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Antrag zur GGS Krähenbüschken

Ergänzungsantrag der Fraktionen von CDU, MBI, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Verwaltungsvorlage mit der Nr.: V 10/0070-01 „Bauliche Lösungen zur Einrichtung einer dritten Eingangsklasse an der Gemeinschaftsgrundschule Krähenbüschken“

Der Rat der Stadt beschließt:

Auf der Basis des Bildungsausschussbeschlusses v. 16. November 2009 wird auf dem Schulhof der GS Krähenbüschken mit einem 3m Sicherheitsabstand zur Turnhalle und in unmittelbarer Entfernung zur Treppe/WC-Anlage ein Pavillon mit 1 Klassenraum zur Unterbringung einer weiteren Klasse zum Schuljahr 2010/2011 auf dem asphaltierten Schulhof aufgestellt, der schulgesetzlich die geforderten Minimalstandards erfüllt (Deckenhöhe mind. 2.75 m, ohne WC und Handwaschbecken, mit elektr. Heizung, Klassenraumgröße mind. 70 qm, Die Anforderungen an den Wärmeschutz, den Schallschutz und die Raumakustik werden insgesamt reduziert etc.).

Dieser Pavillon wird zunächst für ein Jahr angemietet. Über eine ggfls. längere Anmietung oder anderweitige Verwendung an einem anderen Schulstandort wird im Rahmen der Grundschulentwicklungsplanung entschieden.

Die benötigte 5. OGS Gruppe wird gemäß Stellungnahme der Schulleitung im so genannten Mehrzweckraum (ehemaliger Klassenraum) untergebracht.

Die Schulleitung und die Schulpflegschaft haben die Standardreduzierung mündlich bereits akzeptiert und werden gebeten, diese auch schriftlich zu bestätigen.

Diese Maßnahmen sollen wie folgt finanziert werden:

Einrichtung OGS im Mehrzweckraum des Schulgebäudes 8000,- Euro

Einrichtung Klassenraum im Pavillon 5000,- Euro

Bei den hier angegebenen Kosten von 13.000 Euro handelt es sich um eine einmalige aus schulfachlich Sicht notwendige Ausgaben, die aus dem im Erfolgsplan ausgewiesenen lfd. Ansatz für Instandsetzung finanziert werden können.

Anmietung für 1 Jahr:

Gesamtmiete mit De- und Montage/ Herrichten des Geländes und Ver- und Entsorgung

KONSUMTIVER AUFWAND FÜR 2010: 60.000 Euro

Die Mittel für die Pavillonanmietung/Herrichtung des Geländes sind ohne Ausweitung, sondern vielmehr innerhalb des Erfolgsplanes bereitzustellen. Für 2010 ist im Rahmen des vom Rat der Stadt beschlossenen „Sofortprogramms zur Verbesserung der baulichen Situation im Grundschulbereich“ ein Betrag von 500.000 Euro (genau wie im Jahr 2009) vorgesehen. Die maximal benötigten Mittel in Höhe von 60.000 Euro können aus dieser Position zur Verbesserung der baulichen Situation an der GS Krähenbüschken verwendet werden.

Die Verwaltung wird aufgefordert, sowohl bei der Anmietung des Pavillons als auch bei der Herrichtung des Geländes sowie der Ver- und Entsorgung die kostengünstigste Variante umzusetzen.

Begründung:

Durch die Beschlüsse des Bildungsausschusses (16.11.2009/mehrheitlich) sowie des BA Immobilienservice (14.12.2009/einstimmig) ist deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass die Politik die Einrichtung einer 3. Eingangsklasse an diesem Standort begrüßt. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ist es vertretbar, ca. 10 – 15% der Summe für die Anmietung eines Pavillons sowie der Herrichtung des Geländes etc. für den 3. Zug an der GS Krähenbüschken aus dem 2009 für die Kalenderjahre 2009 und 2010 beschlossenen Sofortprogramms zur Verbesserung der baulichen Situation im Grundschulbereich zu verwenden. Dies gilt auch für die Deckung der Einrichtungskosten aus dem Ansatz für Instandsetzung.

Da es sich bei dem Pavillon um eine temporäre Lösung handelt, erscheinen ein Wasseranschluss sowie eine Anbindung an das Kanalnetz entbehrlich. Da der Mehrzweckraum seitens des Immobilienservice erst vor kurzer Zeit renoviert worden ist, erscheint eine erneute Renovierung in Höhe von 8000,- Euro überflüssig.

Unter der Berücksichtigung, dass im Rahmen der Grundschulentwicklung über die Zukunft aller Grundschulstandorte entschieden werden muss, erscheint eine temporäre Lösung sinnvoll.

Insgesamt wird deutlich, dass die Politik mit diesem Vorschlag einen bildungspolitisch naschvollziehbar sinnvollen und finanzpolitisch vertretbaren Vorschlag unterbreitet. Dies gilt insbesondere im Vergleich zu den Verwaltungsvorschlägen (Letzter vergleichbarer Verwaltungsvorschlag 121.500 [Alternative 5]/229.000 [Alternative 4), ursprünglicher Verwaltungsvorschlag 493.000 Euro [Alternative 1]).

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