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NRW-Inklusionsgesetz und seine Auswirkungen auf Mülheim

MBI-Anfrage für den Bildungsausschuss am 31.10.2016  TO öffentlich

Betr.: Auswirkungen des schulischen NRW-Inklusionsgesetzes in der Stadt Mülheim

InkluIllusionDas NRW-Landtagsparlament beschloss am 16.10.2013 das Inklusionsgesetz, welches Kindern mit Behinderungen ab dem Schuljahr 2014/15 einen Rechtsanspruch auf Unterricht an einer Regelschule einräumt. Politisch wird in NRW häufig noch der etwas irreführende Eindruck erweckt, als ginge es lediglich darum, die Integration von Kindern mit Behinderungen in das bestehende Regelschulsystem zu optimieren. Immer wieder wird gerade von den Lehrkräften massive Kritik am mangelhaft organisierten gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung geäußert, der von der initiierenden Politik bisher nicht ausreichend wahrgenommen zu werden scheint. Regelschullehrer werden in Kurzlehrgängen mit hochkomplexen Entwicklungsproblemen geschult und Förderschullehrer fahren von Schule zu Schule.
InklusIllusion2Die Zustände werden z.B. von den Lehrerverbänden teilweise als katastrophal dargestellt, deren Folgen unabsehbar seien. Die Lehrkräfte seien nach wie vor nicht ausreichend auf die Arbeit mit Kindern mit Behinderung vorbereitet, dabei seien die Klassen zu groß und Lehrer-Doppelbesetzungen in inklusiven Klassen meist die absolute Ausnahme.
Natürlich lassen sich Kinder mit bestimmten Beeinträchtigungen im Regelschulunterricht integrieren, falls entsprechendes Personal, Hilfsmittel und auch Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, was häufig jedoch (noch?) nicht der Fall ist. Nicht selten sind die Regelschulen allenfalls nur mit den allernötigsten Mitteln ausgestaltet. Das bloße Angebot, ein behindertes Kind an einer Regelschule teilhaben zu lassen – ganz gleich wie wenig Förderung ihm dort zuteil wird – genügt aber nicht, um die UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen.

Aus diesem insgesamt eher unbefriedigenden Zustand ergeben sich eine Vielzahl von Fragen. Die Verwaltung möge zu folgenden Fragen Auskünfte erteilen und Stellung beziehen:

  1. Wieviele Inklusionsschüler an Regelschulen gab es in Mülheim im letzten Schuljahr und an welcher Schulform? Wieviele im laufenden Schuljahr?
  2. Gibt es Inklusionsschüler, die im vergangenen Schuljahr wieder zu Förderschulen zurückgemeldet wurden? Wenn ja, wieviele und mit welcher Form der Behinderung aus den bekannten Kategorien?
  3. In welchen Mülheimer Regelschulen wird die schulische Inklusion weitgehend/vollinhaltlich umgesetzt?
  4. Wieviele gehandikapte Schüler/innen an Mülheimer Schulen inkl. Förderschulen benötigen einen Fahrdienst? Wie hoch sind die Gesamtkosten und wieviel % davon werden von anderen Trägern erstattet?
  5. Wieviele Inklusionsbegleiter/innen werden an Mülheimer Schulen benötigt? Wer trägt die Kosten?
  6. Warum gibt es in Mülheim noch keinen stadtweiten Masterplan schulischer Inklusion, woran man den Stand inklusiver Beschulung feststellen kann?
  7. Kinder mit Behinderungen haben die Möglichkeit des freien Zugangs zum Bildungswesen. Warum sollen dann  Förderschulen sukzessiv abgeschafft werden, wenn von deren Abschaffung in der UN-Behindertenrechtskonvention nicht die Rede ist?
  8. Wenn die politische Vorgabe des Landes, bisherige Sonder- oder Förderschulen möglichst zunehmend aufzulösen im Fokus steht, warum gibt es dann noch ein Elternwahlrecht?
  9. Welche Förderschulen im Bereich der Stadt Mülheim stehen möglicherweise noch vor der Schließung? Gibt es entfernungsmäßig ggfs. entsprechende Ersatzmöglichkeit einer Beschulung, falls ein Kind in der Regelschule nicht zu Recht kommt?

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

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