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Der ungeeignete VHS-Interimsstandort Aktienstr.

I.) Parkgebühren VHS-Interimsstandort Aktienstr.

MBI-Anfrage für den Bildungsausschuss am 23.3.2020   TO öffentlich

Parken VHS-Aktienstr.Ab Anfang März müssen Parkplatzgebühren für die Nutzung der Parkplätze am VHS-Interimsstandort Aktienstraße entrichtet werden. Es kostet Kursteilnehmer für Kurse vor 18 Uhr 4 € bei mehr als 2 Stunden, was i.d.R. für einen Kurstermin anfällt. Für die gesamte Kursdauer eines Semesters macht das ca. 40 € pro Kurs zusätzlich zu den Kursgebühren.

Die Verwaltung möge daher zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. Stimmt die Verwaltung der Meinung zu, dass diese Parkgebühren zumindest einen Teil der VHS-Kursteilnehmer in zwei Gruppen unterteilt, nämlich die Kurse vor und nach 18 Uhr, mit z.T. deutlicher Benachteiligung der ersten Gruppe?
  2. Wann genau wurde von von welcher Stelle oder welchem Gremium diese Zusatzgebühr  warum beschlossen?
  3. Gäbe es eine Möglichkeit, bei Buchung des Kurses auch ein Parkchip für die gesamte Kurszeit zur Verfügung zu stellen, evtl. zu einer geringen Gebühr?
  4. Welche städtische Stelle könnte den Wegfall oder zumindest eine zumutbarere Reduzierung dieser Parkgebühren beschließen?
  5. Wie will die Verwaltung denjenigen Kursteilnehmern, die z.B. freitags ein Parkticket gelöst haben, aber keinen Parkplatz finden, die Rückerstattung gewährleisten?
  6. Wer betreibt hier die Parkraumbewirtschaftung?
  7. Welcher geldwerte Vorteil ergibt sich, auf Kosten der Kursteilnehmer, für die Stadt Mülheim?

Offenbar hat die Stadt Mülheim eine Entscheidung getroffen, ohne über die Auswirkungen für die Kursteilnehmer genauer nachzudenken.

Ergänzungen zur MBI-Anfrage zu den neuerlichen Parkgebühren am VHS-Interimsstandort, Drucksache Nr.: A 20/0206-01

Die MBI-Fragen in der Vorlage A 20/0206-01 beziehen sich fürs erste nur auf die VHS-Kursteilnehmer, die auf das Auto angewiesen sind. Natürlich müssen auch die Dozenten und Dozentinnen erwähnt werden, denn die Kosten für das Parken an dem VHS-Interimsgebäude trifft etliche von ihnen noch viel gravierender, da auch sie diese neuerlichen Parkgebühren in voller Höhe bezahlen müssen Ihre Bezahlung in den meisten Kursen sieht bekanntlich nicht gerade rosig aus. Der normale Stundenlohn liegt bei 21 € pro Unterrichtsstunde. In Integrations- oder Alphabetisierungskursen wird mehr bezhalt (35,- bzw 40,- €).

Wenn also ein /e Dozent/in vormittags in einem 90 -minütigen Kurs unterrichtet, erhält er/sie dafür € 42,-. Meistens ist er/sie aber schon eher da, um Kopien zu machen, das Whiteboard anzuschalten. zu lüften etc. Und auch nach Kursende dauert es wieder, bis man/frau alles wieder aufgeräumt und ausgeschaltet hat. Kurzum: Dozenten sind nicht selten über 2 Stunden in der VHS. Dann aber müssen fast 10% des Verdienstes noch für den Parkplatz gezahlt werden, denn alle Abgaben müssen die Dozenten komplett selbst tragen! Auch die Unterrichtsvorbereitung wird übrigens nicht extra bezahlt. Nicht wenige der Dozent/innen  sind zu Recht verärgert und stellen sich die Frage: Lohnt sich dann die Arbeit noch????

  • Die Verwaltung möge aus all den Gründen heraus darlegen, warum es in Mülheim nicht möglich sein soll, VHS-Teilnehmer, besonders aber auch Dozenten, auf dem Parkplatz kostenlos parken zu lassen, wenn z.B. die Anmeldebescheinigung oder ein Ausweis für Dozenten im Autofenster liegt. Andere Leute, die den Parkplatz nutzen wollen, müssten zahlen. An vielen VHS-Standorten in Deutschland wird das so oder ähnlich gehandhabt.

Volkshochschulen haben in den letzten Jahren insgesamt einen deutlichen Bedeutungszuwachs erfahren. Durch die Schließung der VHS in der MüGa hat aber die Volkshochschule in Mülheim sich nun über Jahre quantitativ und qualitativ zurückentwickelt. Will man verhindern, dass bis zur Wiedernutzung der VHS in der MüGa der Auszehrungsprozess nicht erneut größer wird, muss dringend auch bzgl. der Parkgebühren am Interimsstandort Aktienstr. einiges wieder geändert werden. Die erhofften Einnahmen dort stehen absehbar in keinem Verhältnis zum entstandenen Schaden.

Annette Klövekorn, MBI-Vertreterin im Bildungsausschuss

II.) Für VHS ungeeignete Räumlichkeiten

Hier noch Fotos von der Interims-VHS im ehemaligen AEG-Fabrikgebäude an der Aktienstraße. Als Volkshochschule, für die auch Kommunikationsmöglichkeiten von zentraler Bedeutung sind, ist dieses Gebäude auch nicht ansatzmäßig geeignet!

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links der gradlinig verlaufende Flur im hinteren Gebäudeteil: 100 m lang und nur 123 cm breit!, dazu Übergänge mit Treppenstufen
rechts der Notausgang zur Sandstr. hin

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links die Fensterfront nach hinten, rechts der große Seminarraum