung unserer Demokratie und das Pochen auf die Einhaltung grundgesetzlicher vorgegebener Spielregeln kann und darf nicht nur Gerichten überlassen bleiben.

Auch zur Auskunftsverweigerung der Verwaltung haben wir etliche Beispiele, die z.T. eher der Rubrik Volksverdummung oder -ver… entstammen könnten.

NRZ-Mülheim, 19.05.2010, Frank Helling
Münster stärkt Rechte der Stadträte
MBI-Ratsherr Lothar Reinhard ist sich ziemlich sicher, dass ihm so etwas auch schon passiert sei, für Stadtdirektor Frank Steinfort steht hingegen nach Rücksprache mit dem Rechtsamt fest, dass man so einen Fall noch nie gehabt habe.

Wie dem auch sei: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat vor kurzem in einem Urteil die Rechte von Stadtverordneten gestärkt.

Es hatte sich mit folgendem Fall beschäftigt, berichtet das WAZ-Internetportal: Wolfgang Meyer hatte 2006 als Ratsherr der Linken im Gelsenkirchener Stadtrat die Anfrage gestellt, welche Aufträge von der Verwaltung 2005 an Fremdfirmen vergeben worden seien. OB und Verwaltung beantworteten seine Anfrage nicht, mit der Begründung, dies erfordere einen unverhältnismäßig hohen Aufwand. Der Rat beschloss zudem mit Mehrheit, die Anfrage nicht zuzulassen. Meyer klagte dagegen und siegte: Zwar sei er nicht mehr Ratsherr, weshalb die Angelegenheit in der Hauptsache erledigt sei, aber, erklärte das OVG, die Mehrheitsentscheidung des Rates hätte sein Fragerecht eindeutig verletzt. Zudem sei der Entscheidungsspielraum der Verwaltung, ob sie eine Antwort auf eine Anfrage gebe, äußerst gering. Die Stadt muss die Kosten des Verfahrens tragen.

MBI-Fraktionssprecher Reinhard findet das Urteil „sehr interessant“, nicht zuletzt für den Fall, dass so etwas auch einmal in Mülheim passiere. „Das kann ja durchaus sein. Hier werden ja gerne Spielchen gespielt“. Er könne sich erinnern, dass er zu Ruhrbania ein und dieselbe Frage schon mal öfter habe stellen müssen, bis sie endlich und dann sehr spät beantwortet worden sei.

Stadtdirektor Steinfort betont, dass die Verwaltung stets willens sei, Anfragen auch zu beantworten. „Das ist das gute Recht der Politik“. Eine Frist, bis wann eine Anfrage beantwortet sein müsse, gebe es zwar in der Satzung nicht, aber: Es sei gute Übung, mit dem Fragenden einvernehmlich zu abzuklären, wie tiefgehend eine Antwort ausfallen soll, damit man sie auch schnellstmöglich und genau geben könne.