Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist sollen Anlieger von Eltener Straße und Lönsweg noch schnell Erschließungskosten zahlen. Bevor die Verjährungsfrist nach 30 Jahren abläuft, will die Stadt Erschließungskosten für den Straßenbau bei Grundstückeigentümern eintreiben. Doch ganz so einfach ist das im Falle der Eltener Str. sicher nicht, denn bis heute sind nicht einmal die planungsrechtlichen Grundlagen geklärt. Nicht zu vergessen: Die Eltener wurde im Zusammenhang mit dem Bau des 1. Teilabschnitts der Emmericher Str. umgebaut. Und bekanntlich blieb es beim Stumpf des 1. BA, weil die Gesamtplanung Murks war und der B-Plan zum 1. BA wurde sogar zweimal vom OVG in Münster für nichtig erklärt!
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