Am 30. August war Ratssitzung in Mülheim, eigentlich nur zur Etateinbringung, denn um vom Land 31 Mio. Stärkungspaktmittel erhalten zu können, muss der Etat 2019 bis spätestens Ende Nov. verabschiedet sein. Hinzu kamen dann noch die Punkte Bürgerbegehren zum VHS-Erhalt, da im Juli bereits weit mehr als genug Unterschriften eingereicht worden waren, und das Dauerthema seit Mai der sog. OB-„Affäre“.
Zum Etatentwurf 2019 gab es eine powerpoint-Präsentation des Kämmerers, aus der weder hervorgeht, wie der noch nicht genehmigte Etat 2018 denn nach Mendacks Aussage durch den für 2019 nachträglich genehmigungsfähig gemacht werden könnte (alleine das völlig unseriös), noch ob der Etat 2019 genauso wie die beiden vorhergehenden Haushalte bereits Makulatur ist, bevor überhaupt beschlossen. Jedenfalls dürften bei derart perspektivloser Haushaltsführung das Land die zusätzlichen Stärkungspaktmittel nach den Vorschriften eigentlich nicht auszahlen. Ob aber die „Aufsichts“behörde noch einmal alle Äuglein zudrückt, wird man sehen. In der freien Wirtschaft wäre der „Konzern Stadt“ unrettbar aufzulösen und vom Insolvenzverwalter stückweise zu verkaufen. Zur Erinnerung: Mit 9600 € Pro-Kopf-Verschuldung absolute Nr. 1 in NRW, weit über 1 Milliarde Kassenkredite (privat heißt das Überziehungskredite) und als einzige Großstadt weit und breit sogar eine bilanzielle Überschuldung (=negatives(!) Eigenkapital) von inzwischen bereits über 570 Mio. € – neben den mindestens 2 Milliarden „normale“ Verschuldung.
Das ist für deutsche Verhältnisse dramatisch, für griechische oder italienische Zustände dagegen konkurrenzfähig. Und dann ein Kämmerer, bei dem es schwerfällt zu glauben, er würde das überblicken, geschweige denn er hätte irgendein Lösungskonzept.
Der gleiche Kämmerer war aber wesentlich beteiligt, die beiden anderen Problempunkte aus der Ratssitzung zu initiieren. Aus heiterem Himmel entfachte er im Mai zusammen mit dem anderen SPD-Dezernenten und der SPD-Fraktionsspitze die sog. OB-„Affäre“ mit öffentlich gemachten Beschuldigungen wegen angeblicher Veruntreuung durch den OB, ebenfalls SPD, über verhältnismäßig geringwertige, unzureichend dokumentierte Spesenrechnungen, was er als Kämmerer hätte klären und verbessern können und müssen. Über 3 Monate füllt der aufgebauschte Streit zwar immer neue Zeitungsseiten, doch immer noch ohne Substanz und Zielrichtung, außer „OB Scholten muss der Garaus gemacht werden“ (Zitat aus der SPD-Fraktion in der WAZ). Die August-Sitzung hat das sogar noch unterboten.
Kein Ruhmesblatt war auch die Behandlung des VHS-Bürgerbegehrens davor. Zur Erinnerung: Auch die überfallartige Schließung der VHS wurde von den beiden SPD-Dezernenten Mendack und Ernst maßgeblich betrieben.
Auf der facebook-Seite von Freunde der VHS Mülheim unter https://de-de.facebook.com/RettetdieVHS/ ist folgender Bericht zu lesen
Heute war die Ratssitzung, unter anderem bezüglich der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.
- Überrascht es, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens nicht eingeladen wurden?
- Überrascht es, dass die Ratsdamen und -herren der Einlassung des Herrn Steinfort folgten, keinem Vertreter der Bürgerinitiative ein Rederecht einzuräumen, weil irgendein Paragraph in der Gemeindeordnung das nicht hergibt?
- Überrascht es, dass die Bürgerinnen und Bürger, die gekommen waren, um diese Entscheidung zu verfolgen, geduldig warten mussten, bis das Thema Etat abgehandelt war, denn dem Antrag auf Vorziehung des Tagesordnungspunktes zur VHS stimmte der Rat auch nicht zu? Sollen die Bürger halt warten.
Was dann aber den einen oder anderen überraschte, war die Tatsache, dass die über 11.000 Bürger, die das Begehren in nur sechs Wochen unterschrieben haben, auf einmal entdeckt wurden. Sie wurden entdeckt, denn sie sind ja potentielle Wähler. Und 2020 sind ja Wahlen. So wurde diese Tatsache sowohl von den Grünen als auch vom BAMH entdeckt, denn bis auf deren Vorsitzenden Herrn Jochen Hartmann , enthielten sich sowohl die Grünen wie auch die anderen 4 Mitglieder der BAMH Fraktion bei der Frage, ob der Rat das Bürgerbegehren als zulässig erachtet.
Muss erwähnt werden, dass CDU und SPD (sind das eigentlich zwei verschiedene Parteien) und die FDP das Begehren für unzulässig hielten und auch ebenso votierten?
Perfide geht das Schauspiel weiter, respektlos vor dem Bürger und seinen Interessen. Für heute sei hier nur erwähnt, dass Herr Spliethoff, der Vorsitzende der SPD Fraktion im Zusammenhang mit der Heinrich-Thöne Volkshochschule doch tatsächlich von Partikularinteressen sprach…..
Noch Fragen bezüglich der Demokratie in Mülheim?
Aber keine Sorge, liebe Freunde der VHS, die Initiative klagt ihr Recht vor dem Verwaltungsgericht ein.