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Abbruchantrag VHS als ernster Tiefschlag gegen Demokratie und Bürgerbeteiligung!

  • Treffen im Handelshof am 19. Nov. 14 ab 19 Uhr für alle Interessierten, die ein Bürgerbegehren zum Erhalt unserer VHS mittragen würden. Zur Beratung wird auch ein Vertreter von Mehr Demokratie anwesend sein. Einladung hier
  • 5.11.14: NRhZ Nr. 483: “Die VHS-Saga von Mülheim an der Ruhr – Eine erschreckende Geschichte! Abgesang auf Transparenz und Demokratie?“ hier, auch als pdf-Datei (233 KB)

WAZ, 20.10.14: „Antrag auf Abriss der VHS Mülheim ist bereits gestellt“, nachzulesen hier
„Die Stadt Mülheim hat einen Antrag auf Abriss der Volkshochschule gestellt – um die Bewerbung für die Ansiedlung der Sparkassen-Akademie in der Müga nicht zu gefährden. Als Eigentümerin der VHS wäre sie auch nicht verpflichtet, das Gutachten zur Denkmalwürdigkeit des Gebäudes abzuwarten……“

Wie bitte? Welch eine bodenlos unsensible Behandlung der Menschen, die real als Dozenten und Nutzer tagtäglich in unserer VHS tätig sind! Ferner ein Tiefschlag gegen Demokratie und Bürgerbeteiligung!

Also: Wie von den MBI befürchtet, hat „die Stadt“ bereits „präventiv“ einen Abbruchantrag für die VHS an sich selbst gestellt. Der Antrag gelte nur, wenn der Zuschlag für die Sparkassen-Akademie für das VHS-Areal kommen sollte. So jedenfalls behauptet es der Stadtsprecher, vgl. Zusatzartikel aus der WAZ weiter unten.
Die Mülheimer VHS läuft noch auf vollen Touren und gut. Selbst wenn die Spk-Akademie an den VHS-Standort käme, ist auch nach Monaten seit Beginn der Diskussion noch kein Ersatz auch nur in Sicht. Warum also wurde der Abbruch-Antrag bereits jetzt gestellt, wann genau und mit welcher Begründung? Man glaubt das alles irgendwie kaum. Die MBI haben deshalb folgenden Fragenkatalog für den öffentlichen Sitzungsteil des Finanzausschusses am 27.10.14 eingereicht:

zu TOP 6: „Immobilien“ und dabei zu den Punkten 6.1. „Bericht des ImmobilienService über die laufenden Baumaßnahmen – V 14/0786-01“ sowie 6.2. „Bericht über die laufende Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen in Schulgebäuden – V 14/0787-01“
Betr.: Abbruchantrag für die Volkshochschule Bergstraße

Laut WAZ-Artikel vom 20. Okt. hat der ImmoService einen Antrag auf Abrissgenehmigung für die VHS gestellt. Da ein solcher Antrag in keinem Gremium besprochen oder gar beschlossen wurde, möge der ImmoService zu folgenden Fragen detailliert Stellung beziehen:

  1. Wann genau wurde der Antrag an welche städtische Stelle/n gestellt?
  2. Wer bzw. welche städtische/n Stelle/n hat/haben entschieden, den Abbruchantrag zum jetzigen Zeitpunkt zu stellen?
  3. Mit welcher Begründung wurde der Antrag gestellt? Bitte alle Einzelpunkte vortragen
  4. Bis wann erwartet der ImmoService eine Bescheidung des Antrags und durch wen? Für wann wurde ein Abriss ins Auge gefasst?
  5. Welche politischen Gremien sollen mit dem Abrissantrag befasst werden und welche bei erteilter Abbruchgenehmigung?
  6. In der Bewerbung mit dem VHS-Gelände für die Spk-Akademie sind ca. 900.000 € für Abrisskosten VHS angegeben, wie auch der WAZ zu entnehmen war. Inwieweit wurde diese erste Schätzung im Zusammenhang etwa mit dem Abbruchantrag neu und möglicherweise realistischer kalkuliert? Wenn ja, wie sehen die neueren Berechnungen für einen bekanntermaßen nicht unkomplizierten Abriss der VHS in Hanglage an der Bergstraße aus?

Begründung
Da sich zuletzt an der VHS keine akute Gefährdungssituation o.ä. neu ergeben hat, ist der überraschende Abrissantrag ohne jegliche Beteiligung politischer Gremien mehr als erklärungsbedürftig. Es geht schließlich nicht um eine ungenutzte vergammelte Garage, sondern um eine zentrale Pflichtaufgabe der Kommune und im Fall der VHS selbst für den Fall des Zuschlags für die Spk-Akademie darum, dass erst ein Ersatz gefunden werden müsste, bevor die VHS ohne akute Gefährdungssituation abgerissen werden könnte. Bisher ist kein Ersatz auch nur ansatzweise in Sicht. Unabhängig davon kann und darf das alles nicht ohne politische Beschlüsse vonstatten gehen.
In der Vorlage V 14/0786 zu TOP 6.1 steht die VHS unter lfd. Nr. IVP sowohl als Nr. 4.3 „Erneuerung von Aufzugsanlagen“, als auch unter Nr. 14 „Brandschutzmaßnahmen“. Das Bauende der Erneuerung der Aufzugsanlage war im Aug. 14 mit der Erläuterung: „Die neue Aufzugsanlage ist abgenommen und im Betrieb“. Für Brandschutzmaßnahmen werden 2.313.000 € als Gesamtkosten angegeben, von denen 10.383 € bis Ende 2013 ausgegeben wurden, während weitere 2.096.618 € im Haushalt 2014 unter der Finanzstelle PN 01263 bereitgestellt sind. Davon wurden laut Vorlage bis 1.10.14 aber 0 € ausgegeben und unter Erläuterungen steht: „Das Brandschutzkonzept liegt vor. Derzeit erfolgt die verwaltungsinterne Prüfung und Abstimmung“
In der Vorlage V 14/0787 kommt die VHS nicht vor, warum auch immer.
Offensichtlich ist die Vorlage V 14/0786 vom 17.10.14 aber bereits überholt durch den Abrissantrag, der womöglich von davor stammt.
Aus den Vorlagen ergibt sich unabhängig von dem Abrissantrag noch die Frage, wieviel denn das nun „vorliegende Brandschutzkonzept“ gekostet hat, von wann es stammt und warum es nicht aus den über 2 Mio. € für Brandschutzmaßnahmen VHS bereitgestellten Geldern bezahlt wurde.

Abbruchantrag VHS warum jetzt?

Man kann wie der WAZ-Autor vermuten, dass „die Stadt“ auf jeden Fall einer möglichen Denkmalwürdigkeit unserer VHS durch eine Abbruchgenehmigung zuvorkommen will. Mehr dazu u.a. in: „VHS bedroht, Denkmalschutz ausgehebelt? Mölmsche Demokratie ein abgekartes Spiel?“ hier

Dennoch: Der Landeskonservator hat doch bereits klar gemacht, dass die Landesbehörde die Prüfung der Denkmalwürdigkeit in diesem Jahr nicht mehr schaffen werde, d.h. also keinesfalls vor der Entscheidung zum Standort für die Akademie.
Warum also vor der Entscheidung der Antrag auf Abriss der voll funktionsfähigen VHS, für die übrigens im Haushalt 2014 alleine für Brandschutzmaßnahmen 2.096.618 € beschlossen und eingeplant sind, von denen aber 0 € ausgegeben wurden?
Der Vorab-Abrissantrag macht irgendwie scheinbar keinen Sinn, zumindest auf den ersten Blick.

Also kann man zusätzlich vermuten, dass „die Stadt“ das VHS-Gelände auch dann vermarkten will, wenn die Akademie nicht dorthin kommt. Dafür macht der Abrissantrag zum jetzigen Zeitpunkt irgendwie Sinn, um nämlich den Denkmalschutz auch für den Fall auszuhebeln! Doch auch dafür hätte die Stadt diesen überfallartigen Abbruchantrag ohne jegliche politische Beratung und Entscheidung in demokratischen Gremien zum jetzigen Zeitpunkt nicht an sich selbst stellen müssen, rein verwaltungsintern.

Also bleibt nur noch eine plausible Erklärung, wenn selbst zur Aushebelung des Denkmalschutzes zur Zeit kein Handlungsbedarf vorlag und vorliegt:
„Die Stadt“ will auf jeden Fall einem möglichen Bürgerentscheid über die Zukunft der VHS zuvor kommen. Bekanntlich hatten die MBI mit einem Bürgerbegehren gedroht, falls die VHS vom heutigen Standort Bergstr. verlagert werden sollte. Durch eine Vorab-Abbruchgenehmigung wird aber jede Möglichkeit für die Mülheimer/innen, über die Zukunft ihrer VHS entscheiden zu können, mit Brachialgewalt zerstört und verunmöglicht.

Es war bereits für die Demokratie schädlich und sehr bedenklich, dass die Zukunft der VHS nicht vor den Kommunalwahlen am 25. Mai thematisiert wurde, obwohl die Vorbereitungen für die Bewerbung mit dem attraktiven VHS-Gelände inkl. Teilen der MüGa für die Spk-Akademie längst in vollem Gange waren.
Obwohl Millionen zur VHS-Sanierung im Haushalt standen und stehen, produzierte die Verwaltung eine nachträgliche Rechtfertigung für die Bewerbung, indem ein Gutachter urplötzlich 16 Mio. € Sanierungsbedarf attestierte. Dass der gleiche Gutachter kurz vorher als Architekt für die Bewerbung des VHS-Geländes für die Spk-Akademie tätig war, störte anscheinend niemand trotz des nicht zu leugnenden Geschmäckles.

Die Krönung aber ist es, dass „die Stadt“ mit der VHS eine höchst attraktive Gegenbewerbung zur Akademie auf dem Kaufhof-Areal abgab, was sie mit allen erlaubten und weniger erlaubten Mitteln anscheinend gnadenlos durchziehen will, wie der Vorab-Abbruchantrag deutlich zeigt. Der leere Kaufhof ist das größte Problem unserer Innenstadt. Für die Akademie dort müsste die Stadt selbst kein Geld ausgeben. Mehr als 2 Jahre wurde dieses Riesenproblems heftig und kontrovers diskutiert inkl. eines charrette-Verfahrens für 300.000 € Steuergelder, doch alles ohne jeglichen brauchbaren Lösungsansatz. Und dann ergab sich die Chance mit der Spk-Akademie, doch deren Chancen wurden und werden durch die Stadt selbst geschmälert. Unglaublich, aber Mülheim!

Man kann zur Vermeidung eines Mülheimer Waterloo für die Demokratie nur fordern, dass die Verwaltung ihren Abbruch-Antrag sofort einstampft und dies öffentlich auch bekannt gibt. Außerdem sollen die Macher/innen in unserer Stadt mal ihre Bevölkerung fragen zu wichtigen Entscheidungen wie VHS-Zukunft, Beschneidung der MüGa und Kaufhof-Zukunft.

Nach allen bisherigen Erfahrungen klingt es auch sehr unglaubwürdig, wenn Stadtsprecher Wiebels behauptet, der Abrissantrag „…werde auch „nur zum Tragen kommen, wenn der Zuschlag für die Sparkassen-Akademie erteilt wird“. (s.u.)
Das ganze erinnert schon sehr an die Zusicherung in der letzten Ratssitzung, dass die VHS auch an einem anderen Standort auf jeden Fall zentral sein müsse und werde. Da hatte der gleiche Dezernent Ernst noch im Juli völlig Anderes verlauten lassen. Als dann heftige Kritik aufkam, nicht zuletzt aus seiner SPD, beteuerte er, es werde auf jeden Fall ein zentraler Standort sein und die MBI würden lügen, obwohl diese lediglich seine Aussagen von 1 oder 2 Monaten vorher für ernst genommen hatten.
Ferner sei daran erinnert, dass ebenso „präventiv“ bereits ein Änderung des B-Plans für das VHS-Gelände und Teile der MüGa eingeleitet wurde. Den MBI-Zusatzantrag, in dem Änderungsverfahren doch aufzunehmen, dass diese B-Plan-Änderungen zurück genommen werden, wenn der Zuschlag für die Spk-Akademie nicht für das VHS-Gelände kommt, wurde mit großer Mehrheit im Planungsausschuss abgelehnt! Warum wohl?
Ganz nebenbei:
Für die Bewerbung des Kaufhof-Areals wurde keine B-Plan-Änderung in die Wege geleitet, obwohl das von der Sache her viel notwendiger gewesen wäre. Die Verwaltung behauptete auf die MBI-Nachfrage, dies sei bei der Umwandlung des Kaufhofs in eine Akademie nicht nötig. Hahaha …
Jede/r, der sich auch nur nebenberuflich einmal mit Festlegungen in B-Plänen beschäftigt hat, weiß, dass das exakte Gegenteil der Fall ist! Zumal in einem heiklen B-Plan wie dem I 31 „Ruhrbania-Ruhrpromenade“, in dem der Kaufhof mitten drin als Einzelhandel genauestens festgeschrieben ist!

Akademie-Standort soll bis Ende 2014 feststehen
WAZ 20.10.14, nachzulesen hier
im Kasten neben dem Hauptartikel (s.o.)
Stadtsprecher Volker Wiebels bestätigte den Antrag auf Abrissgenehmigung. Ihn habe der städtische Immobilienservice gestellt. Der Antrag sei zurzeit „noch in Bearbeitung“ und werde auch „nur zum Tragen kommen, wenn der Zuschlag für die Sparkassen-Akademie erteilt wird“.
Wie berichtet, soll die Entscheidung, wo die Bildungseinrichtung angesiedelt wird, im November, spätestens aber bis Jahresende fallen. Mülheim war zuletzt noch mit dem VHS- und mit dem Kaufhof-Areal im Wettbewerb.
Außerdem in der Endauswahl: zwei Bewerbungen aus Dortmund sowie je eine aus Bochum und Essen (ebenfalls geräumtes VHS-Areal).