Wählergemeinschaft Fraktion Programm Geschichte Kontakt
Gremientermine aktuelle Termine Sprechstunden
Bundesweit Initiativen und Verbände MH-Parteien Medien Treffpunkte
Pressemeldungen Bildmaterial
 

Unverträgliche Bebauungs-wünsche am Oesterwindweg gestoppt!

MBI – Nötig wie nie! MBI auf facebook:
https://www.facebook.com/MuelheimerBuergerinitiativen

Am einem Wochenende Mitte Jan. 2020 gründete sich die Bürgerinitiative – „Stoppt den Renditejagd am Siepental in Mülheim-Menden“

Der untenstehende MBI-Eilantrag wurde im Planungsausschuss am 21.1.20 als TOP 4 aufgenommen und die Verwaltung versprach, schnell Gespräche mit dem Investor und der BI zu führen, um möglichst doch noch ein Abspecken der Bauanträge zu erwirken. Im nächsten Planungsausschuss wird sie berichten. Daraufhin stellten die MBI ihren Antrag zurück, um die Abstimmung über eine B-Plan-Änderung ggfs. wieder vorzulegen, wenn die Gespräche ergebnislos waren. Im Rat am 13.2. fragte der MBI-Sprecher nach, wie der Stand der Dinge zum Oesterwindweg sei. Dezernent Vermeulen berichtete von Gesprächen mit dem Investor und mit Anwohnern, doch die Vorstellungen seien nicht unter einen Hut zu bringen. Deshalb soll nun in der BV 1 am 9.3. als Empfehlung und im Planungsausschuss am 17.3. als Beschluss eine Neuauflage des B-Plans mit Änderungen im Sinne des MBI-Antrags eingeleitet werden. In der BV stimmten alle dafür, nur die SPD enthielt sich!

MBI-Eilantrag für die Sitzung des Planungsausschusses am 21.01.2020  TO öffentlich

Beschlussvorlage:
Der Planungsausschuss ergänzt die vorläufige Tagesordnung für seine Sitzung am 21. Jan. 2020 wegen der Dringlichkeit um den TOP „Änderung des Bebauungsplans Oesterwindweg – H 13“ und beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Oesterwindweg – H 13 in die Wege zu leiten. Die Bescheidung der Bauanträge vom 16.12.2019 betreffend die Grundstücke am Ende der Straßen Oesterwindweg und Schultenberg wird zurückgestellt. Die Bauanträge werden dem Naturschutzbeirat und dem Gestaltungsbeirat zur Prüfung vorgelegt.

Begründung:
ÖsterwindwegIn der letzten Sitzung am 26.11.19 wurde ausführlich die Eingabe von Anliegern am Oesterwindweg behandelt. Deren Befürchtungen, dass auf den letzten 3 verbliebenen Baugrundstücken eine deutlich massivere Bebauung als im gesamten Umfeld geplant sei, konnten nicht zerstreut werden. Hierbei fielen insbesondere die Interpretationen der Festsetzungen des Bebauungsplanes Oesterwindweg –H 13 deutlich verschieden aus. Die Anwohner bezogen sich auf Gerüchte, weshalb sie ihre Eingabe gemacht hatten. Die MBI-Nachfrage, ob bereits Bauvoranfragen oder Bauanträge vorlägen, verneinte die Verwaltung, berichtete von lediglich einem Beratungsgespräch mit dem Investor (vgl. auch Protokoll der Sitzung vom 26.11.19, S. 6 und 7).

Nun wurde bekannt, dass am 16.12.2019 zwei Bauanträge eingereicht wurden. Auf dem Grundstück am Ende des Oesterwindweges wurden drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 14 Wohneinheiten beantragt und auf dem Grundstück am Ende des Schultenberges ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten. Eine Genehmigung der beiden Bauanträge steht noch aus. Zusammen mit den bereits genehmigten drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt neun Wohnungen auf dem angrenzenden Grundstück am Ende der Stichstraße Steinknappen/Mendener Höhe sind also sieben Mehrfamilienhäuser mit 28 Wohneinheiten geplant. Dies ist sogar mehr als von den Anliegern befürchtet.

DSiepental-Mendener Hoeheass es sich in Angrenzung an das Siepental und die Mendener Höhe um ausgesprochen sensible Flächen handelt, steht genauso außer Zweifel wie die Tatsache, dass die beantragte Bebauung sich keinesfalls in die Umgebung einfügt. Der Bebauungsplan H 13 ist über 20 Jahre alt und die Anforderungen an eine Bebauung in unmittelbarer Nähe zu schützenswerter Landschaft haben sich seitdem deutlich verschärft.

Deshalb muss eine Änderung des Bebauungsplanes Oesterwindweg – H 13 eine Klarstellung herbeiführen, die notwendig ist, da die Verwaltung die Festsetzungen des Bebauungsplanes Oesterwindweg – H 13 aus dem Jahre 1999 heute anders interpretiert, als sie damals verstanden wurden. In dem Gesamtzusammenhang der Bebauung aller Grundstücke entlang des Siepentales könnte ggfs. auch über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nachgedacht werden.

Im Falle einer Änderung des Bebauungsplanes bedarf es einer Beteiligung des Naturschutzbeirates, da alle genannten Grundstücke unmittelbar an das Siepental und die sich daran anschließende Mendener Höhe grenzen, bei denen es sich um besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft im Mülheimer Stadtgebiet handelt. Unabhängig davon sollte auch der Gestaltungsbeirat mit den geplanten Gebäuden in diesem sensiblen Gebiet befasst werden.

Die Dringlichkeit des Antrags ergibt sich aus der Abfolge der Ereignisse.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher