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MBI-Wahlprüfsteine NRW-Wahl 12

13.5.12: Landtagswahl NRW: Die MBI hatten vor Wochen einen ganzen Fragenkatalog an die Parteien geschickt, vgl. MBI-Wahlprüfsteine unten auf dieser Seite. Geantwortet haben die Freien Wähler NRW (Liste 16) und die Linke teilweise, die Piraten und die FDP vollständig. SPD, CDU und Grüne schickten nicht einmal eine Empfangsbestätigung. Typisch für den schlappen Wahlkampf zu dieser überflüssigen Neuwahl?

Insgesamt aber ein Triumph für Rot-Grün, ein Debakel für die CDU, die scheintote FDP noch vor den Piraten und die Linke deutlich draussen! Eigentlich überhaupt keine Überraschung, bis auf den kometenhaften Wiederaufstieg der Lindner-FDP in kürzester Zeit. Ist halt eine Mediendemokratie mit sehr kurzem Gedächtnis. Das Ergebnis der Wahl macht nervige Koalitionsverhandlungen überflüssig, so dass in NRW bald der Alltag zurückkehrt und der ist sehr steinig auch bei stabiler Mehrheit der neuen, alten NRW-Regierung. Der phönixhafte Aufstieg der Piraten ist vornehmlich auch die “Schuld” der Altparteien, die zuließen, dass ihnen die Wähler scharenweise davonliefen in Richtung Piraten, obwohl diese zu vielen Punkten noch überhaupt keine Position haben.

aus kommunaler Sicht an

Mülheim, April 2012

Die rot-grüne Minderheitsregierung in NRW ist Mitte März 2012 überraschend gescheitert. Nun gibt es am 13. Mai Neuwahlen. Ob diese Neuwahl einem nun gefällt oder nicht, man/frau sollte zumindest allen Parteien, die gewählt werden wollen, Wahlprüfsteine vorlegen, die zumeist in Werbespots nicht vorkomme. Die Positionen zu kennen, mag bei der Wahlentscheidung helfen und man kann die Parteien später an ihre Versprechen erinnern. Deshalb aus Sicht der kommunalen Wählergemeinschaft MBI ein Fragenkatalog zu 10 ausgewählten Problem- und Fragestellungen:

Für die Wiederbelebung der kommunalen Demokratie, für mehr Transparenz und (Wieder-)Ausweitung der Bürgerrechte!

Vorwort:
Rückgrat jeder Demokratie ist ihr Funktionieren vor Ort, in den Kommunen, weil nur dort von den Menschen direkt erlebbar. Leider hat sich im letzten Jahrzehnt auch die kommunale Demokratie häufig deutlich von den Menschen wegbewegt und über ihren Köpfen entschieden. Das liegt auch daran, dass im Zuge des neoliberalen Zeitgeistes mit Deregulierung und Privatisierung und dem fast wahnhaften Versuch, Städte wie Konzerne umzugestalten, Bundes-, aber auch Landesgesetze die Aushöhlung der Demokratie vor Ort zumindest  ermöglichten oder sogar wollten! Etliche Fehlentwicklungen vor Ort wären noch Mitte der 90iger Jahre schwer möglich gewesen.
In diversen Städten hat es ehrgeizige, überdimensionierte Prestigeprojekte gegeben mit teilweise verheerenden Folgen noch für spätere Generationen und einem erschreckenden Maß an Mauschelei, Korruption und Geldverschwendung, ob beim U-Bahn-Bau in Köln, dem World-Trade-Center Bonn, dem Rathaus in Moers, dem U-Projekt in Dortmund, Landesarchiv und Küppersmühle in Duisburg, Ruhrbania in Mülheim und, und, und ……..

Im folgenden einige Fragen, mit denen die MBI von einer zukünftigen Landespolitik auch wissen wollen, ob sie die Rahmenbedingen für kommunaler Demokratie und den zugehörigen Rechtstaat wieder mehr an den Menschen orientieren wollen. Dazu müssen auch etliche Landesgesetze präzisiert oder geändert werden.

I.  Zur Frage Mono- anstatt Doppelspitze in den Kommunen in NRW und den Auswirkungen

Seit 1999 gibt es die Monospitze, mit durchaus bedenkenswerten und nicht nur positiven Folgen im Vergleich zu der Doppelspitze vorher. Die Stellung der OB`s gegenüber den Stadt- oder Gemeinderäten wurde erheblich verstärkt und damit auch das Kräfteverhältnis zwischen Verwaltung (Bürokratie) und gewählten Volksvertreter/innen (Demokratie), denn im Normalfall ist ein/e OB als Monospitze zuallererst Verwaltungsspitze. Diese Monospitze untersteht als solche auch keiner Aufsicht mehr, wie bei Frau Mühlenfeld das Beispiel Abführung der Aufsichtsratsgelder oder die Fälle Sauerland, Langemeyer u.v.a. gezeigt haben. Die verlängerte Amtszeit bei Neuwahlen und die abgekoppelte OB-Wahl von der Kommunalwahl mit verlängerter Amtszeit haben den fast autokratischen Möglichkeiten der OB`s noch mehr Züge von Sonnenkönig/innen verliehen, die  Demokratie vor Ort aber wurde insgesamt deutlich entwertet und ausgehöhlt. Deshalb erbitten wir Sie um die Stellungnahme Ihrer Partei zur Frage Mono- oder Doppelspitze, insbesondere zu folgenden Fragen:

  • Werden Sie die Frage Mono- oder Doppelspitze in naher Zukunft überhaupt thematisieren?
  • Wenn Sie nicht zur Doppelspitze zurückkehren wollen, was gedenken Sie zu tun, um die Machtposition der OB`s zu begrenzen oder wenigstens kontrollierbarer zu machen?

Es bedurfte längerer, in Mülheim recht scharfer Auseinandersetzungen, beim Neusser OB auch vor Gerichten, bis die NRW-Oberbürgermeister akzeptieren mussten, dass die teilweise üppigen Nebeneinkünfte durch Aufsichtsratstantiemen bis auf 6000 € abzuführen sind, allerdings mit einer Ausnahme, den Vergütungen der Sparkassen. Das brachte z.B. dem Düsseldorfer OB in 2010 satte 41.000 € zusätzliche Privateinkünfte ein, vgl. http://www.welt.de/wirtschaft/article106164150/Die-Sparkassenwelt-ist-die-der-gegenseitigen-Vorteile.html . Auch ist es nur unter schwierigsten Umständen kontrollierbar, ob der oder die OB korrekt an die Stadtkasse abführt. Wenn z.B. der Dortmunder OB in 2010 von 107.000 € Nebeneinkünften laut WAZ vom 15.3. ca. 65.000 € abführt, aber nur 4000€ von der Sparkasse erhielt, so ist nicht nachzuvollziehen, woher die 42.700 Euro kommen, die OB Sierau laut Mitteilung der Stadt „in vielfältiger Weise für kulturelle und soziale Zwecke“ verwendet, vgl. http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/107-000-euro-fuer-dortmunds-ob-sierau-id6462749.html. Da laut Auskunft der Bezirksregierung Düsseldorf auch kein RP oder Minister dies prüfen kann oder darf, besteht Regelungsbedarf, den es bei der Doppelspitze früher nicht gab!

  • Wird Ihre Partei das NRW-Sparkassengesetz ändern wollen, um die o.g. Sonderbehandlung der Sparkassengelder für OB`s abzuschaffen?
  • Werden Sie die Überprüfbarkeit der OB-Nebeneinkünfte und deren korrekter Abführung in Zukunft überprüfbar und transparenter regeln wollen? Wenn ja, wie?

II. Zu Bürgerrechten und der Verwaltungsgerichtsbarkeit

a) zur Abschaffung des Widerspruchsrechtes für die Bürger:
Die schwarz-gelbe Landesregierung hat 2007 das Widerspruchsrecht der Bürger weitgehendst abgeschafft unter dem irreführenden Begriff „Bürokratieabbau“. Das bedeutet in der Realität aber eine deutliche Verkürzung der Bürgerrechte und eine weitere Stärkung der Bürokratie! In Mülheim z.B. führten im letzten Jahr des Widerspruchsrechts 3500 von ca. 5000 Widersprüchen zu Korrekturen der Bescheide! Im Alltag verweisen heute die Ämter bei Beschwerden nur noch und sofort auf den Rechtsweg, deren Kosten und Risiken. Das Vertrauen zwischen Bürger und Kommune wurde durch Abschaffung des Widerspruchsrechts nachhaltig beschädigt.

  • Werden Sie diesen gravierenden Fehler als eine der ersten Maßnahmen einer neuen Regierung korrigieren bzw. dies als Opposition schnellstmöglich beantragen?

b) zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und zur Ermöglichung von Sammelklagen
Gehen Bürger dann vor das Verwaltungsgericht, müssen sie selbst ohne Anwalt immer Vorkosten zahlen, die mitunter sogar über den angefochtenen Beträgen liegen. Klagen Bürger zur gleichen Sache, etwa bei Anliegerbeiträgen oder überhöhten Gebühren, muss jede/r einzeln klagen und wegen angeblichem Datenschutz erfährt er/sie nicht einmal, wer noch Kläger/in ist. Zehn- oder hundertmal usw. werden dann in parallelen Verfahren die gleichen Papiere verschickt, verschiedene öffentliche Gerichtstermine abgehalten zur gleiche Sache, ohne dass ein Kläger vom anderen weiß. Die gesamte z.T. kafkaesk anmutende Verfahrensweise dient wohl zur Abschreckung der Bürger von Klagen.
Bekommt ein Bürger recht, weil die Kommune z.B. gesetzeswidrig Gebühren verlangte, erhalten nur die Kläger ihr Geld zurück, bei allen anderen ist der Gesetzesbruch durch Nichteinreichung einer Klage „legalisiert“. Das alles fördert nicht gerade das Vertrauen in den Rechtsstaat, im Gegenteil.

  • Werden Sie im Sinne der Bürger die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit reformieren wollen? Wenn ja, welche Maßnahmen wird Ihre Partei in Angriff nehmen?
  • Werden Sie insbesondere Sammelklagen in Zukunft auch in NRW ermöglichen bzw. im Bundesrat entsprechende Initiativen einbringen, um auch in Deutschland ähnlich den USA die Verbraucherrechte mit der Möglichkeit von Sammelklagen endlich auf andere Füße zu stellen?

III.  Zur Gebührenwillkür von Kommunen gegenüber ihren Bürgern und mehr Schutz vor Abzockereien durch die Kommune

Spätestens mit der hohen Verschuldung vieler Kommunen hat vielerorts die Praxis der Erhebung kommunaler Abgaben und Gebühren Züge der reinen Abzockerei angenommen. Häufig nutzen die Behörden Gesetzeslücken oder –unschärfen, um ihre Bürger zur Kasse bitten zu können. Die Stadt Mülheim z.B. fahndet seit Jahren nach Hinterliegerbuchgrundstücken, um dann gleich auf Jahre zurück Straßenreinigungsgebühren zu erheben, oft für Grundstücke, die für die erbrachte Leistung zu 100% irrelevant sind. Oder sie verlangt für die Luxussanierung mit tiefen Frostschutzschichten fast unbefahrener Nebensträßchen irrwitzig hohe Anliegerbeiträge, ähnliches bei Kanalerneuerung. Nicht vermittelbar sind auch Erschließungskosten nach 30 oder mehr Jahren. Der gesetzlich vorgegebene Grundsatz, dass die Beiträge etwa zu Straßen- oder Kanalerneuerung dem Anlieger „wirtschaftliche Vorteile“ verschaffen soll, ist selbst vor Gericht häufig zur hohlen Phrase verkommen, weil jede Maßnahme als solche als Vorteil definiert wird unabhängig von jedem real nachweisbaren Vor- oder Nachteil.
Auch die Berechnung von Straßen- oder Kanalerschließungsgebühren nach Gesamtfläche führt des öfteren zu massiven Ungerechtigkeiten, etwa wenn ein Grundstück an 2 oder 3 Straßen grenzt, die Beiträge damit 2 oder 3mal für das Gesamtgrundstück ermittelt werden, was u.a. bei Eigentümergemeinschaften häufiger vorkommt.
Ähnlich verhält es sich mit dem gesetzlich vorgegebenen Prinzips der Kostendeckung bei der Ermittlung der kommunalen Zwangsgebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung und Abwasserbeseitigung. Wenn die Stadt Mülheim z.B. Überschüsse aus den Abwassergebühren in den städtischen Haushalt überführte, so ist das real ein massiver Verstoß gegen kostendeckende Gebühren, doch lässt das unscharfe Kommunale Abgabengesetz (KAG) eine Interpretation etwa durch die Verwaltungsgerichte zu, die diesen eklatanten Widerspruch auch noch rechtfertigt.

  • Werden Sie insbesondere eine Überarbeitung und Präzisierung des KAG in Angriff nehmen, u.a. in Bezug auf die o.g. Beispiele?
    Für genauere Antworten zu jedem der verschiedenen angesprochenen Gebührenarten wären wir dankbar!

IV. Zu fracking, CO-Pipeline und Energiewende

  • Werden Sie mithelfen, die Inbetriebnahme der CO-Giftgas-Pipeline von Bayer zwischen Dormagen und Ürdingen endlich ganz zu verbieten?
  • Werden Sie mithelfen, dass in NRW fracking zur „unkonventionellen Gasförderung“ gänzlich untersagt wird und im Bundesrat sich dafür einsetzen, dass dies, soweit nur irgend möglich, auch in ganz Deutschland bzw. EU-weit geschieht?
  • Welche grundsätzlichen Positionen hat Ihre Partei in NRW zu weiteren Kohlekraftwerken, u.a. in Datteln, zur Solarförderung, zum Bau neuer Autobahnabschnitte und zur Zukunft des ÖPNV, insbesondere in Städten und Ballungsgebieten? Wie steht sie zu Stilllegungen von Straßenbahnlinien und Ersatz durch Busse, wie in Mülheim geplant?

V. Themenkomplex Inklusion im Bildungsbereich

Auch Deutschland hat die UN-Erklärung zu Inklusion ratifiziert. Eine seiner zentralen Forderungen ist es, Inklusion vor allem im Bereich der Bildung in nachhaltige Konzepte einzubinden. An vorderster Stelle geht es um gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern oder Jugendlichen. In Ansätzen gibt es das bereits im GU-Unterricht (Gemeinsamer Unterricht) verschiedener Schulen in vielen Städten (in Mülheim neben Grundschulen zuerst an der Hauptschule Hexbachtal, später auch der Realschule Stadtmitte und in Kürze auch an der Gesamtschule Styrum). Wie aber Konzepte für viel weitergehende Inklusion aussehen können, ist unklar und bis heute auch in NRW mehr als vage.

  • Wollen Sie als Partei in Zukunft Förderschulen für mehr Inklusion abschaffen? Ganz, teilweise oder überhaupt nicht?
  • Welchen Stellenwert soll nach den Vorstellungen Ihrer Partei bei der zukünftigen Umsetzung verstärkter Inklusion der Elternwille behinderter Kinder grundsätzlich haben?

VI. Zur Abschaffung u.a. des RP Düsseldorf und ggfs. Schaffung eines Regierungsbezirks Ruhr:

Wahlversprechen der CDU vor etlichen Landtagswahlen war die ganz oder teilweise Abschaffung der sog. Mittelbehörden RP`s (heute umgetauft in Bezirksregierungen) und der beiden Landschaftsverbände. 2005 wollte die CDU aus 5 RP`s 3 machen und ein Regierungsbezirk Ruhrgebiet sollte geschaffen werden. Dieses Versprechen wurde 2005 in dem Koalitionspapier auch festgeschrieben, aber nichts passierte. Ein RP Ruhr war für die folgende rot-grüne Minderheitsregierung kein Thema. Zitat Frau Kraft: „Nordrhein-Westfalen muss als Flächenstaat eine bürgernahe staatliche Verwaltungsstruktur sicherstellen. Darum werden wir die fünf Bezirksregierungen erhalten.“

  • Werden Sie bzw. Ihre Partei die Problematik einer grundlegenden Verwaltungsreform für NRW auf Ihre agenda erheben? Wenn ja, mit welchen Zielen? Abschaffung aller Mittelbehörden, also auch der Landschaftsverbände, oder nur der RP`s oder Reduzierung der Regierungsbezirke auf 3, wie die CDU es 2005 versprochen hatte?

VII: Zu Landtagsdiäten, Pensionsregelungen u.a. für ex-Dezernenten u.ä.

  • Wie steht Ihre Partei zu den kürzlichen Diätenerhöhungen des Landtags? Werden Sie diese rückgängig machen?
  • Werden Sie auch die Pensionszahlungen u.a. für ex-Dezernenten in Kommunen dem Rest der bundesdeutschen Rentenpolitik angleichen? Wenn ja, wie?

VIII) Zu Privatisierung, (Re-)Kommunalisierung der Daseinsvorsorge und zu PPP-Projekten

Wie steht Ihre Partei im einzelnen zu folgenden Forderungen?

  • Keine weitere Privatisierung bei den kommunalen Pflichtaufgaben Müll, Straßenreinigung, Wasser, Abwasser, Schulen, ÖPNV, Straßen usw.., aber auch im Bereich kommunaler Altenheime und der verbliebenen Mietwohnungsbestände, , insbesondere nicht über PPP-Modelle. Striktes Verbot jeglicher PPP-Projekten im Sicherheitsbereich wie bei Feuerwehr, Polizei und Gefängnissen. Strenge Auflagen für alle wie auch immer gearteten PPP-oder PPP-ähnlichen Projekte im gesamten Bereich der Daseinsvorsorge.
  • Offenlegung aller bisherigen PPP-Verträge und ggfs.
  • „Forfaitierung mit Einredeverzicht“ als wesentlicher, langfristiger Bestandteil auch von kommunalen PPP-Projekten muss gesetzlich vom haftenden Land grundsätzlich untersagt werden. Ebenso muss die bisherige sog. „taskforce“ des Landes NRW für PPP-Projekte aufgelöst werden. Alle teilweise oder ganz von Kommunen auf private Firmen übertragenen Aufgaben müssen bei der Finanzaufsicht des Landes für die Kommunen beantragt und von dieser genehmigt werden. Der Gesetzgeber hat dafür eindeutige Kriterien zu erlassen, die u.a. eine zeitliche Höchstdauer vorschreibt, die i.d.R. 10 Jahre nicht überschreiten sollte, in sensiblen Bereich auch kürzer.
  • Alle Möglichkeiten für (Re-)Kommunalisierung der vornehmlich im letzten Jahrzehnt teil- oder ganz privatisierten Bereiche der Ver- und Entsorgung müssen ausgelotet werden, insbesondere für das Ruhrgebiet zusätzlich mit städteübergreifenden und damit zukunftsweisenderen Modellen. Die NRW-Bank muss ggf. dafür günstige Kredite bereitstellen, sofern die KfW dies nicht übernimmt.
  • Die Kartellbehörden beim Wirtschafts-Ministerium, welche Gas-, Wasser- und Strompreise kontrolliert, muss klarer definierte Auflagen und Kompetenzen erhalten, um die Preise der Versorger begrenzen zu können. Preise und Gebühren in Richtung verbrauchsunabhängigere flatrates, d.h. Erhöhung des Anteils der Grundgebühr auf durchschnittlich über 30% oder gar mehr, sollten gesetzlich untersagt werden, sowohl für Wasser (wie von der RWE-Tochter RWW ab Jan. mit 50% eingeführt), als auch für Strom und Gas

IX) Zu mehr Transparenz in der Kommunalpolitik, gegen überbordende Geheimniskrämerei
Die Realität vieler kommunaler Geschäfte und Vorgänge hat sich auch in der Kommunalpolitik und gegenüber der lokalen Öffentlichkeit sehr stark in Richtung Geheimhaltung und abgeschotteten Entscheidungsprozessen entwickelt. Ein großer Teil der früher öffentlichen Punkte werden nur noch nichtöffentlich und bei strikter Geheimhaltungspflicht behandelt. Das liegt auch daran, dass etliche Bereiche im Zuge des sog. „Konzerns Stadt“ ausgegliedert wurden in oft rein privatwirtschaftliche Gesellschaften wie GmbHs, ob rein städtisch oder teilprivatisiert. Aufsichtsratsmitglieder unterliegen strikter Geheimhaltung und erhalten selbst auch nur noch eingeschränkte Akteneinsicht. Bei PPP-Modellen ist nach der Grundsatzentscheidung die demokratische Kontrolle danach oft auf Jahrzehnte minimiert und alles wegen der privaten Betreiberfirma fortan geheim und selbst für Ratsverteter nicht mehr einsehbar, geschweige denn für „normale“ Bürger, da das Bürgerinformationsfreiheitsgesetz dabei ausgeschaltet ist. Auch in der verbliebenen Rest-Kernverwaltung sind Abschottungsvorgänge auf dem Vormarsch, wie u.a. das Beispiel der Einsichtsverweigerung gegenüber der WAZ selbst in das interne Gutachten der Stadt Mülheim zu den Millionenverlusten mit swaps beweist, das nun sogar durch die gerichtlichen Instanzen geschickt wird.

  • Werden Sie im Landtag die demokratieschädliche Geheimniskrämerei zu Gutachten, Verträgen etc. für und durch die Kommunen per Gesetz und durch Erlasse einzudämmen versuchen? Wenn ja, wie?
  • Wird Ihre Partei städtische GmbH`s, auch und besonders GmbH&Co.KG`s, auf den Prüfstand stellen und nach Möglichkeit deren Existenz und kommunale Handlungsmöglichkeiten begrenzen und einschränken? Wenn ja, wie?

X) Zur kommunalen Finanzkrise und Finanzhoheit in NRW

Das Land haftet für jede seiner Kommunen. Insbesondere die Städte des Ruhrgebiets und des Bergischen Landes sind hoffnungslos verschuldet. Nach einer Studie von Prof. Bloetevogel zur Stadt Hagen liegt der Anteil der Selbstverschuldung bei ca. 60%. Die Stadt Mülheim z.B. , Heimatstadt der Ministerpräsidentin Frau Kraft und der beiden Sprecher des Städtebündnisses von 27 hoch verschuldeten NRW-Städten „Raus aus den Schulden“, Frau OB Mühlenfeld und ihr Kämmerer Herr Bonan, hat mit seinen 165.000 Einwohnern nach Düsseldorf zwar eines der höchsten Pro-Kopf-Einkommen in NRW, ist aber strukturell noch hoffnungsloser verschuldet als selbst Essen oder Dortmund, bei wahrscheinlich noch höherem Eigenanteil als Hagen. Ende 2010 betrug der Schuldenstand ganze 1,3 Mrd.€ offizielle Schulden, 2011 wurden mind. 605 Mio.€ Kassenkrediten benötigt bei 450 Mio. € Gesamteinnahmen und vor allem wurden diverse Großprojekte in Serie über PPP oder PPP-ähnliche Konstruktionen fast alle umwegfinanziert, gänzlich am Haushalt vorbei! Die Vorleistungen für das Haupt-Prestigeprojekt Ruhrbania sind zudem gigantisch, die Ergebnisse auch nach Jahren mehr als mager und auf die Innenstadt bezogen, sogar selbstmörderisch. Da Mülheim nicht zuletzt wegen der Überfülle an bilanzverfälschenden Umwegfinanzierungen nicht in die Liste der extrem verschuldeten Städte als Nehmerstadt beim sog. „Stärkungspakt Kommunalfinanzen“ aufgenommen werden konnte, versuchte nun der Kämmerer, auch die bilanzielle Überschuldung um Jahre vorzuverlegen. Die NRW-Landesregierung hat im letzten Jahr den Zeitraum, innerhalb dessen ein Kämmerer einen Haushaltsausgleich herbeiführen soll, von 4 auf 10 Jahre verlängert. Das hat aber weder die Haushaltsdisziplin, noch die Haushaltswahrheit und –klarheit befördert, im Gegenteil. Nun können auch hoffnungslos überschuldete Städte weitermachen wie gehabt, wenn sie nur bis 2021 auf dem Papier einen virtuellen Ausgleich erzeugen. Auch ernst gemeinte Sparprogramme und Haushaltssicherungskonzepte können auf die weitere Zukunft verschoben werden, ohne dass eine Kommunalaufsicht tätig werden kann oder muss.

  • Wird Ihre Partei sich dafür einsetzen, Zins-, Währungs- und andere Spekulationen durch Kommunen zukünftig gesetzlich vom Land zu untersagen? Wenn ja, wie schnell?
    Was gedenken Sie zu unternehmen, um mehr Transparenz in die bereits getätigten spekulativen Aktivitäten von Kommunen zu bringen, Risiko und Schäden zu reduzieren sowie Verantwortliche zum Schadensersatz verpflichten zu können?
  • Wird Ihre Partei Bilanzierungstricks und „kreative“ Buchführung etwa von hoch verschuldeten Kommunen in Zukunft zu unterbinden versuchen? Wenn ja, wie? Welche präzisierten Regularien werden Sie dafür den Finanzaufsichtsbehörden an die Hand geben? Wie gedenken Sie, nachgewiesene Verstöße zu ahnden?
    Wie gedenkt Ihre Partei speziell mit den Umwegfinanzierungen in Zukunft umzugehen?
  • Wie ist die Haltung Ihrer Partei zum „Stärkungspakt Kommunalfinanzen“ der bisherigen Landesregierung? Wollen und werden Sie ggfs. die Kriterien ändern? Wenn ja, wie? Wie wollen Sie ggfs. die Milliarden € gegenfinanzieren, die dafür benötigt würden?
  • Was halten Sie von einem Schuldenschnitt für die überverschuldeten Kommunen? Wenn Sie das befürworten, wie könnte es bewerkstelligt werden? Welche Szenarien hat Ihre Partei dafür bisher untersucht bzw. aufgestellt?
  • Wird Ihre Partei den Zeitraum zum vorgeschriebenen Haushaltsausgleich wieder auf 4 Jahre verkürzen und jede Kommune verpflichten, bei Nichterfüllung Haushaltssicherungskonzepte vorzulegen?
  • Welche Kompetenzen und Einwirkungsmöglichkeiten soll die Kommunalaufsicht, gleich ob RP oder beim Ministerium, in Zukunft haben, damit das Land seine Kommunen auch zu mehr Haushaltsdisziplin zwingen kann?
  • Wie sieht Ihr Konzept für den Fall der Insolvenz einer Kommune aus?
  • Was wird Ihre Partei unternehmen, um insbesondere im Ruhrgebiet und im Bergischen die dringend erforderliche interkommunale Zusammenarbeit aus dem Bereich von Sonntagsreden und Absichtserklärungen heraus zu befördern? Welche Vorschriften und Gesetze wird Ihre Partei in Angriff nehmen, um dafür auch die bestehende kommunale Planungs- und Finanzhoheit einzuschränken?
  • Wie werden Sie mit den nicht selten ruinösen „Leuchtturm“projekten (siehe auch Vorwort) insbesondere hoch verschuldeter Kommunen umgehen? Werden Sie die Landesgelder kürzen oder streichen, wenn städtebauliche und/oder finanzielle Probleme erkennbar werden?