Für den Umweltausschuss am 12.11. liegt die Vorlage V 13/0762-01 vor zum „Baubeschluss Verlegung und Teilrenaturierung des Rumbaches….“ Für die Abschnitte von Einlauf Walkmühlenstr. bis Kattowitzer Str. und von Kuhlendahl bis Althofstr. soll der Baubeschluss gefasst werden, damit der Baubeginn im Sommer 2014 erfolgen kann. Für das Zwischenstück sieht die Vorlage einen Planungsbeschluss vor, um auch diesen Teil zu verrohren und nicht, wie vor Jahren beschlossen, zu renaturieren. Diese dringliche Maßnahme sollte eigentlich schon 2013 begonnen sein, wurde aber durch die unnütze und jetzt zurückgezogene Klage der Stadt gegen den RP verzögert. Mehr dazu siehe weiter unten auf dieser Seite. Die MBI haben ferner den Antrag gestellt auf zusätzliche Simulationen des Gutachters im Zusammenhang mit dem geplanten “Überschwemmungsgebiet Rumbachtal”, und zwar für den Fall, dass 1.) die Verengung des Kanals an der Brücke Tilsiter Straße/Rumbach deutlich vergrößert wird. Dabei soll er auch untersuchen, inwieweit die Beseitigung bzw. Optimierung dieser Engstelle die bisherigen Grenzen des vorgesehenen Überschwemmungsgebietes verändern und verkleinern würde. 2.) vor der Verengung in Zukunft zusätzliche Einleitungen durch den beschlossenen G 14 (obere Tilsiter und Oppspring) und den geplanten G 15 (Schlippenweg) in den Rumbach erfolgen könnten oder werden. Auch dabei sollte der Gutachter die jeweiligen Auswirkungen auf das Überschwemmungsgebiet in der Simulation berechnen, und zwar mit und ohne einer Optimierung der bisherigen Engstelle aus 1.). Die MBI haben damit Forderungen der „IG Rumbachtal“ aufgegriffen, wie sie auch in den inzwischen 3 gut besuchten Versammlungen immer wieder angemahnt worden waren. Mehr auch in
- WAZ vom 8.11.13: „Sanierung des Mülheimer Rumbachs wirft hohe Kosten auf“ hier
Die Kosten für die Sanierung werden nicht von dem bankrotten städtischen Haushalt getragen, sondern von dem davon separaten Gebührenhaushalt der Abwasserbeseitigung, der bekanntlich jedes Jahr kostendeckend aufgestellt werden muss, unabhängig vom Stadtsäckel.
Für 2014 sollen die Abwassergebühren um „nur“ 1,1% steigen, wobei die Rumbachsanierung als größte und teuerste Maßnahme bereits eingerechnet ist. Die Erhöhungsorgien der letzten Jahre wurden hauptsächlich über die fiktiven kalkulatorischen Zinsen von 6% gerechtfertigt, nicht über reale Kosten. Da nächstes Jahr Wahlen sind, will man die Wähler nicht mit erneuten Gebührensteigerungen vergraulen und so schlägt dann auch eine Riesenmaßnahme wie die Rumbachsanierung bei den Gebührenkalkulationen nicht zu Buche. So ist das …. Eigentlich wären Gebührensenkungen fällig gewesen nach den massiven Steigerungen der letzten Jahre. Weil aber das Verwaltungsgericht der Stadt einen Freibrief gab, kann niemand sie zwingen, wenn die Mehrheit der Politik das so beschließt! Mehr u.a. zur letzjährigen Gebührensteigerungen hier
20.1013: WAZ regional: “Wohngebiet in Mülheim wird plötzlich Überschwemmungszone”. Diese Woche gründete sich auf einer sehr gut besuchten Versammlung der Anwohner die “Interessengemeinschaft Rumbachtal”. Sie fordert: “Wir gehen davon aus, dass eine Ausweisung als Überschwemmungsgebiet überhaupt nicht notwendig wäre, wenn z.B. 1.) der Wasserdurchlass an der Tilsiter Str. ausreichend dimensioniert wäre, 2.) für das Freihalten dieses Durchlasses u.a. von Totholz regelmäßig Sorge getragen würde, 3.) die seit Jahren angestrebte Sanierung des verrohrten Teils des Rumbachs (u.a. unter dem Dickswall) abgeschlossen wäre und vor allem 4.) weitere Einleitungen von (auch geplanten) Neubaugebieten (z.B. Tilsiter Str.; Schlippenweg) unterblieben.”
In den letzten 20 Jahren hat es alleine 3 sog. Jahrhunderthochwasser in Deutschland gegeben. Da die Jahrhunderte nicht gekürzt werden können, ist dies ein nicht zu leugnendes Indiz für den Klimawandel, gleich wie man dessen Ursachen ausmacht. Deutlich zugenommen haben auch in Mülheim die Starkregen, wie zuletzt in diesem Sommer. Das führt logischerweise in den bereits gefährdeten Gebieten wie dem Rumbachtal bis inkl. Dickswall u.a. zu häufig überfluteten Kellern usw..
Das Dezernat 54.1 des RP Düsseldorf („Hochwasserrisikomanagement“) hat nun die Überschwemmungsgebietsverordung „Rumbach und Nebengewässer“ aufgrund §§ 76 ff des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) verordnet.
Die Unterlagen liegen zur öffentlichen Beteiligung z.Zt. aus. Vorgesehen sind u.a. strikte Bauverbote.
Die Probleme im Rumbachtal insbesondere bei den immer häufigeren Starkregen sind seit längerem bekannt. Die Sanierung des Rumbachkanals usw. wurde als eine sehr große Maßnahme im Bereich der Entwässerung der Stadt Mülheim vor Jahren bereits beschlossen. Sie wurde aber nicht wie vorgesehen in 2012 begonnen, weil es Differenzen zwischen der Stadt und der Aufsichtsbehörde des RP gab und gibt. Die Stadt Mülheim hat daher im Frühsommer letzten Jahres Klage eingereicht. Bis heute hat die Stadt die genauen Gründe für Ablehnung der Förderzusage des RP und damit für die Klage der Stadt geheim gehalten.
Die lange überfällige Rumbach-Sanierung (mit und ohne Kanal) zwischen Walkmühlenstr. und Forum liegt vor Gericht, weil der RP den Förderantrag ablehnte, wogegen die Stadt Klage eingereicht hat, vgl. WAZ-Artikel vom 29.09.2012, der ganze Artikel hier
Die MBI-Vertreterin im Umweltausschuss, Heidelore Godbersen, hatte im Ausschuss Ende Sept. 2012 nach dem Stand der Dinge gefragt und völlig überraschend verkündete der Amtsleiter damals, dass alles ruhe wegen der Klage, die bereits im Juni 12 eingereicht wurde. Diese Geheimniskrämerei verwundert doch sehr, handelt es sich doch um eine beschlossene Maßnahme mit Dringlichkeitscharakter. Als das Kanalstück Dickswall zwischen Kämpchenstr. und von-Bockstr. im Frühjahr 2012 sehr aufwendig erneuert wurde, sah alles aus, als sei dies das 1. Teilstück, dem in Kürze weitere folgen würden.
Warum auch immer der RP die Förderzusage abgesagt hat, die dringliche Gesamtmaßnahme ist auf unbestimmte Zeit verzögert. Und jetzt hat der RP die o.g. Überschwemmungsgebietsverordnung erlassen, womit auch die Aufsichtsbehörde deutlich macht, dass akuter Handlungsbedarf besteht!
Dies bedeutet aber auch, dass alles vermieden werden muss, was den bei Starkregen bereits völlig überlasteten Kanal und Bach zusätzlich belastet. Dazu gehören zweifelsohne auch zusätzliche Einleitungen durch die geplante Bebauung und Versiegelung der Äcker Tilsiter Str./Oppspring am Hang ins Rumbachtal. Der zugehörige B-Plan G 14 wurde aber gerade erst im Juli beschlossen! Auch der neu eingeleitete B-Plan G 15 „Schlippenweg“ ist aus Sicht der o.g. schwierigen Entwässerungsproblematik eigentlich nicht mehr zu verantworten!
Bei stärkeren Regen sind seit längerem bekanntermaßen auch ohne diese zusätzliche Bebauung oberhalb oder am Hang zum Rumbachtal schon Probleme mehr als genug, u.a. beim Feierabendhaus des SWB und im Rumbachtal selbst.
Die MBI haben aus all den Gründen heraus für den Umweltausschuss am 12. Sept. folgenden Fragenkatalog eingereicht:
1. Zur Klage der Stadt
– Welche Gründe im einzelnen hat der RP angeführt zur Ablehnung der Förderzusage?
– Wie genau ist der Stand des Gerichtsverfahrens? Wann ungefähr rechnet das Umweltamt mit dem Beginn der Rumbach-Sanierung?
– Wurden Gutachten zum Verfahren eingeholt? Wenn ja, von welcher Seite? Wird die Verwaltung ggfs. diese Gutachten den Fraktionen zur Verfügung stellen?
In der städtischen Infoveranstaltung zu den RP-Plänen bzgl. “Überschwemmungsgebiet Rumbach und Nebentäler” in der Grundschule Hölterschule 2 Tage vor dem Ausschuss gab Umweltamtsleiter Zentgraf folgende Überraschung bekannt: Das Gerichtsverfahren zum Rumbachkanal sei beendet, so dass dieser ab Anfang 2014 saniert werde. Auf meine Nachfrage, was beendet denn hieße und ob der RP gewonnen habe, erklärte er, die Stadt habe gestern die Klage zurückgezogen und nun müsse die Stadt die gesamte Maßnahme bezahlen, „natürlich“ nicht die Stadt selber, sondern die Abwassergebührenzahler. Das war eine wirkliche Neuigkeit. Man kann nur hoffen, dass am Do. im Umweltausschuss auf die MBI-Fragen hin endlich erklärt wird, warum überhaupt geklagt wurde und genauso, warum die Stadt nun die Klage wirklich zurückgezogen hat. Man darf gespannt sein.
2. Inwieweit besteht ein Zusammenhang zwischen dem Gerichtsverfahren und der o.g. RP-Verordnung „Überschwemmungsgebietsverordung Rumbach und Nebengewässer“
3. Inwieweit müssen die Bebauungsvorhaben oberhalb des Rumbachtals wie der B-Plan G 14 „Tilsiter Str./Oppspring“ und der G 15 „Schlippenweg“ neu überdacht werden, will man die Überschwemmungsgefährdung insbesondere im Rumbachtal nicht verschärfen?
Mehr zur Problematik Rumbachtal und die B-Pläne im Außenbereich Holthausens am Hang zum Rumbachtal
- März 13: „Bauen im Außenbereich von Holthausen gegen Sinn und Verstand!“ Einspruch des MBI-Sprechers gegen den G 14 hier
- Nov. 12: Ein erschreckend bauwütiger, rücksichtsloser Bauausschuss hier
- MBI-Flugblatt Nov. 12: “Keine weitere Zerstörung der freien Landschaft in Holthausen! Nicht an Tilsiter Str./Oppspring und auch nicht am Schlippenweg!” als pdf-Datei (1,6 MB)