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Bedenkliche Schweinemast per Massentierhaltung in Menden?

  • 12.3.15: Vergeblich hatten vor Jahren auch die MBI versucht, eine geplante massive Vergrößerung eines Schweinemastbetriebes an der Mendener Str. zu vehindern oder zumindest zu reduzieren. Laut Umweltamt musste angeblich eine Genehmigung erteilt werden. Jetzt hat das Verwaltungsgericht diese Genehmigung aufgehoben, vgl. WAZ: “Schweinemastbetrieb darf nicht ausgebaut werden” Gut so!
  • 3.4.12: Um die geplante Massen-Schweinemast in Menden ist es ruhig geworden. Die Stadt Mülheim behauptet, sie müsse es genehmigen. Doch bundesweit versuchen Städte, gegen diese „Priviligierung“ vorzugehen und in Meppen z.B. war man nun beim obersten Verwaltungsgericht, dem BVG, erfolgreich! Da es in Menden auch um den Schutz der Ruhrauen und des nahen FFH-Gebietes geht, muss auch in Mülheim die Stadt aufwachen und endlich deutlich aktiver werden als bisher!!! Mehr zum BVG-Urteil in Stadt Meppen gewinnt im Maststall-Streit
  • 22.2.12: Erfolg: Ramsauer setzt sich durch – Hürden für Megaställe! Neues Baurecht gibt Städten demnächst endlich die Möglichkeit zum Verbot von Megaställen!!! Über 120.000 Menschen unterzeichneten den Appell von compact zur Massentierhaltung an Agrarministerin Aigner. Jetzt hat diese ihren Widerstand zumindest z.T. gegen das neue Baugesetz aus dem Hause Ramsauer aufgegeben, welches Gemeinden erstmals ein Verbot von Megaställen ermöglichen wird, wenn auch geplant vorerst nur bei Betrieben ab 3000 Schweinen. Die geplante Schweinemast Mendener Str. läge alleine zwar unterhalb dieses Schwellenwertes. Da Herr im Brahm aber bereits unweit davon auf der Kettwiger Ruhrseite eine Schweinemast mit Biogas-Anlage betreibt, wird zu klären sein, wie das gerechnet werden muss. Die Änderungen des BauGesetzbuchs  werden jedenfalls auch in Mülheim von Bedeutung sein
  • Am 7. Feb. 2012 war der öffentliche Erörterungstermin zu der geplanten Vergrößerung des Schweinemastbetriebes Mendener Str. ab 10 Uhr im Besprechungsraum des Galeriegeschosses im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 7, statt

6 Stunden dauerte Erörterungstermin zum geplanten Schweinemastmassenbetrieb des Bauern Im Brahm in Mülheim-Menden am Rande des Landschaftsschutzgebietes der Ruhrauen, aber auch unweit des FFH-Gebietes dort. Das ganze wirkte wie eine Farce, denn die Genehmigung scheint längst ausgemachte Sache, was leider auch mit der gesetzlichen Lage zusammenhängt. Der Schutz der Bevölkerung ist kaum gewährleistet. Eine Baugenehmigung durch die Kommune ist nicht erforderlich und nach Bundesimmissionsschutzgesetz ist in NRW der Düsseldorfer RP für die Genehmigung zuständig. Eine mächtige Bauerlobby will nun dafür sorgen, dass der Bauboom von Tierfabriken nicht gestoppt werden kann. So stehen sich in Berlin gar 2 CSU-Minister gegenüber.
Und Tirschutzargumente interessieren bei den bisherigen Genehigungsverfahren „keine Sau“, eine „echte Schweinerei“.

  • Bauminister Ramsauer will Gemeinden ermöglichen, den Bau von Megaställen zu verbieten. Damit ließe sich der Bauboom von Tierfabriken stoppen. Doch Agrarministerin Aigner blockiert das Vorhaben. Unterzeichnen Sie den Protest-Appell!

Zur Sachlage Schweinemastbetrieb Mendener Str. 280
Bauer im Brahm plant die Aufstockung der Schweinemast von 660 auf über 2400 Tiere an der Mendener Straße. Es gibt erhebliche Bedenken dagegen, denn dieser geplante Massenbetrieb liegt unweit des FFH-Gebiets von Kocks Loch und auch nah am Wasserschutzgebiet. Aber auch Tierschutzgründe stoßen etlichen Mülheimer unangenehm auf. Die Genehmigung erfolgt nach BIMSCH (Bundesimmissionsschutzgesetz) durch die Bezirksregierung Düsseldorf (RP). Die Antragsunterlagen lagen vom 22.11. bis 22.12. für die Öffentlichkeit im Technischen Rathaus der Stadt Mülheim aus. Die Bürger konnten bis 5.1.12 ihre Anregungen und Bedenken einreichen. Im folgenden eine Eingabe, die sehr sachkompetent und ausführlich die Problematik in verschiedenen Facetten darlegt.

Stadt Mülheim/Ruhr
– Amt für Umweltschutz –
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim/Ruhr

Errichtung und Betrieb einer Schweinemast-anlage am Standort Mendener Str. 280

auf Basis der Bekanntmachung der Stadt Mülheim/Ruhr und der vom 22.11.2011 bis 22.12.2011 öffentlich ausgelegten Antragsunterlagen, sende ich Ihnen nachfolgend meine Einwendungen gegen die Genehmigung, die Erstellung und den Betrieb der in den Unterlagen beschriebenen Anlage.

1.    Formalrechtliche Einwendungen gegen die Genehmigung des Antrages

Wie aus den Antragsunterlagen hervorgeht, betreibt der Antragsteller bereits heute eine Schweinemastanlage mit 1400 Mastplätzen in seiner Hofstelle Landsberger Str. 105 , 45219 Essen. Dazu kommt eine bestehende Anlage mit 660 Mastplätzen in seiner 2. Betriebsstelle  Mendener Str. 280, 45470 Mülheim/Ruhr. In der Hofstelle Mendener Str.280, 45470 Mülheim/Ruhr soll eine weitere Schweinemastanlage mit zusätzlichen 1752 Mastplätzen entstehen.
Die genannten Zahlen sind den Unterlagen zur Berechnung der notwendigen Futterflächen entnommen, die von der Landwirschaftkammer NRW, Kreisstelle Heinsberg/Viersen durchgeführt wurden und mit Schreiben vom 11.03.2011 Herrn im Brahm übermittelt wurden. Danach verfügt die Betriebsstelle Landsberger Str. 105, 45219 Essen über 251,58 ha LF und die Betriebsstelle Mendener Str. 280, 45470 Mülheim/Ruhr über 35,66 ha LF.
Für die Erweiterung der Hofstelle Mendener Str. 280, 45470 Mülheim um die genannten 1752 Mastplätze sind gemäß obigen Schreibens der Landwirtschaftskammer NRW zusätzliche 62,49 ha LF erforderlich, damit das geplante Bauvorhaben die Voraussetzungen gemäß §35Nr.1 BauGB als priviligiertes Bauvorhaben eingestuft werden kann.

Nach den genannten Unterlagen der Landwirtschaftskammer erscheint es als gesicherte Erkenntnis, dass die Hofstellen Landsberger Str. 105, 45219 Essen und die Hofstelle Mendener Str. 280, 45470 Mülheim/Ruhr als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten sind.

Dies umso mehr als in der genannten Unterlage von einer Gesamtverfügbarkeit von insgesamt 287,24 ha LF (35,66 ha LF Mendener Str. 280, 45470 Mülheim/Ruhr und 251,58ha LF Landsberger Str. 105, 45219 Essen) ausgegangen wird, wobei die 35,66 ha LF der Mülheimer Hofstelle für die geplante Erweiterung auf 2412 Mastplätze nicht ausreichen würden.
Beide Hofstellen zusammen  verfügten nach Durchführung der beantragten Maßnahme über eine Gesamtanzahl von 3812 Mastplätzen.
Dies bedeutet für das Genehmigungsverfahren des Antrages von Herrn im Brahm vom 11.07.2011, dass das Vorhaben gemäß Anlage 1 des Gesetzes über die UVPG unter Ziffer 7.7.1 einzustufen ist und damit einer generellen UVP-Pflicht unterliegt.

Da Unterlagen über eine solche, vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung nicht Bestandteil der Antragsunterlagen in der öffentlichen Auslegung waren, ist allein schon aus diesem Grund der vorgelegte Antrag abzulehnen.

Darüber hinaus ist in den Vertragsunterlagen keine kartographische Übersicht über die verfügbaren Landflächen der Hofstellen Essen und Mülheim vorhanden. Diese erscheint jedoch erforderlich, insbesondere zur Beurteilung der geplanten Gülleausbringung auf diesen Flächen in Hinblick auf die daraus abzuleitenden zusätzlichen Umweltbelastungen.
Dem Antrag liegen lediglich Schreiben der Landwirtschaftskammer NRW an die Landwirte Siekerkotte Essen und Terjung Mülheim bei, in denen Berechnungen nach dem Nährstoffbeurteilungsblatt (Vers.3.3) in Bezug auf das geplante Bauvorhaben im Brahm mitgeteilt werden und bestätigt wird, dass gemäß den bestehenden Abnahmeverträgen (vermutlich auch mit Herrn im Brahm) eine ordnungsgemäße Nährstoffverwertung in dem jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb der genannten Landwirte sichergestellt ist.
Über Inhalt und Laufzeit der Abnahmeverträge wird keine Information gegeben.
Auch aus diesen genannten Gründen ist der Antrag, wegen unvollständiger Unterlagen, abzulehnen.

Darüber hinaus ist die beigefügte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles (Büro Pacyna, Duisburg) nicht anwendbar, da sie die wirtschaftliche Einheit der beiden Hofstellen nicht beachtet und sich inhaltlich lediglich auf die Hofstelle Mendener Str. 280, 45470 Mülheim/Ruhr bezieht. Außerdem besteht, wie zuvor erläutert, für das geplante Projekt eine generelle UVP-Pflicht.

In der Kurzbeschreibung des Antrags ist zwar von einer „Umweltverträglichkeitsuntersuchung des Planungsbüros ökon, Münster“ die Rede, die jedoch nicht in den Antragsunterlagen vorliegt. Nach Aussage von Herrn Krusenbaum, Umweltamt Mülheim, handelt es sich um einen Fehler des Verfassers der Kurzbeschreibung. Die angegebene Untersuchung sei nicht existent.

2.  Die nachstehenden Ausführungen sind im Sinne des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens und des Umwelt-Rechtsbehelfgesetzes zu betrachten und orientieren sich an den Kriterien der Anlage 2 UVPG.
–  Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch das Projekt.
Die geplante Baumaßnahme liegt in einem Landschaftsschutzgebiet ca. 500m von Ruhrufer und Leinpfad entfernt, mit angrenzenden Naturschutzgebieten und einem FFH-Gebiet etwa 2 km westlich der Hofstätte Mendener Str. 280, 45470 Mülheim/Ruhr.
Das Ruhrtal ist im Bereich der geplanten Schweinemastanlage ein stark frequentiertes Naherholungs-gebiet für die Bevölkerung der umliegenden Städte, hier insbesondere Essen und Mülheim/Ruhr.

Nicht nur auf dem Fluss und dem Leinpfad tummeln sich Erholungssuchende, auch die Mendener Straße wird von vielen Sportradfahrern zum Training und zur Erbauung nach dem Großstadtstress stark frequentiert und im Sommer finden mehrere Publikumsradrennen statt.

Durch die Vergrößerung der bestehen Anlage auf mehr als die doppelte Kapazität werden permanent zusätzliche Schadstoffe (z.B. Feinstaub, Ammoniak, Bioaerosole in die Luft, die durch zwangsweise Einatmung die erholungsuchenden Menschen schädigt und ein erhebliches Krankheitsrisiko, insbesondere im Atemwegsbereich unter Einbezug der Lunge hervorruft. Dabei ist der PM2,5-Anteil
an Feinstaub besonders gesundheitsgefährdend, da diese Partikel eine erhebliche Teilchenoberfläche aufweisen. An diesen können sich zusätzliche schädliche Stoffe z.B. Schwermetalle oder organische Stoffe wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und Dioxine durch Anhaftung anlehnen.

Darüber hinaus tragen Schweineställe in erhöhtem Maß zur Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien, v.a. sog. methycillinresistenter Staphylokokken (MRSA), bei. Diese befinden sich im Stallstaub. Es ist zu befürchten, dass die Keime sich außerhalb mit anderen gefährlichen resistenten Erregern vermischen und so zu einer immensen Bedrohung für die menschliche Gesundheit werden. In der NiLS-Studie wurde ausdrücklich ein Zusammenhang zwischen einer Gesundheitsgefährdung und den Bioaerosolen aus der Tierhaltung  festgestellt, insbesondere für Menschen die sich in einem Abstand von ca. 500 m vom Immissionsort aufhalten. Diese Entfernung ist sowohl zur Mendener Straße als auch zum Leinpfad gegeben. Auch der benachbarte Hof liegt in diesem Radius. Hinzu kommt, dass für die Gefährdung durch Bioaerosole auf die Gesamtbelastung abgestellt werden muß. Daher muss auch die derzeitig bestehende Belastung mit in die Untersuchungen einbezogen werden. Leider liegen im Antrag zu solchen Untersuchungen lediglich theoretisch berechnete aber keine durch praktische Studien erhärtete Ergebnisse vor. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass erhebliche Nachteile für die, gerade in diesem Ruhrbereich, Erholung suchende Bevölkerung durch eine Genehmigung des eingereichten Planes billigend in Kauf genommen würden.

– Unfallrisiken, insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe, Technologien und Abläufe

Insbesondere fehlen in den Unterlagen Simulationsmodelle zu möglichen Unfallrisiken der geplanten Anlage, z.B. Gasexplosionen, auslaufenden Güllebehälter, Starkregen und unnormale Hochwasser-situationen der Ruhr.

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass ca. 3,5 km unterhalb der  geplanten Baumaßnahme das RWW Ruhrwasser entnimmt, um daraus Trinkwasser für die Mülheimer Bevölkerung zu gewinnen.

Die nachfolgenden Beispiele erhellen deutlich die gerichtete Art der Ermittlung der Gutachten-Ergebnisse:

  1. Die geplante Baumaßnahme auf der rechten Ruhrseite umgebenden Felder fallen alle zu Ruhr hin ab, so dass regelmäßig, selbst bei durchschnittlichem Starkregen, Erde von den Feldern auf die Mendener Straße gespült werden. Das Wasser fließt also bergabwärts zur Ruhr. Auf einen Teil dieser Felder soll wohl auch die erhöht anfallende Gülle verbracht werden. Wer hat untersucht, ob gefährliche Stoffe der Gülle durch Regen aus dem Boden geschwemmt werden und von dem zu Tal fließenden Wasser in die Ruhr geschwemmt werden? (Siehe oben RWW und das Mülheimer Trinkwasser)
  2. In ca. 2km Entfernung beginnt ein FFH-Gebiet, auf das viele Mülheimer sehr stolz sind, mit einer wunderbaren Flora und Fauna. Gibt es hierzu eine gesonderte FFH Verträglichkeitsprüfung? In den Antragsunterlagen war keine zu finden. Es heißt nur beruhigend, „die artenschutzrechtliche Prüfung der FFH-Anhang-IV-Arten und der europäischen Vogelarten ergaben unter Berücksichtigung der oben genannten Vermeidungsmaßnahmen keinen Verbotstatbestand gem. §44 Abs.1 BNatSchG. Weitergehende Untersuchungen sind nicht erforderlich.“
  3. Wie werden im Brandfall die Schweine gerettet? In dem Brandschutzgutachten steht darüber nichts.
  4. In der Kurzfassung zum Antrag steht geschrieben, das pro Jahr, unter Berücksichtigung der Sterblichkeit, eine Jahresproduktion von bis zu 5914 Schweinen erzielt wird. Dabei stehen die Bereiche 1 und 3 nach ca. 120 Tagen für 8 Tage zur Reinigung und Desinfektion leer.
    – Gibt es einen Ablaufplan für die tierschutzkonforme „Durchschleusung“ von bis zu 5914 Schweinen?
    – Was passiert wenn der „Abfluß der Schweine“ aus unvorhergesehenen Gründen nicht so abläuft, dass immer maximal 2412 Schweine auf den insgesamt vorhandenen Mastplätzen stehen?
    Wie gehabt, im Antrag steht dazu nichts.
  5. Gibt es kontaminierende Altlasten auf dem zu bebauenden Gelände, die durch den Aushub zu Tage treten können? Wird dann auch der Aushub großflächig (in ca. 10cm Dicke) über die Felder verstreut?
    Wie schon zuvor, im Antrag gibt es dazu keine Info.

Aufgrund der unvollständigen und fehlerhaften Antragsunterlagen verlange ich von den zuständigen Behörden die Ablehnung des Antrages des Herrn Einhart im Brahm zur Errichtung und Betrieb einer Schweinemastanlage in der Mendener Str. 280, 45470 Mülheim/Ruhr.