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Willkür-Behörden in NRW und immer bürgerfeindlicher?

NRW, Land von Behördenwillkür, Intransparenz und Bürgerferne? Das Widerspruchsrecht endlich wieder einführen!

Die schwarz-gelbe Rüttgers-Regierung hatte 2007 das Widerspruchsrecht in NRW abgeschafft und damit eine massive Stärkung der Behörden bzw. Verwaltungsbürokraten gegenüber den Bürgern ermöglicht. Zur Erinnerung: In 2007, dem letzten Jahr vor der fatalen Abschaffung des Widerspruchsrechts, führten 3700 von 5000 Widersprüche in Mülheim zu Änderungen der Bescheide! Heute kann der Bürger nur teuer und langwierig klagen, mit hohem Prozessrisiko insbesondere beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. Es klagen aber selbst bei offensichtlichem Unrecht immer nur ganz wenige, aus gutem Grund.

Beschwert sich jemand beim Amt über einen Bescheid, wird er/sie i.d. Regel heute nur noch auf den Klageweg verwiesen. Die Ohnmacht des Bürgers gegenüber Behörden ist sicher nicht demokratiefördernd!

Die seit 2010 regierende rot-grüne Kraft-NRW-Regierung hatte zwar versprochen, das Widerspruchsrecht zumindest teilweise wieder einzuführen. Trotz mehrfacher Nachfragen u.a. der MBI und etlicher Mülheimer Bürger ist nichts passiert. Als im März d.J. Frau Kraft auf ihrer Veranstaltung in Mülheim zu Bürgerfragen darauf angesprochen wurde, ob und wann denn das Widerspruchsrecht wieder eingeführt werde, sagte sie sinngemäß, der Punkt stünde nicht im Koalitionspapier der 2012 wiedergewählten NRW-Regierung, von daher ginge es auch nicht um die Umsetzung eines Wahlversprechens. Na denn!

Viel wichtiger und dringender als die Rückänderung der Modalitäten für OB-Wahlen wäre es gewesen, dass die neue Landesregierung eine andere falsche Entscheidung der Vorgängerregierung rückgängig gemacht hätte, und zwar die Abschaffung des Widerspruchsrechts für die Bürger. Dazu auch:

  • April 2012: MBI-Wahlprüfsteine zur erneuten Landtagswahl 2012, unter „II Bürgerrechte und Veraltungsgerichtsbarkeit“ auch die Forderung zur sofortigen Wiedereinführung des Wiederspruchsrechts hier
  • Dez. 2010: Widerspruchsrecht für die Bürger in NRW wieder einführen! hier
  • Mai 2010: MBI-Forderungen an die neue rot-grüne Landesregierung hier

In 2 Artikeln in der WAZ vom 12. Dez. 13 erhebt foodwatch massive Vorwürfe gegen Behörden in NRW. Foodwatch spricht vom Wilden Westen NRW! Der zuständige NRW-Verbraucherminister Johannes Remmel zeigte sich auf Anfrage der WAZ von der unterschiedlichen Gebührenerhebung überrascht: „Die Auslegung einiger Kommunen wirft berechtigte Fragen nach deren Rechtmäßigkeit auf.“ wird Remmel zitiert. Ein Glück, dass der ach so bürgerfreundliche Minister das erst durch den foodwatch-Bericht bemerken „konnte“, sonst hätten aber bestimmt einige Kommunen ein echtes grünes Donnerwetter erlebt, gell!!!

Am 12. Dez. war auch ein kurzer Artikel in der Mülheimer WAZ zu städtischen Steuerbescheiden. Was man unter der Überschrift „Stadt: Steuerbescheide bleiben gültig“ nicht direkt vermutet, es geht darum, dass die Stadt ab nun Bescheide für Grundsteuer, Hunde- und Zweitwohnungssteuer nicht mehr zu Jahresbeginn verschickt, außer bei „steuerrelevanten“ Änderungen. Damit muss der Bürger selbst darauf achten, die Steuerzahlung nicht zu vergessen. Wenn nicht, gibt es Mahnbescheide mit mind. 10 € Mahngebühr. Am liebsten wären der Stadt Einzugsermächtigungen, um alles eigenständig kassieren zu können. Bürgerfreundlich? Im Gegenteil, Bürger sind anscheinend nur zum Abkassieren da und dabei sollen sie gefälligst selbst darauf achten, das ja termingerecht zu tun und ohne städtische Aufforderung. Mal abgesehen davon, dass mancher den Steuerbescheid auch für die Steuererklärung oder Nebenkostenabrechnungen für Mieter oder … gut brauchen konnte …..

WAZ 12.12.13 Behörden in NRW verschleppen Bürger-Anfragen, der ganze Artikel hier

Auszüge: „Behörden in Nordrhein-Westfalen verweigern Verbrauchern gesetzlich zugesicherte Informationen zu Lebensmittelproben, verschleppen Anträge auf Auskunft oder schrecken Bürger mit horrenden Gebührenandrohungen ab. Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherorganisation Foodwatch. …..

Foodwatch hatte im September 2012 bei 49 Kreisbehörden des Landes um Auskunft über die Fleischkontrollen in NRW in 2011 gebeten und sich dabei auf das neue Verbraucherinformationsgesetz berufen. Das Gesetz sichert Bürgern schnelle und kostengünstige Auskünfte zu. Konkret wollten die Verbraucherschützer wissen, wie oft Kontrolleure in verarbeitenden Betrieben oder Restaurants auf gesundheitsschädliche Lebensmittelproben gestoßen waren, bei welchen Firmen es Beanstandungen gab, ob die Öffentlichkeit informiert und Verstöße verfolgt wurden. …..

Fazit nach einem Jahr Wartezeit: Nur in fünf von 49 Fällen habe man vollständig und kostenfrei Zugang zu den beantragten Informationen erhalten. Ausweichmanöver, Ablehnungen oder Wartezeiten von bis zu einem halben Jahr seien die Regel gewesen. ………

„In Nordrhein-Westfalen geht es zu wie im Wilden Westen“,

kritisiert Foodwatch-Mitarbeiterin Anne Markwardt, Expertin für Verbraucherrechte. Mitunter hätten einige Behörden nach monatelangem Nichtstun Kosten von mehreren Tausend Euro für die Bearbeitung der Anfragen verlangt. So habe die Stadt Essen Auskünfte über 140 beanstandete Fleischproben nur gegen Zahlung von 19 600 Euro geben wollen. Andere Kommunen hätten im gleichen Fall keine Kosten berechnet.

„Dem Ermessen, der Laune und der Willkür des Beamten überlassen“ ………….

NRW-Verbraucherminister Johannes Remmel zeigte sich auf Anfrage von der unterschiedlichen Gebührenerhebung überrascht: „Die Auslegung einiger Kommunen wirft berechtigte Fragen nach deren Rechtmäßigkeit auf.“ ……..