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Straßenbaubeitrag

Straßenbaubeiträge und Fördermittel des Landes

Mittwoch, 20. Oktober 2021

Seit 2020 können Kommunen Fördergelder des Landes erhalten, um die Straßenbaubeiträge für die Anlieger um bis zu 50% senken zu können. Doch bis Ende August 2021 hatten nur wenige diese Gelder beantragt, so dass nur ca. 5% der bereitstehenden Fördergelder bewilligt wurden. Deshalb fragen die MBI nach, ob und wieviel solcher Zuschüsse die Stadt Mülheim bisher beantragt hat zur Entlastung ihrer Bürger.

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Neue Landesfördermittel zu Straßenbaubeiträgen unverzüglich beantragen!

Samstag, 02. Mai 2020

Seit 20.3.20 gilt das Förderproramm des Landes NRW, worüber die Kommunen nun die Hälfte des Straßenbaubeitrags mit dem Land abrechnen können. Die beitragspflichtigen Anlieger werden dadurch hälftig entlastet. Diese Entlastung greift für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Die letztjährige Behandlung der überaus erfolgreichen Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW endete in diesem Kompromiss. Die MBI hatten sich stark engagiert für die Volksinitiative und sie fordern nun, dass die Stadt Mülheim unverzüglich erhobene oder beabsichtigte Bescheide über Straßenbaubeiträge überprüft und Fördergelder beantragt. Das müsste u.a. auch für die Eltener, die Velauer, die Paul-Kosmalla-Str. sowie für den Lönsweg zutreffen.

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Einstimmige Befürwortung der Ratsresolution zur Abschaffung der Strassenbaubeiträge

Montag, 11. Februar 2019

Einstimmig befürwortete der Mülheimer Rat die folgende Resolution zur Abschaffung des § 8 KAG: „Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr fordert die Abschaffung des § 8 KAG NRW. An die Stelle des bisherigen Anteils der Anlieger muss dabei die Finanzierung über eine zweckgebundene Schlüsselzuweisung des Landes erfolgen. Der Rat befürwortet ausdrücklich die Forderungen der Volksinitiative „Abschaffung der Straßenbaubeiträge“ des Bundes der Steuerzahler und er fordert den Oberbürgermeister auf, dies dem Landtag und der Landesregierung mitzuteilen.“ Fast 330.000 NRW-Wähler hatten bis 20. Feb. die Volksinitiative bereits unterschrieben!

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Skandalstadt Mülheim: Bspl. Emmericher/Eltener Str.

Mittwoch, 12. Dezember 2018

Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist sollen Anlieger von Eltener Straße und Lönsweg noch schnell Erschließungskosten zahlen. Bevor die Verjährungsfrist nach 30 Jahren abläuft, will die Stadt Erschließungskosten für den Straßenbau bei Grundstückeigentümern eintreiben. Doch ganz so einfach ist das im Falle der Eltener Str. sicher nicht, denn bis heute sind nicht einmal die planungsrechtlichen Grundlagen geklärt. Nicht zu vergessen: Die Eltener wurde im Zusammenhang mit dem Bau des 1. Teilabschnitts der Emmericher Str. umgebaut. Und bekanntlich blieb es beim Stumpf des 1. BA, weil die Gesamtplanung Murks war und der B-Plan zum 1. BA wurde sogar zweimal vom OVG in Münster für nichtig erklärt!

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