WAZ, 3.10.16: „Eltern-, Schüler- und Lehrervertreter des Karl-Ziegler-Gymnasiums stimmen in der Schulkonferenz mit denkbar knapper Mehrheit für ein Jugendzentrum innerhalb der Schule……“ Der ganze Artikel „Das Café Ziegler kommt“ hier
Ein Jugendzentrum innerhalb der Schule? Das ist sicherlich nicht unproblematisch, zudem mit dem CVJM ein Jugendheim in der Nähe der Schule bereits vorhanden ist. Auch deshalb haben die MBI folgende Anfrage für den Bildungsausschuss gestellt:
MBI-Anfrage für den Bildungsausschuss am 31.10.2016
TO öffentlich
Betr.: Einrichtung Cafe Ziegler
Wie aus der Presse zu erfahren war, hat die Schulkonferenz des Karl-Ziegler-Gymnasiums letzte Woche mit knapper Mehrheit der Einrichtung des Jugendzentrums „Cafe Ziegler“ auf dem Schulgelände zugestimmt. Zuvor war in Bildungs- und Jugendhilfeausschuss über das Vorhaben berichtet worden. Eine Beschlussfassung hat in beiden Ausschüssen nicht stattgefunden. Durch die Berichterstattung in der Presse entsteht der Eindruck, dass vorbehaltlich der Gewährung der Fördermittel durch das Land das Projekt damit beschlossene Sache ist. Lt. Bericht im Bildungsausschuss ist von jährlichen Kosten von 120 000 € bei 80 % Landesförderung auszugehen. Wir bitten daher die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten:
(1) In welchem städtischen Gremium soll das Projekt beschlossen werden?
(2) Falls keine Beschlussfassung vorgesehen ist:
- Warum kann ein Jugendzentrum ohne Zustimmung des Jugendhilfeausschusses eröffnet werden, obwohl die weitere Entwicklung anderer Einrichtungen in der Nähe davon beeinflusst wird?
- Warum ist ein solcher nicht unerheblicher Eingriff in den Schulbetrieb sowie ggfs. eine Beteiligung der Schule an den Kosten möglich, ohne den Bildungsausschuss zu beteiligen?
(3) Hat die Schule die Absicht, sich an der Finanzierung zu beteiligen, und falls ja, in welcher Höhe? Woher kommen ggfs. diese Gelder?
(4) Ist die STRABAG als Betreiber des Schulgebäudes über die Pläne informiert?
(5) Wer haftet für mögliche Schäden an der Schule, die durch Besucher des Jugendzentrums verursacht werden könnten, wenn die Verursacher nicht ausfindig zu machen sind?
(6) Wie sollen Aufsicht, Hausrecht und Sicherheitsfragen gehandhabt werden, wenn sich während des (Ganztags-)Schulbetriebs entgegen sonst üblicher Regeln schulfremde, auch erwachsene Personen ab 14 Uhr auf dem Schulgelände aufhalten dürfen?
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher