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Kanalbau Gracht: Zweierlei Mass und ungerechtfertigte Gebühren?

Chaotischer Gracht-Kanalbau und drastische Anliegerkosten

Die MBI fragten im Planungsausschuss im Februar 2013 nach, warum nun im oberen Teil der Gracht zwischen Görlitzer und Rathenaustr. eine 9-monatige Vollsperrung wegen Kanalbaus erfolgt, wenn die Gracht doch vor wenigen Jahren im unteren Teil bereits wegen Kanalbaus lange Zeit gesperrt war. Man hätte doch den Kanal besser in einem durchgebaut, wenn die Kanalerneuerung wirklich notwendig gewesen sei. Antwort des Tiefbauamtsleiters: Vor Jahren habe derAbwasserbetrieb ein anderes Kanalbauprogramm gehabt. Basta!
Man könnte aber auch die Frage stellen, ob die Neubaugebiete im oberen Teil der Gracht bzw. im Zulauf wie der U 20 (ehemalige Gärtnerei), der U 19 (Sportplatz Mühlenfeld), der U 17 (Honigsberger Str./Fünterweg) und kürzlich die Bebauung des Schulgeländes Mühlenfeld die Kanalerneuerung und das geänderte Kanalbauprogramm notwendig werden ließen. Und das Kanalalter wurde evtl. nur vorgeschoben, um Beiträge kassieren zu können? Wer weiß das schon so genau in Mühlenfeldheim?

Nicht beantwortet ist auch die MBI-Nachfrage im Umweltausschuss im März 13, warum just die Firma den Auftrag für die Gracht erhalten hat, die wenig vorher im Zentrum des sog. „Kanal-Kartells“ der Staatsanwaltschaft stand.

  • Zum Gracht-Kanalbau auch: 23.2.13: Mülheimer Woche: “Schon wieder Kanalsanierung auf der Gracht: Anwohner sind sauer”
  • Kanal-Kartell auch in Mülheim? hier Auch am Beispiel Gracht? Wer weiß das schon und wer es weiß, sagt es nicht unbedingt ….
  • Zu Kanalerneuerungsgebühren auch Kafkaeske Mölmsche Gebühren? Beispiel Kanal Haydnweg
  • MBI-Antrag für die Sitzung des Umweltausschusses am 25.04.1 in Form eines Fragenkatalogs, die Unstimmigkeiten bei der Kanalbaumaßnahme Gracht von Annabergstr. bis Rathenaustraße und die unverständlichen, angedrohten Anliegergebühren zu erklären und zu erläutern, unten auf dieser Seite

„Bürger wollen nicht doppelt zahlen“

WAZ 02.04.2013: „Die Arbeiten laufen, die Straße ist aufgerissen, es gibt kein Zurück: Der Kanal an der Grachtwird zwischen Rathenau- und Annabergstraße erneuert. Doch wenn es nach den Anwohnern geht, ist das letzte Wort über die Maßnahme – oder vielmehr über deren Finanzierung – noch nicht gesprochen …….“ der ganze Artikel hier

Deshalb wollen die Betroffenen sich zusammenschließen. Für Mittwoch, 17. April, 19 Uhr, ist in der Fünte, Ecke Gracht/Fünterweg, ein Treffen angesetzt um sich dort zu besprechen. Ein Gespräch mit der Stadt findet danach am Dienstag, dem 23. April, um 18.30 Uhr, in der „Wertstadt“ am Kohlenkamp 35 statt. Sollte sich auch dabei an den Beitragsbescheiden nichts ändern, sollen rechtliche Schritte geprüft werden.

Das Kanalbauprogramm der Stadt bzw. der medl ist schwer nachvollziehbar. Man wird den Verdacht nicht los, dass möglichst viele Millionen verbaut werden, um für die Abwassergebühren die fiktiven kalk. Kosten hochzutreiben und mehr Gebühren kassieren zu können, aus denen sich dann auch noch der Kämmerer bedient, obwohl Abwassergebühren kostendeckend berechnet werden müssen!. Ungeklärt ist auch, warum die kassierten hohen Erschließungsgebühren (s.u.) bei „Kanalerneuerung“ dabei nicht zu Buche schlagen? Zahlen die Anlieger also doppelt oder gar noch öfter?

  • Mehr zu der Mülheimer Willkür bei Abwassergebühren u.a. hier

Zu den Anwohnern, die sich beklagen, gehört Herr Heinz, der für die Straßenerneuerung anteilig erst 6600 Euro zahlte und jetzt für den Kanal weitere 4400 Euro zahlen soll. Er fragte, warum nicht schon bei der Sanierung vor fünf Jahren alles in einem Schritt gemacht wurde. Denn es war schon damals lange bekannt, dass der Kanal nicht ausreicht, und dass die Anwohner immer wieder mit Überschwemmungen in den Kellern zu kämpfen hatten.

Glück für die Anwohner, aber nur der unteren Gracht?

Tatsächlich war das Alter der Stadt bewusst: Sie gibt in ihrem Schreiben 54 bis 62 Jahre an und als Diagnose: „verbraucht und erneuerungsbedürftig“. Dennoch sollte der Kanal zwischen Annabergstraße und Rathenaustraße ursprünglich viel später erneuert werden, Anders als im unteren Teil der Gracht, wo im Zuge der Straßenerneuerung der Kanal mit saniert worden ist – aus hydraulischen Gründen und nicht wegen Altersschwäche, wie die Stadt behauptet.

Zum Glück für die Anwohner dort, denn hydraulische Gründe werden nach dem kommunalen Abgabengesetz anders behandelt als Altersschwäche, sie werden den Bürgern nicht zur Last gelegt.

Dass jetzt früher als geplant der obere Teil der Gracht doch einen neuen Kanal erhalte liege in den Schwierigkeiten, die Görlitzer Straße vernünftig bei Starkregen zu entwässern, was nur über eine Kanalerweiterung in der Gracht möglich sei. Das sei keine Instandsetzung, weshalb ein Teil der Kosten auf die Anlieger umgelegt werden müssten. Keine hydraulichen Gründe wie im unteren Teil der Gracht? Oder wie oder was?

Welcher „normale“ Mensch versteht das alles noch?

Interessant ist auch die Tatsache, dass just eine Firma aus Borken, die im Zentrum des aufgeflogenen Kanal-Kartells steht, den Auftrag für die Gracht bekommen hat. In Essen soll das Kartell mind. 4 Mio. zuviel kassiert haben, auf Kosten der Gebührenzahler, logisch… oder?

P.S.: Vor Jahren, als die Gracht lange ganz gesperrt war, wurde gleichzeitig auf der parallelen Buggenbeck eine Baustelle eröffnet. Doch an das mitunter recht unkoordinierte Baustellenchaos in Mülheim hat man/frau sich gewöhnt. Hoffen wir, dass dieses Mal eine derartige „Panne“ sich nicht wiederholt.

MBI-Antrag für die Sitzung des Umweltausschusses am 25.04.13   TO Öffentlich

Kanalbaumaßnahme Gracht von Annabergstr. bis Rathenaustraße

Seit Februar wird der Kanal im oberen Teil der Gracht erneuert. In verschiedenen Zeitungsberichten haben Anlieger ihr Unverständnis und ihren Unmut geäußert auch weil sie dafür nicht unerhebliche Beiträge bezahlen sollen, anders als die Anlieger der unteren Gracht, wo der Kanal vor wenigen Jahren bereits erneuert wurde. Die Verwaltung möge deshalb folgende Fragen beantworten:

  1. Wie alt ist das in Rede stehende Kanalstück genau? Ab wievielen Jahren gilt laut OVG-Urteilen die Nutzungsdauer eines Kanals als grundsätzlich abgelaufen?
  2. Warum genau wurde das o.g. Kanalstück von wem und zu welchem Zeitpunkt als „verbraucht und erneuerungsbedürftig“ beurteilt? Kann das Umweltamt dem Ausschuss Bilder des Kanals präsentieren, aufgrund derer diese Bewertung des Kanalzustands gefällt wurde?
  3. Aus welchen Gründen heraus wurde die neuerliche Kanalbaumaßnahme nicht bereits zusammen mit dem Kanalbau der unteren Gracht in einem durchgeführt? Nach welchen Kriterien wurde die Abschnittsbildung der Kanalerneuerung durchgeführt?
  4. Wieviel genau wird die Kanalbaumaßnahme Gracht von Annabergstr. bis Rathenaustraße insgesamt kosten? Welcher Anteil davon entfällt auf die nach KAG gebührenfähige Straßenentwässerung, absolut und in Prozent? Nach welcher gesetzlichen Grundlage wurde dieser Prozentsatz festgelegt? Welchen Anteil des so berechneten „beitragsfähigen Aufwands“ wird von den Anliegern zu bezahlen sein? Wie hat (bzw. wird) die Verwaltung diesen Anteil begründet und errechnet?
  5. Mit welcher Begründung genau wurden die Anlieger der unteren Gracht nicht zu Beiträgen im Zusammenhang mit dem Kanalbau herangezogen im Gegensatz zu denen der o.g. Maßnahme der oberen Gracht?
  6. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den Anliegern der neuerlichen Kanalbaumaßnahme die Beiträge ebenfalls zu erlassen oder zumindest zu reduzieren?

Unabhängig von der Kanalbaumaßnahme Gracht möge die Verwaltung folgende Frage beantworten:

Für die Einzelberechnung von Anliegerbeiträgen wurde letztes Jahr eine neue Satzung beschlossen, nach der die Verrechnungseinheiten für das jeweilige Grundstück nicht mehr mit Hilfe der für Laien unverständlichen Formel für das geometrische Mittel aus dem Produkt von Grundstücksfläche mal Geschossfläche bestimmt werden sollten.

In einem den MBI vorliegenden Gebührenbescheid von März 2013 wird die Berechnung dennoch mit dem geometrischen Mittel vorgenommen. Warum? Ab wann werden die neuen Berechnungskriterien angewendet?

H. Godbersen, MBI-Sprecherin im Umweltausschuss