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Skandalstadt Mülheim: Bspl. Emmericher/Eltener Str.

WAZ vom 12.12.18: „Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist sollen Anlieger von Eltener Straße und Lönsweg noch schnell Erschließungskosten zahlen. Bevor die Verjährungsfrist nach 30 Jahren abläuft, will die Stadt Erschließungskosten für den Straßenbau bei Grundstückeigentümern eintreiben.“ Der ganze Artikel in Rechnung erreicht Mülheimer auf den letzten Drücker“

Doch ganz so einfach ist das im Falle der Eltener Str. sicher nicht, denn bis heute sind nicht einmal die planungsrechtlichen Grundlagen geklärt. Nicht zu vergessen: Die Eltener wurde im Zusammenhang mit dem Bau des 1. Teilabschnitts der Emmericher Str. und nur für diesen umgebaut. Und bekanntlich blieb es beim Stumpf des 1. BA, weil die Gesamtplanung Murks war und der B-Plan zum 1. BA wurde sogar zweimal vom OVG in Münster für nichtig erklärt! Deshalb im folgenden zur Erinnerung:

Das Prinzip Schildabania gilt leider nicht nur für die Baufelder 1-5 von Ruhrbania, sondern vielerorts im Stadtgebiet

und das sicherlich skandalöseste Straßenstück der Stadt ist der Straßenstumpf Emmericher Str. in Speldorf inkl. der davon direkt betroffenen und geänderten Eltener Str.! Emmericher Str.: Erst blieb die Brücke am Straßentorso lange ein Rätsel und nun sollen die Anlieger der Eltener Str. auch noch bezahlen u.a. für die gegen alle Beschlüsse nicht umgesetzte Verbesserung ihrer Straße!
Endlich, LogoEmmiim Jan. 2009, wurde das Kapitel „Emmericher Str.“ beendet. Es hatte 2 Jahrzehnte gebraucht, bis die Stadt die Realitäten anerkannte nach dem OVG-Urteil zum überdimensioniert gebauten 1. BA (B-Plan Z 10) und dem Scheitern des Weiterbaus im Planfeststellungsverfahren nach einer für die Stadt vernichtenden Bürgeranhörung, beides 1990! 1998 wurde endlich der Auslegungsbeschluss zur Heilung des Z 10 beschlossen, der 2001 Rechtskraft erlangte, Nur: Außer dem Ausbau der Weseler statt dem Neubau der Emmericher passierte in Speldorf nix mehr. Düsseldorf hatte in den 90iger Jahren unter Minister Zöpel auf einer Gesamtplanung für Speldorf („Rahmenplanung Speldorf“) bestanden und bezahlte diese auch. 1994 stellte die Fa. planlokal diese fertig. Was dann seit 1995 geschah und diese Rahmenplanung torpedierte und zerstörte, ist deutschlandweit sicher einmalig und abschreckend, aber auch beschämend.

Zur Erinnerung noch einmal die Geschichte:

Für das Straßenstück ”Emmericher Str., 1. Bauabschnitt” wurde in den 70iger Jahren der Bebauungsplan Z 4 eingeleitet, der 1982 aber wegen schwerer Mängel (fehlerhafte Bürgerbeteiligung) neu aufgelegt werden musste und 1987 Rechtskraft erhielt. Dann wurde gebaut trotz gerichtlicher Vorwarnung. Das Straßenstück wurde 1989 dem Verkehr übergeben, während der Z 4 Mitte 1990 vom OVG für nichtig erklärt wurde u.a. wegen grober Abwägungsmängel beim Lärmschutz. Nach jahrelangen Verhandlungen, vielen Gutachten usw. gab es schließlich eine Lösung ohne Weiterbau der Emmericher Str., der alle zustimmten. Das Land lenkte Fördermittel zum Ausbau der Weseler Straße um und wollte weitgehend auf Rückzahlungen verzichten, falls das 1. Teilstück der Emmericher Str. einen eigenständigen Verkehrswert behielte. Der B-Plan Z 10 wurde bis 1998 mit den o.g. wesentlichen Änderungen „geheilt“ und mit dem Ausbau der Weseler Straße konnte 1999 begonnen werden. Dazu gehörte unbedingt auch die weitere Nutzung der Brücke, die aber etwas später mit dem Ausbau der Weseler Straße einfach abgekappt wurde und lange Jahre brach lag.
DSCI0219.JPGSeinerzeit war einstimmig beschlossen worden, dass die Brücke im Netz bleibt für den Verkehr aus Speldorf Richtung Stadt. Ebenso war auch eine Anbindung des Gewerbegebiets Eltener Str. an die Brücke beschlossen worden, was aber von der Verwaltung unter der grünen Dezernentin Sander eigenmächtig bis heute nicht umgesetzt wurde und als nachträgliche Maßnahme angeblich nicht mehr bezahlbar war. Der Bebauungsplan Z 10 als Nachfolger des Z 4 wurde 1993 eingeleitet und 2001 rechtskräftig. Wie die über Jahre abgebundene Brücke vor Real und die fehlende Rampe zum Gewerbegebiet Eltener Str. zeigten, wurden die Ziele des Z 10 einfach und eigenmächtig nicht umgesetzt, womit auch das Risiko der Rückzahlung von damals 12 Mio. DM Landesfördergelder über Jahre ungeklärt blieb.

Dann hatte später die Firma Schauenburg gegen den Z 10 geklagt und 2006 vor dem OVG und ohne Revisionsmöglichkeit gewonnen. Weder zu den verschiedenen MBI-Anfragen seit der überraschenden Stilllegung der Brücke, noch sonst hatte die Verwaltung diese Klage vorher jemals erwähnt.

Die Brücke Emmericher Str. in Speldorf als Mahnmal für Fehlplanung und Dilettantismus wurde endlich nach 8 Jahren  wieder an den Verkehr angeschlossen und erneut nicht nach gültiger Beschlusslage, d.h. der Anbindung der Eltener Str.. Wahrscheinlich bis zu 800.000 € (exakte Auskünfte gab die Stadt trotz mehrerer Nachfragen nicht!) mussten an das Land zurückgezahlt werden, weil die Stadt mit Frau Sander sich auch dabei nicht an Beschlüsse und Abmachungen halten wollte!

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher und einst auch BI „Emmericher Str.“

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