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Teilerfolg für Hilferuf einer Schule und die städtischen Demokratiedefizite

Zwischenerfolg für Eltern der Gustav-Heinemann-Schule, dennoch: Ein dickes Demokratieproblem?

Im Bildungsausschuss am 13. März wurde von der Verwaltung verkündet, dass die monatlich zusätzlichen 40 Seiteneinsteiger nur in Mülheim im 2. Schulhalbjahr 2016/17 so verteilt würden: Je eine zusätzliche reine Zuwandererklasse an die ehemalige Hauptschule Bruchstr. (bisher 3 solche Klassen a 18 Schüler) und an die Gustav-Heinemann-Gesamtschule (GHS), die bereits 6 solche Klassen hat, sowie der Rest auf alle anderen Schulen. Genau das stand kurz später genauso ausführlich in der WAZ.

Die Elternvertreter  der GHS reichten deshalb am 20. März eine Bürgereingabe für den Hauptausschuss am 30.3. ein mit eindeutigen Fragen und dezidierter Begründung quasi als Hilferuf, weil zum einen die Belastungsgrenze der riesigen Schule mit den 6 Sonderklassen bereits deutlich überschritten ist und zum zweiten weil es keine Beschlussgrundlage in Form eines Ratsbeschlusses o.ä. gibt, aufgrund derer der beliebtesten Mülheimer Schule einfach von oben herab derartige Zuweisungen zugefügt werden könnten oder müssten.

Die Elterneingabe wurde ohne Rücksprache von der Verwaltung eigenmächtig an den Bildungsausschuss im Mai umgelenkt. Die MBI forderten den OB auf, das umgehend zu korrigieren, s.u.. Doch der ließ seine Verwaltung antworten, der HA sei halt nicht zuständig, was aber so nicht stimmt bzw. der HA hätte selbst entscheiden können müssen, ob er die Bürgerfragen an einen anderen Ausschuss delegiert.

Deshalb hatten die MBI unten stehenden Antrag, notgedrungen als Eilantrag, gestellt, die Bürgereingabe im HA zu behandeln, wie von den Eltern gewünscht, und ihnen Rederecht zu erteilen.

Am Morgen des HA konnte man bereits der WAZ entnehmen, dass der Punkt nicht behandelt werde, wahrscheinlich um die Eltern davon abzuhalten, zur Sitzung zu erscheinen. Dennoch waren etliche erschienen, eine Öffentlichkeit wie schon lange bei keinem Ausschuss mehr.

Zu Beginn der HA-Sitzung erklärte der OB als Sitzungsleiter, der Punkt könne nicht behandelt werden. Weil aber so viele gekommen seien, würde der Schuldezernent Ernst einen Bericht abgeben, noch bevor über die Tagesordnung gesprochen werden könne. MBI und BAMH, die einen Antrag für einen Runden Tisch zur Frage der Seiteneinsteiger gestellt hatten, wollten erst über die TO abgestimmt haben, doch der OB weigerte sich und übergab an Herrn Ernst, der lang und breit und mit viel Polemik darlegte, dass nichts anbrenne, denn eine sog. Regionalkonferenz habe am 17. März beschlossen, dass der GHS in diesem Schuljahr keine Seiteneinsteiger mehr zugewiesen würden. Außerdem werde man sich seitens der Stadt intensiv um die Fälle von Gewalt“vorwürfen“ kümmern, wovon man nichts gewusst habe. Beides kann so nicht stimmen und es ist sehr bedenklich, wenn in einem reinen Verwaltungsgremium wie dem sog. „Regionalrat“ etwas beschlossen gewesen sein sollte, was den nur wenige Tage vorher im zuständigen Ausschuss dargelegten Maßnahmen fundamental widerspricht. Und wieso wurde das dann nicht der WAZ mitgeteilt, die sich bekanntlich nicht selten als Sprachrohr der Verwaltung sieht. Doch egal:

Die eindeutige Zusage des Dezernenten wäre noch besser gewesen, wenn SPD, CDU und Grüne das begrüßt hätten, doch sie zogen es vor zu schweigen. Die BAMH gab sich zufrieden damit, dass ihr Antrag in den Bildungsausschuss käme. Die MBI beantragten, dass die Elternvorsitzende Rederecht bekäme, um darlegen zu können, was sie von den Antworten des Dezernenten auf ihre Fragen halte. Erst wollte der OB darüber nicht abstimmen lassen, was er dann aber musste und SPD, CDU, Grüne und FDP stimmten dagegen, nur die Linke mit dafür bei Enthaltung von BAMH und ex-ALFA.

Fazit: Ein eindeutiger Zwischenerfolg der Eltern der GHS und ein Armutszeugnis der Mülheimer Politik, die anscheinend nicht willens ist, über Probleme offen oder überhaupt zu sprechen.

Dass auch die WAZ erneut einen ziemlich verwaltungsfreundlichen Bericht machte, überrascht wenig.

Mülheim a.d. Ruhr, den 22. März 2017

An den
OB der Stadt Mülheim
Herrn Ulrich Scholten
in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Hauptausschusses

Sehr geehrter Herr Scholten,

wir haben heute festgestellt, dass eine Bürgereingabe des Schulpflegschaftsvorstandes der Gustav-Heinemann-Gesamtschule, die an den Hauptausschuss am 30.3. gerichtet war, an den Bildungsausschuss  am 5.5. umgelenkt wurde.

Wir haben die Bürgereingabe gelesen und konnten sie nur als Hilferuf seitens der Elternschaft der größten Schule unserer Stadt verstehen. Wir haben daraufhin Kontakt aufgenommen und erfahren, dass die Elternvertreter ihre Fragen als hochgradig akut gesehen haben wollen, weshalb sie diese an den Hauptausschuss nächste Woche gerichtet hatten und nicht für den Bildungsausschuss im Mai.

Als Mitglied des Hauptausschusses bin ich der festen Überzeugung, dass die hochbrisante Angelegenheit genau in den Hauptausschuss gehört, um keinen Schaden für unsere Stadt und ihre noch gute Bildungslandschaft entstehen zu lassen. Da auch die Elternvertreter/innen als Antragsteller nicht um Zustimmung gefragt wurden, bevor ihre Eingabe umgelenkt wurde, fordere ich Sie hiermit auf, den Punkt in die Tagesordnung dess Hauptausschusses am 30. März umgehend aufzunehmen.

Vielen Dank im Voraus mit der Bitte um baldige Antwort möglichst mit Bestätigung meines Anliegens.

Hochachtungsvoll
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Nachdem die Verwaltung uns am späten Nachmittag des 23. März im Auftrag des OB eine ziemlich formalistisch-bürokratische Begründung zukommen ließ, warum sie die Bürgereingabe, auch noch ohne Rücksprache, nicht auf die TO des HA aufgenommen habe, haben wir nun umgehend folgenden Antrag gestellt.

MBI-Eilantrag für den Hauptausschuss der Stadt Mülheim am 30.3.17
TO öffentlich

Betr.: Bürgereingabe „Seiteneinsteigerbeschulung
an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule“
als TOP im HA aufzunehmen

Der Hauptausschuss möge beschließen, die Bürgereingabe gemäß § 24 GO „Seiteneinsteigerbeschulung an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule“ – Beratungsvorlage B 17/0258-01 als Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung am 30. März aufzunehmen und den Antragssteller/innen die Möglichkeit geben, ihr Anliegen darzulegen. Die Eingabe wurde fristgerecht für den Hauptausschuss eingereicht, aber von der Verwaltung an den Bildungsausschuss im Mai umgelenkt. Die Eilbedürftigkeit ist deshalb gegeben, viel mehr aber noch von dem in der Vorlage dargestellten Sachverhalt her.

Begründung
Die Elternvertreter der GHS haben sicherlich mit Absicht ihre Eingabe, die als Hilferuf angesehen werden muss, an den HA als dem sog. „kleinen Rat“ gerichtet. Wer die Fragen und die Begründung ihrer Eingabe liest, weiß auch, dass es nicht nur um reine Bildungsfragen geht. Unabhängig davon hätte der Hauptausschuss darüber befinden können müssen, ob er sich mit dem akuten und hochbrisanten Problemstellung befassen will oder dies an den Bildungsausschuss weiter delegieren möchte. Alles Weitere im Hauptausschuss mündlich.
Für die MBI: L. Reinhard, Fraktionssprecher