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An den Schul-, Sozial-, Kultur- und Sportdezernenten der Stadt Mülheim/Ruhr, Herrn Marc Buchholz,
nachrichtlich an den Leiter des Krisenstabs, Herrn Stadtdirektor Dr. Steinfort und an die Lokalmedien
Betr.: Evtl. Weiterbetrieb der Interims-VHS an der Aktienstraße und dringende Fragen auch zur Wiederöffnung der VHS in der MüGa
Sehr geehrter Herr Buchholz,
am gestrigen 2. Mai schickte Herr Dr. Steinfort uns die neueste Corona-Schutzverordnung des Landes zu, gültig ab 4. Mai 2020. Darin sind diverse Änderungen enthalten, auf die man nicht immer vorbereitet sein konnte. Bei andauernd sich ändernden Regelungsanordnungen von oben fällt es schwer, das teilweise stillgelegte „normale“ Leben wieder aufzunehmen und zum Funktionieren zu bringen, selbst wenn die Verordnungen aus Düsseldorf weniger widersprüchlich bzw. schwer nachvollziehbar wären, als sie es zuletzt mitunter waren. Ich nehme in dieser Kritik die Mülheimer Exekutive aus, da sie sich im wesentlichen bisher bemühte, die etwas chaotische Gesamtlage nicht noch zu verschlimmern.
Ich möchte mich im folgenden beschränken auf Aspekte unseres Volkshochschulbetriebs und wäre Ihnen verbunden, wenn Sie auf meine untenstehenden Fragen eingehen könnten, zumal vorläufig ein geordneter Politikbetrieb mit Beratungen in den zuständigen Gremien nicht möglich ist:
§ 5 der neuesten CoronaSchVO besagt:
Hochschulen, Bildungsangebote, Prüfungen, Bibliotheken
(1) Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an Hochschulen, an den Schulen des Gesundheitswesens und an den der Berufsausbildung im Öffentlichen Dienst dienenden Schulen, Instituten und ähnlichen Einrichtungen bleibt nach Maßgabe gesonderter Anordnungen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zulässig.
(2) Zulässig sind
1. Bildungsangebote in Volkshochschulen, Musikschulen sowie sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen
2. Unterrichtsveranstaltungen in Behörden und Betrieben im Rahmen von Vorbereitungsdiensten und Berufsaus-, -fort- und -weiterbildungen,
3. das Prüfungswesen zu Nummern 1 und 2, wenn bei der Durchführung geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen und zur Begrenzung des Zutritts zu Schulungsräumen auf maximal 1 Person pro fünf Quadratmeter Raumfläche sichergestellt sind; der Mindestabstand von 1,5 Metern muss auch gewährleistet sein, wenn Personen sich in den Gängen zwischen Unterrichtstischen bewegen. In Musikschulen ist nur Einzelunterricht zulässig, in atmungsaktiven Fächern (Gesang, Blasinstrumente) ist eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen. Das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen gilt nicht für den praktischen Unterricht von Fahrschulen; es dürfen sich nur der Fahrschüler und der Fahrlehrer sowie während der Fahrprüfung zusätzlich eine Prüfungsperson oder im Rahmen der Fahrlehrerausbildung ein Fahrlehreranwärter im Fahrzeug aufhalten.
(3) Bibliotheken einschließlich Bibliotheken an Hochschulen sowie Archive haben den Zugang zu ihren Angeboten zu beschränken und nur unter strengen Schutzauflagen (insbesondere Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Lese- und Arbeitsplätzen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen) zu gestatten.
Ab morgen ist also der VHS-Betrieb wieder in Gänze möglich, natürlich unter den vorgegebenen Hygiene-, Abstands- und sonstigen Vorgaben.
Bekanntlich ist das Mülheimer VHS-Gebäude an der Bergstr. weiterhin gesperrt und leider wurde die Coronazeit des Lockdown auch nicht genutzt, um dort die überfälligen Brandschutzmaßnahmen durchzuführen.
Die Interims-VHS an der Aktienstraße aber war bereits ohne Corona-Beschränkungen wenig geeignet als zeitgemäße Weiterbildungseinrichtung, neben den Lärm- und Raumeinschränkungen nicht zuletzt auch wegen der mangelhaften behindertengerechten Zugänge. Genau das aber könnte es schwierig oder gar unmöglich machen, die in der CoronaSchVO vorgegebenen Schutzmaßnahmen einzuhalten, wenn der VHS-Betrieb dort wieder erweitert und „normalisiert“ werden soll, wie nun möglich.. Mehr zu den deutlichen Problemen des Interimsstandorts Aktienstr. weiter unten im Anhang.
All das wäre an der VHS in der MüGa viel problemloser umzusetzen gewesen.
Ich bitte Sie, mir zu folgenden Fragen möglichst zeitnah Auskünfte zu erteilen:
- Frage 1: Welche Kurse sollen ab wann nun an der Aktienstr. angeboten werden?
- Frage 2: Wie genau soll das ggfs. geschehen?
- Frage 3: Welche Überlegungen gibt es, die VHS an der Bergstr. schnellstmöglich wieder betriebsbereit zu machen?
Könnte man die leerstehende VHS in der MüGa evtl. auch sofort wieder zumindest in Teilen nutzen, wenn Brandwachen aufgestellt würden? Dann wäre das Raumproblem zumindest vereinfacht. Auch haben Schulen unter den Corona-Restriktionen z.T. nicht genug Räume. Evtl. könnten die ja auch noch Räume in der VHS an der Bergstr. für die Betreuung nutzen.
Meines Erachtens ist es überfällig, das jahrelange unwürdige politische Geplänkel um die Zukunft der denkmalgeschützten VHS in der MüGa ad acta zu legen und endlich pragmatischere Lösungen anzugehen. Dabei darf auch die angebotene Hilfestellung von Herrn Teich nicht weiterhin derart barsch und unhöflich in den Wind geschlagen werden!
Noch eine Frage zu den VHS-Dozent/innen in der Krise:
- Frage 4: Könnte man Dozent/innen der VHS und von anderen Bildungsstätten, die ihre Kurse nicht weiter fortsetzen können, bis zu den Sommerferien an die Schulen „verleihen“. Dort werden angeblich überall Kräfte gesucht. Die Verträge insbesondere von Honorarkräften würden so weiterlaufen und man könnte evtl. 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Ich weiß nicht, ob und wie das rechtlich möglich gemacht werden könnte. Doch bin ich selbst fest davon überzeugt, dass man in derartigen Krisenzeiten öfter auch über den eigenen Schatten springen muss, offen sein auch für Improvisationen und vor allem die betroffenen Menschen stärker im Auge behalten muss, auch wenn sie im quasi-Hausarrest die Anordnungen zumeist befolgen und ihre persönlichen Beschwernisse und Anliegen z.Zt. kaum in die Öffentlichkeit tragen können.
Schlussbemerkungen:
Sicherlich werden die Bereiche Weiterbildung, Integration und Kultur mit den zu erwartenden Zusammenbrüchen in Folge des Corona-lockdowns auch in Mülheim zu einer deutlich höheren Notwendigkeit für Umschulungen, Weiterbildung nicht zuletzt im Bereich auch der Digitalisierung u.v.m. führen. Hierbei kommt auf die Stadt eine Schlüsselrolle zu, will sie die bevorstehenden schweren Umbrüche positiv mitgestalten.
In der Hoffnung auf baldige Rückmeldung Ihrerseits
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher
Anhang z.T. aus einem Beitrag im Lokalkompass der Mülheimer Woche vom 13.4.20:
Abstand halten in der Erwachsenenbildung – wenn es denn möglich ist
„…… Das Virus wird noch lange Bestandteil unseres Alltags sein. Bezüglich der Weiterbildung in Mülheim bedeutet dies: Wie schön, wenn man jetzt die VHS an der Bergstraße nutzen könnte mit ihren weitläufigen Flächen, mit Fluren in denen man sich aus dem Weg gehen kann, mit Räumen, in denen gebührend Abstand gewährt werden kann zwischen den Teilnehmern. In dem Provisorium an der Aktienstr. sind die Gänge oft nur 1, 20 breit. Wie soll man da überhaupt unter Einhaltung der Abstandswahrung zu den Räumen hingelangen? Und dann ist man in den Kursräumen: Räume, die nie zur Weiterbildung konzipiert waren, denn sie sind nur umgebaute kleine Büros, teilweise schnell durch Rigipswände hergerichtet. Räume, in denen es schon vor Corona oft so beengt war, dass Teilnehmer ca. 1 m vor der Tafel, oder dem Whiteboard saßen und nicht ihre Mitlernenden sehen konnten, weil alles kurz auf knapp bemessen ist. Wenn selbst Treppenauf-gänge schmaler sind als 1,50 m, wird Abstand zum unlösbaren Problem. Für diejenigen, die die Gebäude nicht kennen. Der schmale Gang (Foto links, weiter unten) ist in der Aktienstr., das weitläufige Forum (Foto links) wartet an der Bergstraße darauf, seiner Bestimmung zu zukommen.
Nachtrag: Natürlich spricht es auch Bände, dass sich in der VHS an der Bergstraße in jedem Unterrichtsraum ein Waschbecken befindet. Es ist eben einen durch und durch wohl designierte Bildungsstätte. An der Aktienstraße kann man sich die Hände dann wie die Hühner auf der Stange auf den Toiletten waschen, ohne Abstand natürlich ……“
an der Bergstraße in jedem Unterrichtsraum ein Waschbecken befindet. Es ist eben einen durch und durch wohl designte Bildungsstätte. An der Aktienstrasse kann man sich die Hände dann wie die Hühner auf der Stange auf den Toiletten waschen, ohne Abstand natürlich ……“
Als Volkshochschule, für die auch Kommunikationsmöglichkeiten von zentraler Bedeutung sind, ist das Gebäude Aktienstr. auch nicht ansatzmäßig geeignet!
Hier noch Fotos von der Interims-VHS im ehemaligen AEG-Fabrikgebäude an der Aktienstraße.
links der gradlinig verlaufende Flur im hinteren Gebäudeteil: 100 m lang und nur 123 cm breit!, dazu Übergänge mit Treppenstufen
rechts der Notausgang zur Sandstr. hin
links die Fensterfront nach hinten, rechts der große Seminarraum