Wählergemeinschaft Fraktion Programm Geschichte Kontakt
Gremientermine aktuelle Termine Sprechstunden
Bundesweit Initiativen und Verbände MH-Parteien Medien Treffpunkte
Pressemeldungen Bildmaterial
 

Neue Landesfördermittel zu Straßenbaubeiträgen unverzüglich beantragen!

MBI-Eilantrag für Finanzausschuss, ggfs. auch Planungsausschuss, falls vorläufig nicht auf einer regulären Gremiensitzung behandelbar:
Auch als Dringlichkeitsentscheidung zu beschließen.

Straßenbaubeiträge für Eltener Straße, Velauer Straße, Paul-Kosmallastraße und Lönsweg, eventuell auch weitere Straßen

Strabs-VolksinitiativeIn den Veröffentlichungen, die in die Sammlung des bereinigten Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl.NRW.) aufgenommen wurden, ist vom 23.3.20 unter Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) nachzulesen, was aus der letztjährigen Behandlung der überaus erfolgreichen Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW als Kompromiss beschlossen wurde.

Der Bund der Steuerzahler als Initiator der Volksinitiative fasst das so zusammen, nachzulesen in der mail im Anhang:

Ab jetzt können die Städte und Gemeinden handeln. Über das Förderproramm des Landes Nordrhein-Westfalen können sie die Hälfte des Beitrags abrechnen. Die beitragspflichtigen Anlieger werden dadurch hälftig entlastet. Diese Entlastung greift für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden.“

Finanzausschuss, ggfs. auch Planungsausschuss, da Straßenbaubeiträge von Amt 66 (Tiefbau) erhoben werden, fordern die Verwaltung ultimativ auf, unverzüglich beim Land die möglichen hälftigen Fördermittel für alle Straßenbaubeiträge zu beantragen, die sich auf ab dem 1.1.18 beschlossene Maßnahmen beziehen.

Alle bereits verschickten Bescheide in dem Zusammenhang sowie bereits vorgesehene Bescheide werden, soweit möglich, unverzüglich angehalten. Die bereits zu Jahresende 2019 verschickten und wahrscheinlich großteils bezahlten Bescheide etwa zu Eltener Str., Velauer Str. und Lönsweg werden auf die neue Fördermöglichkeit hin überprüft und den Betroffenen ggfs. eine Teil-Rückzahlung in Aussicht gestellt. Unserer Erinnerung nach wurden die letztendlichen Beschlüsse für diese 3 Straßen deutlich nach dem 1.1.18 gefasst.
Wieweit die angekündigten Straßenbaubeiträge in der Paul-Kosmalla-Straße bereits vorbereitet oder gar verschickt wurden, wissen wir z.Zt. nicht, muss aber im o.g. Sinne überprüft werden. Ähnliches gilt für alle weiteren Straßenbaubeiträge, die zuletzt erhoben wurden bzw. werden sollen. In jedem Fall muss dringend die neue Fördermöglichkeit durch das Land geprüft und wo immer möglich, in Anspruch genommen werden.

Insbesondere in gravierenden Krisenzeiten wie den einschneidenden Corona-Pandemiemaßnahmen muss unsere Stadt jede Maßnahme zur Entlastung ihrer in Mitleidenschaft gezogenen Bürger unverzüglich ergreifen!

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Anhang
Von: aktion@steuerzahler-nrw.de [mailto:aktion@steuerzahler-nrw.de]
Gesendet: Mittwoch, 15. April 2020 09:48
An: mbi@mbi-mh.de
Betreff: Aktuelles zum Straßenbaubeitrag

Liebe Unterstützer der Volksinitiative,

zunächst hoffe ich, dass Sie alle bei bester Gesundheit sind.

Wir hatten Ihnen zugesagt, Sie weiterhin mit Informationen zum Thema Straßenbaubeitrag zu versorgen. Das möchten wir hiermit gerne tun. Aktuell wurde die Förderrichtlinie zur Entlastung beim Straßenbaubeitrag veröffentlicht. Ab jetzt können die Städte und Gemeinden handeln. Über das Förderproramm des Landes Nordrhein-Westfalen können sie die Hälfte des Beitrags abrechnen. Die beitragspflichtigen Anlieger werden dadurch hälftig entlastet. Diese Entlastung greift für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden.

Unser Ziel bleibt selbstverständlich die komplette Abschaffung des Straßenbaubeitrags. Um dies zu erreichen, sind wir auch weiterhin auf Ihre Hilfe angewiesen! Melden Sie sich bei uns, wenn in Ihrer Kommune Beitragsbescheide erlassen werden. Aber auch dann, wenn in Ihrer Kommune KAG-Maßnahmen geplant sind und Bürgerversammlungen einberufen werden. Nur so können wir nachweisen, dass die Neuregelungen zu noch mehr Bürokratie führen. Die Kosten für die Erhebung des Straßenbaubeitrags stehen häufig in krassem Missverhältnis zum Ertrag. Überspitzt kann man sagen, dass mit dem Straßenbaubeitrag letztlich in vielen Fällen nur die Bürokratie für dessen Erhebung finanziert wird.

…………………

Nur gemeinsam können wir etwas erreichen. Deshalb unterstützen Sie uns und unsere Arbeit bitte auch in Zukunft.

Ihr

Rik Steinheuer
Vorsitzender