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Mausetote CO-Pipeline vom RP nun wiederbelebt? Nicht wirklich?!

In der WAZ am Samstag, dem 25.8.18, war im Mülheimer Lokalteil eine fast ganzseitige „Öffentliche Bekanntmachung“ des RP(Bezirksregierung Düsseldorf) über „die Erteilung eines Planänderungsbeschlusses (CO-Pipeline) vom 10.08.2018 an die Covestro Deutschland AG“. Wie bitte, fragte man sich: War dieses heikle Bayer-Projekt nicht bereits vor Jahren u.a. daran gescheitert, dass das OVG auch vor einer Hauptverhandlung mehrfach deutlich gemacht hatte, dass die gefährliche und nicht beherrschbare Giftgasleitung nie in Betrieb gehen dürfte, weshalb das OVG jede vorzeitige Inbetriebnahme trotz bereits verlegter Pipeline verboten hatte.

CO-Pipeline-RisikozoneMHAuch in Mülheim, wo die Leitung entlang des südlichen Stadtrands durch Selbeck verläuft, hatte sich 2008 nach langem Zögern die Ratsmehrheit dem MBI-Antrag angeschlossen, die bereits verlegte Giftgas-Pipeline für unerwünscht zu erklären. Bayer und der RP wollten die Pipeline vorab in Betrieb nehmen, bevor das OVG entscheidet, und zwar per einstweiliger Verfügung beim VG Düsseldorf, das Bayer besser gesonnen war. Doch selbst das lehnte im Mai 2009 die heikle Geschichte ebenfalls ab! Sicherlich auch ein Erfolg des sehr breiten Widerstands, der sich im Landtag übrigens damals nicht widerspiegelte, wo SPD, CDU und FDP einst für die CO-Pipeline gestimmt hatten.

Sollten RP und die Bayer-Tochter Covestro nun 1 Jahrzehnt später versuchen, das mausetote Projekt der Giftgasleitung von Dormagen bis Uerdingen doch noch in Betrieb zu nehmen, werden sie auch mit der Wiederauferstehung der zahlreichen Bürgerinitiativen dagegen rechnen müssen, ob in Düsseldorf, Erkrath, Hilden, Duisburg oder, oder, oder …. und sicherlich auch in Mülheim.

13.08.2018  CO-Pipeline –
Bezirksregierung fasst Planänderungsbeschluss

nachzulesen hier

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am 10.08.2018 einen Planänderungsbeschluss zum  Planfeststellungsbeschluss der CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen erlassen. Inhalte des Beschlusses sind unter anderem die Verlegung einer zusätzlichen Geo-Grid-Matte und eines weiteren Trassenwarnbands sowie Änderungen während der Bauausführung.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Änderungsantrag  der Vorhabenträgerin Covestro Deutschland AG (vormals Bayer MaterialScience AG) aus dem Jahr 2012 wurde mit dem Erörterungstermin im November 2013 abgeschlossen. Seitdem hat sich die Bezirksregierung als Planfeststellungsbehörde intensiv mit den mehr als 20.000 Einwendungen der betroffenen Bürger beschäftigt.
Im jetzt vorliegenden Planänderungsbeschluss wurde über diese Einwendungen ebenso wie über die mehr als 60 Stellungnahmen weiterer Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange entschieden.
Dieser Planänderungsbeschluss „wächst“ dem Planfeststellungsbeschluss vom 14.02.2007 an und wird somit unmittelbar in das beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängige Verfahren eingeführt. Das heißt, das Gericht wird über den Planfeststellungsbeschluss unter Berücksichtigung dieses Planänderungsbeschlusses entscheiden. Der weitere Fortgang des Gerichtsverfahrens bleibt abzuwarten.
Nach erfolgter Zustellung an die Verfahrensbeteiligten wird der Planänderungsbeschluss auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht sowie öffentlich bekannt gemacht. Über den Termin der Veröffentlichung werden wir rechtzeitig informieren.

Dazu die Pressemitteilung der BI „Stopp CO-Pipeline“
Hilden, 14. August 2018, nachzulesen hier

Pannenpipeline geht in die nächste Runde Anwohner und Eigentümer lassen sich keinen Sand mehr in die Augen streuen

Die noch Bayer-Tochter macht Stimmung mit der Pressemitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf. Schnell wird verkündet, dass das Planänderungsverfahren zur CO-Pipeline „genehmigt“ sei. Ob mit dieser Entscheidung tatsächlich eine „weitere wichtige Hürde “ – Zitat COvestro-Werkschef  Daniel Koch  – genommen wurde, wird sich zeigen.

Denn mit dem sturen Festhalten an dem CO-Pipeline-Projekt verspielt COvestro jeglichen Restfunken an Vertrauen bei Grundstückseigentümern und Anwohnern. Die Leitung gammelt seit zehn Jahren ungenutzt in der Erde, ohne dass es dem Konzern wirtschaftlich geschadet hat. Kein vernünftiges Unternehmen kann ernsthaft noch eine Inbetriebnahme erwägen.

Und weiterer Ärger ist vorprogrammiert: Beim ersten Anlauf 2007 konnte damals Bayer die Grundstückseigentümer noch überrumpeln. Nun wird kein vernünftiger Besitzer mehr akzeptieren, dass sein Land noch mal aufgewühlt wird, damit dort nachträglich sog. Sicherungssysteme eingebaut werden, auf die Bayer vorher aus Kostengründen verzichtet hat. Anwohner und Rettungskräfte sehen weiter keine Rettungsmöglichkeit nach einer Leckage. 

Es geht um viel in diesem Verfahren, nämlich die Gefährdung von 143.000 Menschen allein im Kreis Mettmann, deren Leben durch CO-Giftgas bedroht wäre, wie der Kreis Mettmann schon 2007 in einer Studie dargelegt hatte. Weitere zehntausende  entlang der Trasse sind ebenso betroffen.

Wie bisher schon und immer wieder betont: COvestro wird – wie Bayer vorher – uns nicht los!  Wir werden – notfalls auch weitere zehn Jahre – gegen Unrecht und Bedrohung weiter kämpfen!