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MBI-Antrag erfolgreich: Kein Flüchtlingsdorf am Papenbusch

Husarenstreichartig versuchtes Flüchtlings-dorf in der Papenbuschsiedlung im Schnellschussverfahren vom Tisch! MBI-Antrag und Drohung mit Bürgerbegehren konnten das Schlimmste verhindern°!

7.4.16: Sitzung der Bezirksvertretung  2 mit dem MBI-Antrag (s.u.), der auch für den Planungsausschuss am 29.4. gestellt ist, die Verwaltung zu beauftragen, die Einleitung eines neuen B-Plans “Mellinghofer Str./ Tiegelstr./Papenbusch” vorzubereiten. SPD, CDU und Grüne stellten heute kurzfristig einen fast identischen Antrag per Tischvorlage. Der wurde dann beschlossen, womit eine kurzfristige Entscheidung für ein Flüchtlingsdorf in der denkmalgeschützten ehemaligen Arbeitersiedlung am Papenbusch vom Tisch ist. Der MBI-Antrag, den CDU und FDP Ende März nicht mit unterschreiben wollten (SPD und Grüne hatten wir nicht gefragt), hat alle wohl so unter Druck gesetzt, dass sie ein evtl. auf die Ablehnung des MBI-Antrags folgendes Bürgerbegehren auf jeden Fall verhindern wollten. Deshalb die o.g. Tischvorlage.

Vom Ergebnis her gut,
von der Methode her schäbig.

P.S.
Weshalb die MBI SPD und Grüne nicht gefragt hatten, bei einem gemeinsamen Antrag mitzumachen:
Die Grünen hatten als einzige in der letzten BV dem überfallartigen Versuch für das Flüchtlingsdorf zugestimmt, dem sie auch im Rat nicht widersprachen o.ä..
SPD-Wiechering hatte bereits 2 Tage, nachdem die Ratsmehrheit inkl. SPD die Verwaltung gezwungen hatte, ihre Schnellschussvorlage zurückzuziehen, in der NRZ verlauten lassen: „Jetzt ist Mut gefordert – Dieter Wiechering wirbt für Papenbusch-Lösung“

Sportplatz PapenbuschFast überfallartig sollte Anfang März ein Flüchtlingsdorf für 480 Personen auf dem ehemaligen Sportplatz am Papenbusch beschlossen werden. Der Mülheimer Wohnungsbau (MWB), der vor Jahren den ex-Thyssen-Sportplatz gekauft hatte, wollte dorthin 48 zweistöckige Mietshäuser bauen, zuerst für Flüchtlinge, die dann später an Familien mit geringem Einkommen vermietet werden könnten. Die Beschlussvorlage kam montags und sie sollte bereits am gleichen Tag im Finanzausschuss, tags darauf in der kurzfristig angesetzten Sondersitzung der Bezirksvertretung und donnerstags im Rat abgenickt werden.

Bereits die BV spielte nicht mit und nur noch Grüne und Linke stimmten mit der Verwaltung, während es bei der SPD noch Enthaltungen gab.
CDU und MBI setzten kurzfristig für die Ratssitzung einen gemeinsamen Antrag auf, keine Schnellschuss-Entscheidung zu treffen, sondern ein geordnetes B-Plan-Verfahren für das Gelände einzuleiten, bei dem dann auch die Anwohner beteiligt werden müssen und nicht nur nachträglich informiert, wie das bei Flüchtlingsunterkünften nicht nur erlaubt, sondern leider auch gang und gäbe ist.

Viele Anwohner aus der denkmalgeschützten Siedlung Papenbusch waren durch das Vorhaben bereits in höchste Alarmbereitschaft versetzt worden und kündigten massiven Widerstand an. Die SPD sprang auch deshalb noch schnell auf den gemeinsamen Antrag von CDU und MBI auf. Daraufhin zog die Verwaltung ihre Vorlage zurück. Mehr u.a. in

  • 11.3.16: „Mülheimer Woche: „Doch kein „Schnellschuss“ – Rat gegen eine Bebauung mit Flüchtlingshäusern am Papenbusch“ hier
  • 19.3.16: WAZ/NRZ: „SPD mahnt Sachlichkeit an – Die SPD mahnt in der Frage der Unterbringung von Flüchtlingen angesichts der zuletzt aufgeheizten Debatte um einen sozialen Wohnungsbau am Papenbusch „eine sachliche Debatte und einen menschlichen Kurs in der Flüchtlingspolitik“ an“, nachzulesen hier

Obwohl auch die SPD im Rat am 10.3. das Projekt mit abgelehnt hatte, forderte Fraktionschef Wiechering bereits zwei Tage später in der NRZ: „Jetzt ist Mut gefordert – Dieter Wiechering wirbt für Papenbusch-Lösung“ und 1 Woche später legen die beiden Partei-Vize Mühlenfeld und Aydemir zusammen mit Wiechering nach.
Was soll das, könnte man fragen, wenn der Lobbyismus nicht so offensichtlich wäre.

Die Verwaltung zog ihre Vorlage am 10. März zurück mit der Ankündigung, im Mai eine überarbeitete Fassung vorzulegen. Wie aber sagte Wiechering in der NRZ 2 Tage danach:
„Die Verwaltung muss den Mut aufbringen, das Verfahren weiterzuführen.“ Wie bitte? Welches Verfahren?

Viele sachliche Probleme und Fragen bei dem MWB-Vorhaben sind ohnehin völlig offen, so z.B. die gänzlich ungeklärte Zuwegung, der möglicherweise ungeeignete Untergrund, die vorgeschriebene Beachtung des Denkmalschutzes der Papenbusch-Siedlung, Fragen des Umweltschutzes und nicht zuletzt das Problem der Dimensionierung.
All das benötigt intensivere Untersuchungen, also Zeit, und vor allem die Beteiligung der Betroffenen. Mit den Ausnamevorschriften für Flüchtlingsunterkünfte kann man formal zwar die für alles andere vorgeschriebene Gesetzeslage umgehen, doch mit sehr hohem
Risiko, im Endeffekt für alle Beteiligten.

Es wird nun darauf ankommen, möglichst noch im April die Einleitung eines ordentlichen Bebauungsplans beschließen zu lassen, ob mit oder ohne SPD.
Im Dezember wurde im Übrigen der Flüchtlingsstandort Pilgerstr. beschlossen, der für das Projekt Papenbusch kurz später wieder ad acta gelegt werden sollte, warum auch immer. Wenn dann das Flüchtlingsdorf auf dem MWB-Sportplatz am Papenbusch nicht im beabsichtigten Schweinsgalopp umgesetzt werden kann, steht die Stadt bzgl. Flüchtlingsunterkünften nicht im Regen, sie kann ja ihre Beschlüsse zur Pilgerstr. umsetzen.
Wenn aber kein Beschluss zur Einleitung eines B-Plans gefasst wird und die Verwaltung im Rat am 12. Mai einen neuen Versuch startet, wie Wiechering es fordert, dann wird die übergangene Bevölkerung zweifelsohne eine Bürgerinitiative mit dem Ziel in Leben rufen, das Vorhaben zum Beispiel per Bürgerentscheid zu kippen.

MBI-Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 7.4. und den Planungsausschuss am 29.4.2016 TO öffentlich
Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes „Mellinghofer Str./ Tiegelstr./Papenbusch“

Beschlussvorlage:
Die BV 2 empfiehlt dem Planungsausschuss zu beschließen,
der Planungsausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Bebauungsplan „Mellinghofer Str./ Tiegelstr./Papenbusch“ (Bereich ehem. Sportplatz) aufzustellen und  den notwendigen Einleitungsbeschluss für die Ratsgremien und die Bezirksvertretung vorzubereiten.

Begründung:
Die Verwaltung hat ihre Beschlussvorlagen V 16/0202-01 (öffentlich) und V 16/0203-01 (n.ö.) „Anmietung von Unterkünften zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern auf dem Grundstück Papenbusch“ für die Ratssitzung am 10.3.16 zurückgezogen, nachdem die BV 2 diese mit großer Mehrheit abgelehnt hatte und eine ähnliche Ablehnung im Rat deutlich geworden war.
Es ist aufgrund der Planungen des Grundstückseigentümers für Wohnbebauung in diesem Bereich angebracht, eine angemessene Bürgerbeteiligung durchzuführen. Dies ist nur mit der Einleitung eines B-Plans bei gleichzeitigem Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben.
Bezirksvertretung und Rat der Stadt sind aufgefordert, für ein geordnetes Planverfahren zu sorgen, um eine nachbarschaftsverträgliche Wohnbebauung zu ermöglichen, die u.a. auch die Aspekte des für die Siedlung Papenbusch geltenden Denkmalschutzes berücksichtigt und eine verträgliche Zuwegung sicherstellt.

M. Hirdes, MBI-Vertreterin BV 2, L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher