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Anfrage zum Buergervorschlag

Anfrage für den Planungsausschuss am 15.04.10

TO öffentlich

Folgender Vorschlag zur Haushaltssanierung wurde von einem Bürger eingebracht:

Betreff: [Sparvorschlag] Zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen

Titel:         Zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen
Potenzial:     5000 Euro
Typ:           Einnahmeverbesserung

Beschreibung:
In Mülheim-Heißen auf der Straße „An der Seilfahrt 2“ steht seit 2 Jahren das Objekt ehemals Opel Schilling/van Eupen leer.

Mittlerweile haben sich schon 2 Fitnesscenterketten (MCFit und Fitx) um einen Mietvertrag bemüht, der aber von der zuständigen Behörde mit der Begründung abgelehnt wurde, dass diese Nutzung seinerzeit im Bauantrag nicht beantragt bzw. nicht genehmigt wurde.

Das Objekt steht also weiter leer und der Stadt gehen Gewerbesteuereinnahmen verloren. Ratingen scheint da flexibler zu sein und hat vor kurzem bei ähnlichen Voraussetzungen die Betreibung eines Fitnesscenters in einem ehemaligen Autosalon am Breitscheider Kreuz genehmigt.

Durch diese sture Haltung der Behörde gehen der Stadt unnötig Gewerbesteuereinnahmen verloren. Darüber hinaus wäre ein Fitnesscenter eine Bereicherung für die Heißener Mitte.

Die Antwort des Redaktions-Teams Haushaltsforum:

Die Fachverwaltung hat Ihren Vorschlag geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:

Das Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplans T 5. Die angestrebte Nutzung ist mit den Zielen des B-Plans nicht vereinbar. Aus diesem Grund ist die Nutzungsänderung nicht genehmigungsfähig. Da Ihr Sparvorschlag rechtlich nicht zulässig ist und somit leider kein Einsparpotenzial enthält, wird dieser nicht ins Online-Haushaltsforum eingestellt…..

Die Verwaltung möge dem Planungsausschuss darstellen, aus welchen Gründen sie zu einem solchen rigorosen Ergebnis kam. Sie hätte z.B. dem Bürger auch sinngemäß antworten können: „Wenn der Vorschlag genehmigungsfähig werden sollte, müsste dies oder das in die Wege geleitet werden.“ Schließlich wurden an etlichen Stellen in unserer Stadt Ausnahmen oder Änderungen von B-Plänen auch ermöglicht. Deshalb  möge die Verwaltung dem Ausschuss darlegen, welche planungsrechtlichen Schritte erforderlich wären, wollte man den Bürgervorschlag umsetzbar werden lassen.

Mülheim, den 6.4.10
L. Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender