1.3.11: BV 3 und erneute MBI-Anfrage zu dem Kahlschlag zwischen Rennbahn und Duisburger Str. vor und oberhalb des neuen Golf-Übungsplatzes von Herrn Schmitz (s.u.), und zwar auch in Ausgleichsflächen für die seinerzeitige Zerstörung des Landschaftsschutzgebietes an der Ruhrorter Str. neben VW Schultz. Auch dabei verweigerte die Verwaltung erneut eine Beantwortung der MBI-Fragen! Unglaublich, dass in der 4. Sitzung hintereinander die Auskunft verweigert wurde (davor bereits BV 3 im Jan., Planungsauschuss und Immoservice im Feb.)! Die Anfrage wurde nun wiederholt für den Planungsausschuss am 15. März:
Vorschlag für den Planungsausschuss am 15.3.2011, TO: öffentlich
Oberhalb der Rennbahn ist eine Golfplatzerweiterung südlich des Führring entstanden. Die gesamten Flächen zwischen der neuen 6-Loch-Anlage, der Straße „An der Rennbahn“ und der Duisburger Straße sind urplötzlich kahl gefegt und umgepflügt. Was da wer warum zuletzt genehmigt, verpachtet oder verkauft hat, konnten die MBI in nun bereits 4 Sitzungen(!) bei mündlichen und schriftlichen Anfragen nicht genauer erfahren.
Deshalb folgender erneuter MBI-Vorschlag als Wiederholung wegen der verweigerten Auskünfte zuletzt in der BV 3
Betr.: Planungsrechtliche Situation und Festsetzungen im Landschaftsplan zwischen Duisburger Straße und am Führring
Wie schon in der Sitzung der BV 3 am 25. Januar erwähnt, wurden auf der für Ausgleichsmaßnahmen festgesetzten Fläche neben und oberhalb der Golfplatzerweiterung in Speldorf der gesamte Aufwuchs gerodet. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Fläche an den Golfplatzbetreiber verpachtet wurde(so die Auskunft von Herrn Buchwald im Ausschuss Immobilienservice). Die Verwaltung möge daher noch einmal den aktuellen planungsrechtlichen Status der Fläche erklären und darlegen, welche Festsetzungen beim Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Ruhrorter Str. /Rennbahn Raffelberg –N 5“ und in der Vorlage V 94/0216 „Renaturierung des Halbaches nebst Ergänzungsmaßnahmen im Bereich des Rennbahngeländes“ beschlossen wurden.
Es ist möglicherweise auch davon auszugehen, dass die Rodung der Fläche ohne Absprache mit dem Umweltamt widerrechtlich erfolgte.
Unabhängig von der anstehenden Diskussion im Umweltausschuss zu Detailfragen sollte das weitere Vorgehen auch im Planungsausschuss thematisiert werden, nachdem die Dezernentin in der letzten Sitzung vorgab, nichts Genaueres zu wissen.
Antwort der Verwaltung am 15.3.11:
Es handelt sich hier um die Flächen entlang der Strasse „An der Rennbahn“ und „Am Führring“, auf denen u. a. auch Aufwuchs beseitigt wurde. Die Flächen liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes mit der Festsetzung Landschaftsschutzgebiet Ziffer 2.2.2.5 „Speldorf – Styrumer Ruhraue“. Nach den „Allgemeinen Festsetzungen für alle Landschaftsschutzbiete Ziffer 2.2.1. III Nr. 1 ist dort u. a. die Beseitigung oder auch Beschädigung von Bäumen, Sträuchern, Hecken, Feld- und Ufergehölzen verboten. Ausnahmen von den Verboten können nur unter den Voraussetzungen des § 67 BNatSchG erteilt werden.
Solche Genehmigungen wurden nicht beantragt, demzufolge auch keine solche Befreiung erteilt. Ordnungsrechtliche Schritte wurden eingeleitet. Im Laufe der weiteren Recherchen ergaben sich folgende Sachverhalte:
Die Fläche „An der Rennbahn“ wurde von dem Golfplatzbetreiber zur möglichen Erweiterung der nebenan befindlichen 6-Loch-Anlage angepachtet. Nach eigenen Aussagen (im Rahmen der Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren) wurde ein Unternehmer beauftragt, die Fläche von Unrat, alten Zäunen, Müll und nicht genehmigten Pferdeunterständen zu befreien. Die Fa. hat hier Großgerät eingesetzt und damit den Schaden am Gehölzbestand verursacht. Auf Grund der schweren Erkrankung des Unternehmers, konnte dies von dem Golfplatzbetreiber bisher nicht abschließend geklärt werden.
Die übrigen an der Strasse „Am Führring“ gelegenen Flächen inklusive der Bachparzelle sind die von der MBI Fraktion angesprochenen Ausgleichsflächen des Bebauungsplanes „Ruhrorter Strasse / Rennbahn Raffelberg – N 5“ von 1987. Hier wurden von einem Gartenbauunternehmen im Auftrage der Stadt Arbeiten ausgeführt, die erkennbar zu weitgehend waren und zu Schäden an den Ausgleichsmaßnahmen führten. Die Schäden werden ersetzt.
Diese Flächen wurden ebenfalls mit Wirkung vom 01.01.2012 an den Golfplatzbetreiber ohne Absprache mit dem Umweltamt als Pflegeflächen verpachtet. Zur Zeit wird geprüft, ob dies hinsichtlich der bestehenden Pflegeverpflichtung aus dem Bebauungsplan N 5 rückgängig zu machen ist.
Der Golfplatzbetreiber hat die vorgenannten Flächen u. a. zur Erweiterung der 6-Loch-Anlage gepachtet, jedoch ohne vorher einen Bauantrag oder einen Antrag auf landschaftsrechtliche Befreiung nach § 67 BNatSchG gestellt zu haben.
Er hat jedoch in der Anhörung angekündigt, diese Anträge in naher Zukunft zu stellen. Das weitere wird dann in den jeweiligen Verfahren zu prüfen sein.
Zur Erinnerung noch einmal die Anfrage zur Sitzung des Immobilienservice am 21.2.2011
Vorgänge auf den Flächen für Ausgleichsmaßnahmen südlich des Golfplatzes an der Rennbahn
Zwischen der Duisburger Straße und „Am Führring“ liegt eine Fläche, die seinerzeit als Ausgleichsfläche für die Baumaßnahme auf dem sog. „Espera-Gelände“ an der Ruhrorter Straße ausgewiesen wurde. Laut Landschaftsplan soll diese Fläche der natürlichen Entwicklung überlassen werden. Nachdem das an den neuen Golfplatz angrenzende Gelände jahrelang dicht mit Brombeeren überwachsen war, wurde im Januar die gesamte Fläche gerodet. Auf Anfragen in der Bezirksvertretung 3 kamen bisher keine bzw. widersprüchliche Antworten. Unter anderem hieß es, die Fläche sei jetzt an den Golfplatzbetreiber verpachtet worden. Da die Fläche als Ausgleichsfläche ausgewiesen ist, wäre dabei völlig unklar, warum jemand diese pachten sollte, da er keinen erkennbaren Nutzen daraus ziehen kann, solange er sich an die Auflagen hält. Es ist bekannt, dass der Golfplatzbetreiber diese Fläche ursprünglich ebenfalls als Golfplatz nutzen wollte. Diese Absicht scheiterte bei der Aufstellung des Bebauungsplanes.
Aus diesem aktuellen Anlass bitten wir die Geschäftsführung um einen Sachstandsbericht. Insbesondere sollen folgende Fragen beantwortet werden:
- Trifft es zu, dass die o.g. Fläche an den Golfplatzbetreiber oder andere Personen verpachtet oder sogar verkauft wurde?
- Warum wurde die Fläche im Januar gerodet?
- Wie soll die Fläche weiter gepflegt werden? Welche Entwicklungsziele gibt es?
- Warum wurde die (ökologisch nicht optimale) Entwicklung der Brombeerhecken jahrelang abgewartet, um jetzt mit schwerem Gerät ohne Rücksicht auf überwinternde Tiere und Bodenstruktur massiv einzugreifen?
- Wie soll ein Betreten des Geländes vom Golfplatz aus verhindert werden?
Antwort: Jawohl, es sind Flächen an den Golfplatz verpachtet. Genaueres solle die MBI im Umweltausschuss erfragen.
Zum MBI-Vorschlag für die Bezirksvertretung 3 am 1.3.11 war die lapidare Antwort sinngemäß, man müsse sich erst kundig machen
Zu Hintergründen und Vorgeschichte
Herr Schmitz ist im Vorstand des Rennvereins am Raffelberg, seit es vor Jahren schweren Zoff dort gab und Frau Mühlenfeld als Vorsitzende grollend zurücktrat. Herr Schmitz betreibt auch die Golfanlage in der Rennbahn. Diese wollte er vor Jahren in die Wiesen oberhalb des Fußgängerwegs Am Führring erweitern. Dies konnte ihm nicht genehmigt werden, weil genau dort die Ausgleichsmaßnahmen für die Zerstörung des Landschaftsschutzgebietes an der Ruhrorter Str. für Gewerbeansiedlung (u.a. Hofer, Phillips) durchgeführt worden waren. Die oberen Wiesen sind städtisch und z.T. Naturschutzgebiete, die unterste hatte Schmitz vor Jahren gekauft und die langjährigen vorherigen Pächter vertrieben. Nun wird anscheinend dort doch eine Golfanlage gebaut. Deshalb die MBI-Anfrage unten, weil das anscheinend auch nicht durch die politischen Gremien gegangen war. Es stellen sich etliche Fragen, u.a. auch zu der „Renaturierung des Halbach“, einer ungeklärten Ausgleichsmaßnahme, im Übrigen nicht unwesentlich, weil der Raffelbergteich am Theater a.d.Ruhr ursprünglich vom Halbach gespeist wurde und nun ohne Zulauf für viel Geld dauernd gespeist und gereinigt werden muss. Mehr dazu hier.
Herr Schmitz betreibt auch das städtebaulich wenig pässliche Hotel neben der Tomate an der Dohne. Aber er hat auch schon einige Projekte versiebt wie u.a. an der Aktienstraße. Sein Bruder ist ist Geschäftsführer des Unternehmerverbands in Folge von Herr Lison, dem umtriebigen ex-Unternehmerfunktionär. Mehr hier
Anfrage für die Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 5.7.10
TO öffentlich
Bauarbeiten in den Wiesen An der Rennbahn/Am Führring
Seit Wochen finden Bauarbeiten statt sowohl an der Straße „An der Rennbahn“ als auch in der Pferdewiese Ecke Führring/An der Rennbahn. Da keine Baustellenschilder zu finden sind, möge die Verwaltung zu den Baustellen folgende Fragen beantworten:
- Was genau wird dort von wem und für wen gebaut?
- Nach unseren bisherigen Informationen entsteht auf der bisherigen Pferdewiese am Führring eine Golf-Übungsanlage. Wann und von wem wurde diese genehmigt? In welchen Gremien wurde die Maßnahme vorgestellt und ggfs. beschlossen?
- Welche ökologischen Ausgleichsmaßnahmen für den massiven Eingriff in sensible Naturlandschaft wurden festgelegt? Welche Auswirkungen hat die Maßnahme auf die angrenzenden Naturschutzgebiete, in denen auch Ausgleichmaßnahmen für die Zerstörung des Landschaftsschutzgebietes an der Ruhrorter Straße durchgeführt worden waren?
- Auch die Maßnahme „Renaturierung des Halbach“ (inkl. des Busch- bzw. Buxbachs) gehörte zu den festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen. Vor Jahren wurden auch Gräben gezogen, eine Renaturierung ist aber nicht wirklich erkennbar. Wie genau ist der Stand der Dinge?
- Inwieweit hängen die Kanalarbeiten am oberen Teil der Straße „An der Rennbahn“ mit dem Golf-Übungsplatz zusammen? Welcher Zusammenhang und welche evtl. Auswirkungen bestehen zu der o.g. Maßnahme der „Renaturierung des Halbach“?
Mülheim, den 23.6.10
G. Schloßmacher, MBI-Fraktionssprecherin in der BV 3
Anlage: „An der Rennbahn“ Juni 2010
An der Rennbahn oberer Teil
Unten kurz vor der Rennbahn ein Schotterweg zu der ca. 3600 qm großen, ehemaligen Pferdewiese, auf der ein 6-Loch-Golfplatz entstehen soll