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Nur Verschwörungstheoretiker für den VHS-Erhalt?

  • Ratssitzung u.a. zum Thema VHS am Do., dem 7. Dez., ab 16 Uhr, zu der möglichst viele Menschen kommen sollten. Treffen ab 15 Uhr vor dem Rathaus, Eingang Standesamt, für die angemeldete Kundgebung. Besucherkarten für die Tribünen bitte telefonisch bestellen bei Frau Österwind, Raum B 111 im Rathaus, Tel.: 455-3033
  • Bude der BI auf dem Advents- und Weihnachtsmarkt am Kirchenhügel ab Fr., dem 1. Dez., zur Information über den VHS-Skandal und zur Mobilisierung von Menschen zur Ratssitzung am 7. Dez.. Der Weihnachtsmarkt ist geöffnet Di. – Fr. von 16 bis 20 Uhr, Sa.+So. von 14 bis 20 Uhr. Verteilt wird das Flugblatt der BI „Erhalt unserer VHS in der MüGa“: „Ist die VHS noch zu retten? Wir sagen: Ja!“, nachzulesen als pdf-Datei (483 KB)

Anmerkungen zur Mülheimer Art und Weise der Behandlung der bedenklichen Geschichte mit der Schließung unserer VHS, bei der einem eher schummrig wird.

Was geht eigentlich ab in Mülheim?

Die Beschlussvorlage „Weiteres Vorgehen zur VHS“ für den Finanzausschuss am 27.11. und den Rat am 7.12. ist in einer Weise abgefasst, die eigentlich jeden Stadtverordneten beschämen sollte. Jedem auch ohne Sachkenntnis soll beim Lesen der Vorlage einleuchten, dass hier nur eine einzige Lösung in Frage kommen soll: Nämlich ein Abriss der VHS, quasi alternativlos, auch wenn die Möglichkeit der Sanierung der jetzt Geister-VHS pro Forma mit angegeben ist, aber in der Begründung bereits als zu teuer, zu langwierig und zu gefährlich abgetan wird ohne bisher belastbare Begründungen.

Herr Bocklenberg als ehemaliger Denkmalschutzbeauftragter der Stadt kritisiert diese unseriöse Vorlage der Verwaltung deutlich und thematisiert einige der vielen Unklarheiten, vgl. WAZ-Artikel „Ex-Denkmalschützer übt scharfe Kritik an der Stadtverwaltung“. Das ließ die lokale WAZ-Redaktion nicht ruhen und der Chefredakteur versuchte in seinem Samstagskommentar, eine Lanze für die gescholtene Stadtverwaltung zu brechen in „Neue Nahrung für Verschwörungstheoretiker“. Dabei fährt er scharfe Geschütze auf nicht nur gegen Herrn Bocklenberg, sondern gegen alle, die der bisher dürftigen,  z.T. sogar arg unglaubwürdigen, Begründungen der Brachialmaßnahmen zur Klassifizierung der VHS als Schrottimmobilie nicht folgen wollen. Dabei weiß auch der WAZ-Chefredakteur, dass die gesamte Vorgeschichte – u.a. mit den letzten 3 Versuchen, die beliebte und bis zur überfallartigen Schließung am Mo. vor der Bundestagswahl gut funktionierende VHS aus diesem Gebäude und von dem MüGa-Standort weg zu bekommen – unvermeidlich die Frage aufwirft, ob das Hauptziel nicht der erneute Versuch sein könnte, dieses Grundstück vermarktbar zu bekommen. Zu viele Indizien weisen auch noch genau darauf hin.
Es bereitet einem Kopf- und Magenschmerzen, wenn man die Verunglimpfung all derjenigen liest, die die bisher wenig substantiierte „Alternativlosigkeit“ der brutalen Vorgehensweise gegen die bisherige VHS und ihre Nutzer nicht unhinterfragt glauben wollen und können. In der Ratssitzung am 18. Okt. hat der Vertreter der Grünen den MBI-Sprecher als Person in ähnlicher rüder Art und Weise beim Thema VHS angegriffen. Der hatte wie die BI die Forderung aufgestellt, die VHS zu sanieren und möglichst schnell wieder zur Nutzung frei zu geben. Welch ein „Schwerverbrechen“!?

Es ist schon mehr als bedenklich, wenn WAZ und Teile der Politik jedem Befürworter der VHS in der MüGa vorwerfen „emotional aufgeladen“ zu sein und „Verschwörungstheorien“ zu verbreiten. Bisher glänzt nämlich vor allem die „Gegenseite“, die eigentlich auf derselben Seite stehen müsste, durch einschneidende Basta-Entscheidungen, Intransparenz und wenig überzeugende Halbinformationen, bis hin zum Zurückhalten notwendiger Informationen. Auch im Rat im Okt. sollte über den Punkt VHS nicht gesprochen werden, der MBI-Antrag dazu noch am Tag davor von der Tagesordnung gestimmt werden. Nur weil so viele wegen der VHS-Geschichte empörte Bürger/innen die Zuschauerränge und die Flure füllten, wurde  dann die Behandlung im Rat zugelassen. Auch das ganze nicht gerade eine Maßnahme zur Förderung von Glaubwürdigkeit.

Der WAZ-Kommentar endet folgendermaßen: Die Politik wird Fragen stellen. Sie weiß, die große Mehrheit der Mülheimer, das zeigte jetzt ein repräsentatives Bürgerbarometer der NRZ, will eine VHS an zentraler Stelle. Das kann ein Neubau sein, das kann der sanierte Altbau sein. Nicht die Zeit, sondern die Kosten in der hoch verschuldeten Stadt müssen für die Politik den Ausschlag geben und die Frage: Wie groß muss eine VHS im digitalen Zeitalter sein?“

Dazu folgendes: Die NRZ-Umfrage wurde vor der brachialen VHS-Schließung am 18.9. durchgeführt, obwohl davor die VHS-Standortfrage endgültig geklärt zu sein schien, nach der Eintragung als Denkmal und nach dem über viele Jahre zuvor immer wieder hinausgeschobenen Beschluss zur Brandschutzsanierung in diesem Sommer, der im Feb.17 endlich gefasst wurde. Dennoch wurden „repräsentativ“ Mülheimer/innen u.a. gefragt, ob sie sich auch einen anderen Standort als den in der MüGa vorstellen könnten. Ergebnis des NRZ-Bürgerbarometers ist, dass 77% eine zentrale VHS wollen, egal wo. Und wie der Zufall es will, ließ die Mülheimer SPD bereits kurz nach der VHS-Schließung verkünden, sie sei für eine zentrale VHS, egal wo. Wenige Zeit später werden dann die „Ergebnisse“ des NRZ-Bürgerbarometers veröffentlicht. Wow, ein Schelm, der …………………
Der WAZ-Kommentar fragt scheinheilig zum Schluss: Wie groß muss eine VHS im digitalen Zeitalter sein“ Auch die WAZ weiß, genau, dass die Verwaltung keinen Hehl daraus macht, dass sie unsere VHS in der MüGa auf keinen Fall weiter betreiben will, denn nicht zufällig führt sie die überholte olle Kamelle an, dass die heutige VHS mit ca. 6000 qm Gebäudegrundfläche bei einer „neuen Lösung“ fast halbiert werden würde. Bereits vor ca. 2 Jahren präsentierte die neue VHS-Leiterin, von der man übrigens in der jetzigen existenziellen Krise der VHS noch wenig vernommen hat, ein halbgares VHS-Konzept mit genau diesem Fazit, welches aber weder mit den Lehrenden, noch den Kursteilnehmern irgendwie abgesprochen war. Als sich zeigte, wie wenig realitätsnah das ganze war, verfestigte sich damals der Eindruck, dass es ein weiterer Versuch war, die beliebte und gut funktionierende Mülheimer VHS kaputt zu reden, um endlich den hochattraktiven Standort anders vermarkten zu können. Nach dem gescheiterten Versuch konnte die Stadt die Eintragung der VHS als Denkmal auch nicht weiter blockieren und torpedieren, was Mitte 2016 nach einiger Verzögerung auch geschah.
Erinnert sei auch daran, dass die BI „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ im Bildungsausschuss am 13.3.17 beantragt hatte, ein Nutzungskonzept VHS 2020 zusammen mit Nutzern, Beschäftigten und interessierter Öffentlichkeit zu erarbeiten. Anlass war der seit vielen Jahren überfällige Baubeschluss vom Feb. zur ersten VHS-Sanierung mit Sofortmaßnahmen noch in diesem Sommer. Ferner hatte der ImmoService (IS) in der WAZ im Feb. angekündigt, dass für die Gesamtsanierung ab 2019 noch ein Konzept „VHS 2020“ erarbeitet werden müsse für die dafür nötige europaweite Ausschreibung. Doch der zuständige Dezernent wischte im Ausschuss den BI-Antrag inkl. des Angebots der BI zur Mitarbeit barsch vom Tisch und leugnete glattweg die Notwendigkeit dieses Gesamtkonzepts. Anscheinend war sich zu dem Zeitpunkt die Verwaltung noch nicht einig, was mit dem VHS-Denkmal geschehen sollte. Das ist nun seit der Schließung in der Woche der Bundestagswahl und kurz vor dem Etatdesaster der Stadt Mülheim Mitte Oktober anders.

Noch ein Aspekt in dem WAZ-Kommentar, der betroffen macht, ist der brutale Umgang mit den ca. 200 Dozenten und etwa 5500 Kursteilnehmern. Die WAZ weigerte sich lange Zeit, über die z.T. unzumutbaren Interimsstandorte zu berichten. Auch dass VHS-Pflichtkurse, die wegen mangelndem Brandschutz aus der VHS verbannt wurden, nun in dem Altbau an der Ritterstr. stattfinden müssen, der bekanntlich wegen mangelndem Brandschutz abgerissen werden soll, war der WAZ keine Meldung wert. Dafür schreibt nun der WAZ-Kommentar: „Dass die Stadtverwaltung die VHS voreilig geschlossen hat, sie nun zusätzliche Mängel aufspüren lässt, es fällt schwer zu glauben. Warum sollte sie freiwillig Hunderte von Kursteilnehmer an andere Orte schicken, Dozenten verunsichern, den Ruf einer guten Weiterbildungseinrichtung schädigen, den Zorn vieler Bürger auf sich ziehen? Es ist der Oberbürgermeister, der letztlich die Verantwortung dafür trägt, dass sich Menschen in öffentlichen Gebäuden sicher fühlen dürfen und nach menschlichem Ermessen auch sicher sind. Im Fall VHS kann die Verwaltungsspitze eben dies nicht garantieren, und so tut sie gut daran, die Sicherheit höher zu bewerten als alles andere.“ So einfach ist das oder etwa nicht?

Die BI „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ stellte auf ihrer letzten Versammlung folgenden Forderungskatalog auf:

  1. Sofortige Wiederaufnahme der Sanierungsarbeiten im VHS-Denkmal und umgehende Behebung der seit vielen Jahren bekannten Brandschutzmängel, wie z.B. die überfällige Abdichtung der Wanddurchbrüche.
  2. Wintersicherung des gesamten Gebäudes.
  3. Vorrangiges Nutzbarmachen von den Teilbereichen, die brandschutztechnisch mit wenigen Maßnahmen wieder zugänglich gemacht werden können, damit das nächste Semester der Mülheimer Volkshochschule, die eine Pflichtaufgabe der Kommune ist, zu weiten Teilen auch wieder im bestehenden Gebäude stattfindet. Die bisherigen 8 (inzwischen schon 10) Wochen Totalleerstand mit völliger Einstellung aller begonnenen Sanierungsarbeiten sind skandalös und zum schweren Schaden der Stadt in vielerlei Hinsicht. Die Kosten des Wachdienstes von wöchentlich € 6.000,00 könnten ggf. in die sofortige Sanierung umgeleitet werden.

Dem ist nur hinzuzufügen, dass evtl. statische Mängel ebenfalls beseitigt werden können müssten, ohne dass, wie von der Verwaltung behauptet, erst eine völlige Entkernung des gesamten Gebäudes und weitere „zerstörende Untersuchungen“ durchgeführt werden müssten, weil keine Statik-Unterlagen bisher zu Rate gezogen wurden. Bekanntermaßen ist die VHS terassenförmig am MüGa-Rand gebaut. Es ist einfach Quatsch, so zu tun, als könne die Statik des gesamten Gebäudes gefährdet sein, wenn z.B. „augenscheinlich nachträglich ein Schlitz zur Durchführung von Leitungstrassen unterhalb der Decke in eine Stahlbetonwand eingebracht wurde“ (Zitat sog. Gutachter zur Statik nach einstündiger Begehung ohne Unterlagen in der Beschlussvorlage zu einer bemängelten Stelle im 3.(!) Obergeschoss)

  • WAZ 25.11.17: „Volkshochschule – Ex-Denkmalschützer übt scharfe Kritik an der Stadtverwaltung“ hier und
    WAZ-Kommentar vom gleichen Tag:Neue Nahrung für Verschwörungstheoretikerhier