- Unterschriftenliste zum Bürgerbegehren für den VHS-Erhalt als pdf-Datei (49 KB)
Hinweise zur Unterschriftensammlung als pdf-Datei (33 KB) - Flugblatt zum Bürgerbegehren als pdf-Datei (430 KB)
- 10. Mai: Fahrradfrühling auf der Schleuseninsel und “fair flair” – Umweltmarkt von 11 bis 18 Uhr in den Ruhranlagen zwischen Schloßbrücke und Schleuseninsel mit Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren für den VHS-Erhalt
- 13. Mai: Großes Stadtfest “Mülheim Mittendrin” in der Innenstadt, auch mit Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren
- 16. Mai: Veranstaltung zum Bürgerbegehren “Erhalt unserer VHS in der MüGa” ab 19 Uhr im Caruso, dem Restaurant an der Stadthalle, u.a. mit dem Architekten Dietmar Teich, der nicht nur seinerzeit das VHS-Denkmal erschuf, sondern auch angeboten hat, auf seine Kosten ein Sanierungsgutachten für die Stadt erstellen zu lassen.
Wahrscheinlich über 100 Menschen waren zur Versammlung der BI „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ am 22. März in die Gaststätte „Altes Schilderhaus“ gekommen. Fragestellung, Vertretungsberechtigte und im wesentlichen auch die Begründung wurden nach eingehender Beratung festgelegt. Es fehlt nur noch die Kostenschätzung der Stadt, die laut Landesgesetz seit 2011 eingeholt werden muss, bevor man mit der Unterschriftensammlung beginnt. Die 3 Vertretungsberechtigten werden also in Kürze das Begehren einreichen und eine baldige Auskunft zur Kostenschätzung verlangen. Danach ist eine große Auftaktveranstaltung geplant, wenn mit dem Sammeln der Unterschriften begonnen wird. Da es für dieses sog. vorbeugende Bürgerbegehren keine Fristen gibt, kann auch nichts anbrennen, wenn die Stadt die Angabe der Kostenschätzung verzögern sollte.
Jedenfalls hat sich gestern gezeigt, dass viele Menschen bereit sind, sich für das Bürgerbegehren zu engagieren. Es ist also wahrscheinlich, dass die notwendigen ca. 7000 Unterschriften recht zügig zusammen kommen werden.
Einladung zur Vorbereitung eines Bürgerbegehrens zum Erhalt der VHS in der MüGa
Alle Vorschläge, die auf die rasche Beseitigung der Brandschutzmängel in der VHS an der Bergstraße und die Wiederaufnahme der Nutzung des Gebäudes abzielten, wurden von der Stadt abgelehnt, da sie sich bisher einer mehrheitlichen Zustimmung im Rat sicher sein konnte. Leider geht diese Taktik weiter
- zu Lasten des Mülheimer Bildungsangebotes in der Erwachsenenbildung
- zu Lasten des Steuer zahlenden Bürgers, der nicht nur mit einer Verteuerung der Sanierung durch andauernden Leerstand rechnen muss,
- sondern ggf. sogar mit dem Ausverkauf wertvollen städtischen Besitzes und mit der Schaffung neuer finanzieller Abhängigkeiten.
Es ist daher Zeit klarzumachen, dass viele Mülheimer Bürger dieses Vorgehen nicht hinnehmen wollen. Die Initiative „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ möchte im Rahmen einer weiteren
Bürgerversammlung am Donnerstag, dem 22. März 2018,
um 19 Uhr in der Gaststätte „Altes Schilderhaus“, Südstr. 2
mit allen Interessierten und Unterstützern die Durchführung eines Bürgerbegehrens beraten und beschließen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Verfahren erfordern u.a eine Begründung für das Bürgerbegehren, ein entsprechender vorläufiger Text ist weiter unten nachzulesen. Herr Thorsten Sterk von „MEHR DEMOKRATIE“ ist ebenfalls anwesend. Wir hoffen auf eine rege Beteiligung.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbegehren „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ gemäß § 26 der Gemeindeordnung
Die Unterzeichner/innen beantragen hiermit, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Mülheim a.d. Ruhr folgende Fragestellung zu einem Bürgerentscheid gestellt wird:
„Sollen VHS-Grundstück und -Gebäude in der MüGa in Eigentum und Besitz der Stadt Mülheim bleiben und der VHS-Betrieb dort wieder aufgenommen werden?“
Begründung
Mit der Schließung der VHS an der Bergstraße aufgrund von Brandschutzmängeln wurde möglicherweise ein weiterer Versuch eingeleitet, die VHS dauerhaft an einem anderen Standort unterzubringen. Es gab bereits 2014 und 2015 Versuche dieser Art. Die Möglichkeit, das Gebäude bzw. das Grundstück der VHS in der MüGa zu verkaufen, bietet einen wesentlichen Anreiz für Politik und Verwaltung. Wenn feststeht, dass der Verkauf ausgeschlossen ist, muss die Stadt für ein auf Dauer angelegtes Konzept und die Sanierung der bewährten und beliebten VHS sorgen. Die Sanierung wurde seit 2008 trotz dafür eingestellter Gelder immer wieder verschoben.
Die Verwaltung hat den Auftrag, alternativ zur Sanierung der VHS in der MüGa die Anmietung oder den Ankauf eines Ersatzgebäudes mit ca. 3 200 m² zu prüfen. Ersatzlösungen auf kleinerer Fläche bedeuten eine wesentliche Einschränkung. Für Forum, Cafeteria, Sitzgruppen usw. der heutigen VHS würde kein Raum mehr sein. Das würde die Möglichkeiten für Veranstaltungen und Kommunikation deutlich einschränken und die Aufenthaltsqualität und den Erfolg etwa bei den Integrationsaufgaben deutlich beeinträchtigen.
Volkshochschule ist in NRW eine kommunale Pflichtaufgabe, ursprünglich vor allem im Bereich der Weiterbildung. In den letzten Jahren erhielt VHS einen enormen Bedeutungszuwachs insbes. durch fortschreitende Digitalisierung und den Aufgabenzuwachs bei Deutsch- und Integrationskursen für die vielen Zuwanderer, was bis zur VHS-Schließung im Sept. 2017 in Mülheim gut gemeistert wurde. Die Stadt Mülheim hat mit der VHS an der Bergstraße Vorbildliches geleistet. Das Gebäude liegt zentral, ist verkehrsmäßig gut angebunden und aufgrund seiner Größe und Aufteilung hervorragend für den VHS-Betrieb und darüber hinaus als Treffpunkt für kulturelle und auch politische Veranstaltungen geeignet
Die VHS steht seit 2016 unter Denkmalschutz. Damit ist ein Abriss ohne zwingenden Grund nicht ohne weiteres möglich. In der Begründung der Landes-Denkmalbehörde sind die Einmaligkeit und die besonderen Vorzüge des Gebäudes für die Nutzer ausführlich dargestellt worden. Die VHS ist zudem ein integraler Bestandteil des kulturell hochwertigen Kulturensembles mit Schloß Broich, Ringlokschuppen, Camera Obscura, Stadthalle und MüGa-Park.
Berechtigt, die Unterzeichnenden zu vertreten: N.N. (i. d. Regel 3)
Unterschriftenliste – Eintragungsberechtigt sind Deutsche und andere EU-Bürger ab 16 Jahren mit Erstwohnsitz in Mülheim/Ruhr.