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OB-Nebeneinkünfte offengelegt!

2011: Zwischenerfolg für mehr Transparenz: OB-Nebeneinkünfte sind jetzt öffentlich!

8.4.13: MBI-Antrag für die TO des Rates der Stadt am 16.5.13, den Punkt „Nebentätigkeiten der Oberbürgermeisterin“ als Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der Ratssitzung zu behandeln. Alle Angaben in der Vorlage sind für jederman/-frau im Internet nachlesbar hier, so dass kein Grund zu erkennen ist, warum der Rat dies nichtöffentlich behandeln sollte.

Top 10.5. der Ratssitzung am 14.4.11 ist der MBI-Antrag, die Einkünfte der OB durch Nebentätigkeiten im öffentlichen Teil der Ratssitzung zu behandeln. Antrag s.u.

Der Antrag ist erfolgreich. Frau Mühlenfeld hat die Daten der nicht-öffentlichen Vorlage im Internet veröffentlicht, nachzulesen unter http://www.muelheim-ruhr.de/cms/nebeneinkuenfte.html

Dort ist folgende Tabelle zu finden:
„Im Jahr 2010 habe ich folgende Nebeneinkünfte aus Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratstätigkeiten oder als Mitglied eines Beirats erhalten (Beträge gerundet):

medl GmbH 2.100 Euro
rhenag 2.000 Euro
Ruhrbania Projektentwicklungsgesellschaft mbH 800 Euro
Flughafen Essen Mülheim GmbH 700 Euro
Mülheim & Business GmbH 1.100 Euro
Beteiligungsholding Mülheim an der Ruhr GmbH 975 Euro
Sparkasse / Verwaltungsrat 2.170 Euro
Sparkasse / Risikoausschuss 1.240 Euro
Mülheimer Wohnungsbau 3.360 Euro
RWE AG / Aufsichtsrat 176.250 Euro
RWE AG / Beirat 1.800 Euro

Der Punkt wird dementsprechend in der Ratssitzung öffentlich behandelt. Gut so und endlich nach Jahren!

Frau Mühlenfeld schreibt weiter: „Für meine Arbeit in den Aufsichtsräten erhalte ich Zahlungen in unterschiedlicher Höhe. Die abführungspflichtigen Beträge führe ich entsprechend der gesetzlichen Grundlage in NRW bis auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 6.000 Euro pro Jahr vollständig an die Stadt Mülheim an der Ruhr ab. Die Gelder fließen also in den städtischen Haushalt und kommen so den Mülheimern und Mülheimerinnen zugute.“

Bleibt noch zu klären, welche Gelder genau „abführungspflichtig“ sind. Das haben die MBI angefragt und es wird nun öffentlich in der Ratssitzung erläutert.

Die MBI hoffen weiter, dass dies ein leuchtendes Beispiel auch für die Geschäftsführer der städt. Beteiligungsgesellschaften sowie die Betriebsleiter der Eigenbetriebe sein wird, die Offenlegung ihrer Gehälter und sonstiger Vergünstigungen/Vergütungen  möglichst schnell ebenfalls offenzulegen. Bisher zieren sich in Mülheim alle ziemlich, das Transparenzgesetz umzusetzen, welches seit 1.1.2010 in Kraft ist

Antrag für den Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 14.4.11
TO: Öffentlich

Einkünfte durch Nebentätigkeiten der Oberbürgermeisterin öffentlich behandeln

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt empfiehlt der Oberbürgermeisterin, die Liste ihrer „Einnahmen im Jahre 2010 aus Nebentätigkeit“, wie sie auf S. 2 der Vorlage V 11/0251-01 für den nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung aufgeführt ist, zu veröffentlichen und es zuzulassen, dass TOP 18.1. „Nebentätigkeiten der Oberbürgermeisterin – Vorlage der Aufstellung nach § 71 LBG“ aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung als Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der Ratssitzung aufgenommen wird.

In der WAZ Duisburg vom 5.4.11 ist u.a. zu lesen: Oberbürgermeister Adolf Sauerland hat mit seinen Nebentätigkeiten in Aufsichtsräten und Verbänden im vergangenen Jahr insgesamt 57.543 Euro verdient. Behalten darf er davon allerdings weniger als die Hälfte: Auf seinem Konto landeten im Jahr 2010 aus den Nebenjobs rund 27.712 Euro, die er auch versteuern muss. …. Als Vorsitzender des Verwaltungsrats sowie als Mitglied im Haupt- und Risikoausschuss der Sparkasse erhielt Sauerland Vergütungen in Höhe von 21.712 Euro. Diese Einkünfte darf er behalten, weil sie laut Sparkassengesetz von der sogenannten „Abführungspflicht“ ausgenommen sind…….“ Der ganze Artikel hier

Die Verwaltung möge daher dem Rat der Stadt Mülheim die Bestimmungen und alle Ausnahmebestimmungen der gesetzlichen Abführungspflicht darstellen, und zwar in öffentlicher Sitzung, unabhängig davon, wie mit dem Antrag oben verfahren wird.

Begründung

Nach § 18 Abs. 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes ist die Aufstellung nach § 71 des Landesbeamtengesetzes bzgl. der Nebentätigkeiten der OB dem Rat bis zum 31. März des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres vorzulegen. Dies braucht nicht öffentlich zu geschehen. Infolgedessen wurde die Aufstellung der Nebeneinkünfte bisher jedes Jahr in nichtöffentlicher Vorlage dem Rat zur Kenntnis gegeben. Die Verschwiegenheitspflicht der Ratsmitglieder dazu ergibt sich gemäß § 30 GO aus der Tatsache der nichtöffentlichen Vorlage.

Alle Nebentätigkeiten der OB sind aber öffentlich bekannt und unterliegen als solches keiner Verschwiegenheit. Die mit großem Abstand am höchsten dotierte Nebentätigkeit ist Frau Mühlenfelds Tätigkeit als Aufsichtsrätin der RWE AG. Auch diese Tätigkeit und die zugehörigen Zahlungen sind öffentlich und dem jeweiligen Jahresgeschäftsbericht der RWE zu entnehmen, für 2010 im Kapitel „Corporate Governance“ auf S. 151 die „Vergütung des Aufsichtsrats“ mit 175.000 Euro an Frau Mühlenfeld für 2010. Das alles ist öffentlich zugänglich hier über

Frau OB kann allerdings auf der Nichtöffentlichkeit der o.g. Aufstellung der Nebeneinkünfte bestehen, weil es sich um Daten aus „den engeren Bereich der Personalangelegenheiten“ handelt. Weil aber die wichtigsten Daten ohnehin öffentlich sind, hat das einen Anschein von Geheimniskrämerei und nährt nur unnötig den Boden für Spekulationen. Nachdem kürzlich das BVG als oberste gerichtliche Instanz die seinerzeitige Klage des Neusser OB, Aufsichtsratsgelder aus RWE-Gremien als Privatperson behalten zu dürfen, endgültig und letztendlich abgewiesen hat, ist die Abführungspflicht unausweichlich, vgl. Bundesverwaltungsgericht Leipzig vom 31.03.2011, Az.: 2 C 12.09. Die Nebeneinkünfte sind somit keine wirklich privaten Einkünfte, so dass sie auch nur bedingt den „Personalangelegenheiten des engeren Bereichs“ zuzuordnen sind. Etliche Oberbürgermeister sind daher auch dazu übergegangen, die Liste der Nebeneinkünfte selbst zu veröffentlichen, wie etwa der Dortmunder OB.

Das Transparenzgesetz des Landes NRW verlangt seit Anfang 2010 die Offenlegung der Gehälter auch der Geschäftsführer öffentlicher Beteiligungsgesellschaften. Dies ist in Mülheim bisher nur sehr zögerlich angegangen worden. In anderen Städten kamen Geschäftsführer dem Gesetz freiwillig nach, anders als bei uns. Auch deshalb wäre es ein positives Zeichen, wenn die OB mit gutem Beispiel voran ginge und freiwillig sowohl der Veröffentlichung wie auch der öffentlichen Behandlung ihrer Nebeneinkünfte zustimmen würde. Sie muss dies nicht tun, doch …..

Mülheim, 5.4.2011
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

  • MBI-Antrag zur Offenlegung der Geschäftsführergehälter hier
  • lange Vorgeschichte der Geheimniskrämerei von Frau Mühlenfeld zu ihren RWE-Tantiemen hier
  • 26.2.05: „Frau OB, nun ist es amtlich:Alle bis auf 6000 Euro Aufsichtsratsgelder gehören der Stadt! Und auch ex-OP J.B. muss eigentlich zurückzahlen!“ als  pdf-Datei (20 KB). Nur 6000 Euro darf ein/e OB laut erneutem NRW-Innenministerium-Erlass insgesamt behalten!
  • Gemeinsamer Ratsantrag von SPD, MBI und Grünen in Mülheim zur Sitzung am 14.4.11, der OB und RWE-Aufsichtsrätin Frau Mühlenfeld verpflichten soll, das RWE zur Rücknahme der Klage wegen des stillgelegten AKW Biblis zu bewegen, als pdf-Datei (47 KB)