MBI fordern: Lasst die dort gemeldeten Bewohner dort bleiben, und zwar alle! Rücknahme der unseligen Düsseldorfer Anweisung erreicht!
16.3.16: Eine gute Nachricht zum leidigen Thema Entenfang: Die Düsseldorfer Bürokraten rückten von ihrer bisherigen rigiden Haltung ab. Gut so. Auf Beschluss des Planungsausschusses hin musste OB Scholten mit Minister Groschek sprechen, was dazu führte, dass nun auch der kurzfristige Umzug der 29 sofort Bedrohten vom Tisch ist!
Die MBI befürworteten die schnellstmögliche Rücknahme des Erlasses durch das Landesbauministerium bzgl. der Beseitigung des Dauerwohnens auf der Campinganlage Entenfang auf Mülheimer Stadtgebiet neben der Duisburg-Wedauer Sechs-Seen-Platte. Der über Jahrzehnte von Land und Stadt geduldete Zustand wurde durch die ordnungsgemäße Anmeldung der Erstwohnsitze zumindest von der Stadt aktiv gefördert, die ja in Folge auch bereitwillig Steuern und Gebühren kassierte wie von allen anderen Mitbürgern auch.
Am Entenfang ist keine Gefahr im Verzuge, es brennt auch nichts an, wenn das Ministerium einen Rückzieher macht.
Ein Übergang zu mehr Rechtssicherheit kann und darf nur äußerst behutsam, längerfristig und sozialverträglich durchgeführt werden. Schließlich handelt es sich um viele hunderte Existenzen, die bisher darauf vertrauen konnten, dass sie in Ruhe gelassen werden.
Angesichts dessen aber, dass in ganz Deutschland und speziell im kriselnden Ruhrgebiet enorme Umwälzungen zugange sind, die bereits jetzt fast alle Behörden von Land und Stadt heillos zu überfordern begonnen haben, ist das jetzige Hochkochen der jahrzehntelangen Duldung des Dauerwohnens auf Campingplätzen völlig unangebracht sowie unverständlich, ganz so als hätten die Ministerien trotz ihrer teilweisen Hilflosigkeit bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise nichts Wichtigeres zu tun, als die gemeldeten Bewohner auf Campinganlagen wie dem Entenfang zu entfernen, was in einem Rechtsstaat bekanntlich nicht einmal so einfach geht (s.o.). Bestandsschutz, Vertrauensschutz, Gewohnheitsrecht und der übergeordnete Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten schließlich auch für die ordnungsgemäß dort angemeldeten Einwohner der Stadt. (Bei den z.T. „wild“ angesiedelten Caravan-Betrieben an der Kölner Str. war eine Entfernung übrigens auch nicht so einfach möglich, obwohl nicht ordnungsgemäß angemeldet, anders als die Entenfang-Bewohner)
Psychologisch aber ist es fatal und kontraproduktiv, wenn die Landesbehörden die schonungslose Einhaltung von Praragrafen gegenüber lange Zeit geduldeten Bürgern gerade jetzt einfordern möchten, wo hunderttausende im ganzen Land ohne jede Registrierung hinzu kamen, wo manch andere Zuwanderer mit Mehrfachidentitäten Unterkunft, Verpflegung usw. erhalten, wo Polizei und Rechtstaat überfordert sind, nicht nur bei Geschehnissen wie in der Sylvesternacht uswusf..
Was würde wohl in den Menschen vom Entenfang vor sich gehen, wenn sie genötigt würden, wegzuziehen, während drumherum Vieles drunter und drüber geht, wo Recht und Gesetz und auch das Grundgesetz alles andere als buchstabengetreu befolgt werden, weil doch Menschen in Notlagen geholfen werden müsse. Handelt es sich bei den Entenfang-Bewohnern nicht um Notlagen, wenn sie ihr Heim und das soziale Umfeld aufgeben müssten?
P.S.
Wo war eigentlich das gleiche Landesbauministerium, das hier so auf strikte Umsetzung von Paragrafen pocht, als der Landesbaubetrieb BLB aus seinem Ressort hunderte Millionen bzw. gar Milliarden öffentlicher Gelder in den Sand setzte und enorme Korruption ermöglichte, nicht nur bei dem Landesarchiv in Duisburg?
- 24.2.16: Gemeinsamer Antrag von CDU, FDP, MBI und SPD für den Planungsausschuss am 1.3.16, zum Thema Entenfangbewohner, OB Scholten zu beauftragen, den Landesbauminister aufzufordern, den Erlass seines Ministeriums zur Beendung des Dauerwohnens am Entenfang unverzüglich zurückzuziehen, als pdf-Datei (147 KB):
Die Grünen weigerten sich übrigens, bei dem gemeinsamen Antrag mit dabei zu sein, warum auch immer! Wahrscheinlich findet man die Erklärung in den folgenden Hintergründen. Sie stimmten dann als einzige im Planungsausschuss nicht für den Antrag! Auch die Verwaltung wollte den Beschluss ziemlich widerwillig abwehren, denn OB Scholten habe doch schon einen Brief geschrieben. Dennoch ließ sich der Ausschuss nicht abhalten, auch weil viele Bewohner als Zuschauer da waren. Insbesondere die MBI hatte vehement vertreten, dass auch die 29 ziemlich bald vom Umzug Bedrohten erst einmal verschont werden sollten, worauf die Verwaltung überhaupt nicht eingehen wollte, denn schließlich handelte es sich um eine Anweisung aus Düsseldorf, also von oben.
Im folgenden einige Gedanken zu der Entenfang-Saga:
Künstliches Problem Entenfang?
Nur ein übereifriger Bürokrat oder Strategie?
Dann aber eine sehr bedenkliche!
Über 550 Dauerbewohner der Entenfang-Siedlung müssen befürchten, dass sie über kurz oder lang ihren Wohnsitz, der bei der Stadt als Erstwohnsitz anerkannt worden war, aufgeben müssen. Das Landesbauministerium bzw. ein Referatsleiter dort will das nicht weiter dulden und die Stadt zwingen, die Menschen nach und nach zu vertreiben.
Man fragt sich, wieso ausgerechnet jetzt diese
Härte und Paragrafentreue, päpstlicher als der Papst?
Seit Jahrzehnten ist die Problematik mit den Dauerwohnersitzen auf Campinganlagen an diversen Stellen auch in NRW bekannt und geduldet. (Übrigens: In Holland noch mehr als in Deutschland). Es gibt unabhängig davon viele Stellen und Zustände auch in Mülheim, die älteren oder neueren Paragrafen und Gesetzen nicht genügen oder gar widersprechen. Doch meistens wird dann Bestandsschutz oder Gewohnheitsrecht ins Feld geführt, wenn sich jemand dagegen beschwert. Wenn man z.B. nur die neuesten Brandschutzauflagen sofort auf alle Gebäude anwenden würde, müsste wahrscheinlich über die Hälfte der Stadt teuer nachgerüstet oder abgerissen werden.
Bei den Bewohnern des Entenfang hatte sich aber niemand beschwert und die Menschen dort lebten in ausgesprochen guter Gemeinschaft friedlich dort zusammen. Doch anscheinend fühlte sich ein Mülheimer Mitbürger namens Hindermann, seines Zeichens Referatsleiter Landesbauordnung im NRW-Bauministerium, berufen, endlich Recht und Gesetz auf NRW-Campingplätzen mit aller Härte und Konsequenzen durchzusetzen.
Auf der riesigen Versammlung am Di. in der Entenfang-Anlage lasen 2 Damen ihre Berichte zu einem rüden Zusammentreffen mit diesem Ministerialen Hindermann vor, als der dort seinen Hund ausführte, und mehr als einschüchternd drohte, die Bewohner/innen vom Entenfang so schnell wie möglich von dort weg zu zwingen. Die Damen klangen sehr glaubhaft und sie gaben an, das höchst unangenehme Zusammentreffen auch ggfs. durch eidesstattliche Erklärungen auch vor Gericht bezeugen zu wollen oder werden.
Nun kann man über die Motive des o.g. Bürokraten spekulieren. Jedenfalls wies er die Stadt an, seine Vorgaben und Befehle so rasch wie möglich umzusetzen. Die Stadt aber ist selbst ja nicht gerade unschuldig an der Situation, dass der Entenfang nicht dem Baugesetzbuch etc. entspricht. Deshalb wollen weder Verwaltung, noch Politik richtig ran an die Umsetzung der Anweisungen aus dem Ministerium. Nur die Bezirksvertreterin der Grünen verkündete in der WAZ, das Problem müsse sich nach und nach durch Wegzug der Entenfang-Bewohner lösen, quasi biologisch. Doch davon distanzierte sich der grüne Ratsvertreter auf der Versammlung am Entenfang eindeutig und angeblich ein für allemal.
Kurzum: Alle Vertreter aller Ratsfraktionen und –gruppen sprachen sich am Dienstag eindeutig gegen die von dem Bürokraten aus dem Düsseldorfer Ministerium gewollte harte Marschroute aus. Nicht viel anders am Mittwoch die Verwaltung bei der offiziellen Bürgerversammlung zu dem eingeleiteten B-Plan weit weg im Gymnasium Broich, wo dennoch erneut ca. 500 mehr als beunruhigte Bürger erschienen waren.
Das hat auch mit der hundsmiserablen Berichterstattung der WAZ-Medien zu tun, die anscheinend wieder und wieder vor allem vermitteln wollten, dass die Bewohner vom Entenfang sich möglichst bald eine neue Wohnung suchen sollten. Die Berichterstattung etwa von der großen Versammlung am Di. vor Ort war in weiten Teilen etwas anderes als das, was stattgefunden hatte. Es ist nicht wirklich nachvollziehbar, welche Linie der WAZ-Konzern bzw. die Lokalredaktionen von WAZ, NRZ und MW in Mülheim damit fahren möchten, sind sie doch gleichzeitig z.Zt. schon fast krampfhaft bemüht, in der krisengeschüttelten Stadt Mülheim ein Heimatgefühl herbeizuschreiben, u.a. durch häufige dicke, bunte Beilagen „Schönes Mülheim“ bzw. „Mein Mülheim“ (WAZ+NRZ) oder Artikel wie „Mülheim, meine Stadt“ und dem zugehörigen Kommentar „Liebe deine Stadt“ (Mülheimer Woche vom Sa.).
Und WAZ/NRZ lassen es auch nicht bei der tendenziösen Berichterstattung von den beiden riesigen Versammlungen diese Woche, sie setzten noch einen drauf und gaben in der Samstagsausgabe dem o.g. Hindermann fast eine ganze Seite mit der Unterüberschrift: „Landesbauministerium: Viele Bewohner der Entenfangsiedlung müssen sich neuen Wohnsitz suchen“ (mehr s.u.). Doch egal:
Im Artikel daneben „Bewohnern klaren Wein einschenken – Am Entenfang setzen Grüne auf Ehrlichkeit“ versuchen die Mülheimer Grünen eine Art Quadratur des Kreises in ihrer oftmals beliebten Chamäleon-Vorgehensweise. Was sie genau wollen, bleibt vage, doch interessant ist folgende Passage:
„Die oft vorgetragene Behauptung, der für die ministerielle Anweisung zuständige Ministeriumsmitarbeiter (Anm. MBI besagter Herr Hindermann) sei Mitglied der Grünen, sei falsch. Tatsächlich sei er lange nicht mehr in der Partei.“ Aha, soso und räusper, räusper….
Der Herr könnte aber irgendwie genau in die momentane Linie der Grünen in NRW und speziell Mülheim passen.
Auf der einen Seite verteidigen die Grünen ein Asylrecht für jeden und Bleiberecht für alle mit geradezu naiver Gutmensch-Ideologie und sogar beleidigender Aggressivität gegenüber allen und jeden, die die ganze Zuwanderungsproblematik auch nur etwas differenzierter sehen als sie.
„Natürlich“ wurden auch die Grünen in Düsseldorf als Regierungspartei von den Realitäten längst eingeholt, die ja nicht erst mit der Sylvesternacht diametral der weltfremden Ideologie widersprechen. Und da kommt „natürlich“ jedes Ablenkungsmanöver gelegen, mit dem man Gesetzestreue beweisen kann, wenn schon in der alles überlagernden Flüchtlingskrise das nicht so opportun erscheint, zumindest für die „reine“ grüne Zuwanderungslehre.
Dass man/frau mit derartigen Ablenkungsmanövern der „eingeborenen“ Bevölkerung, die in weiten Teilen bereits deutlich verunsichert ist, demonstriert, dass sie z.Zt. nicht im Fokus steht und gefälligst alles zu schlucken hat, ist vielleicht nicht das beabsichtigte Ziel, aber in weiten Teilen die unausweichliche Wirkung. Das aber ist mit der realitätsblinden grünen Ideologie zur Flüchtlingskrise durchaus kompatibel, weil alles Deutsche oder Ähnliches unhinterfragt in die zu bekämpfende rechtsradikale Ecke gestellt wird.
Oder anders ausgedrückt: Der Ministeriale Mr. Hindermann könnte durchaus ein Grüner sein, egal ob er „lange nicht mehr in der Partei sei“ oder nicht.
Nur hat er sich sehr preußisch und obrigkeitstaatlich aufgeführt, so dass selbst die verwirrten Mülheimer Grünen sich öffentlich von ihm distanzieren (mussten). Frei nach W. Biermann könnte man also fragen:
„Ach Hindermann, du blinder Mann?“
Dennoch stellt sich abschließend die Frage, ob die ohne Not verursachte Bedrohung und Verunsicherung der Bewohner des Entenfang alleine das Werk eines übereifrigen Bürokraten war oder ob eine andere Strategie dahinter steckte. Wenn ja, so wäre das hochgradig bedenklich. Doch gleich, welcher Hintergrund die Entenfang-Geschichte auslöste: Der Erlass aus Düsseldorf muss vom Tisch, besser gestern als heute!
- WAZ vom 20.2.16: „Kein Dauerwohnen mehr auf Mülheimer Campingplatz!“ hier
„….. Dauerwohnen auf Campingplätzen ist baurechtlich nicht erlaubt. Das bestätigt das Landesbauministerium auf Anfrage dieser Zeitung. Daher sind schon vor der Siedlung am Entenfang viele andere Campingplätze in Nordrhein-Westfalen ins Visier der Baubehörden geraten. Auch in Wesel, Xanten und weiteren Gemeinden seien die Bauaufsichten inzwischen damit befasst, die nach der Landesbauordnung notwendigen Schritte einzuleiten. „Die Stadt Mülheim ist mit der Einleitung des Bebauungsplanes ,Entenfang Süd K13’ auf einem guten Weg“, erklärt Georg Hindermann, Referatsleiter Landesbauordnung im NRW-Bauministerium. …….. Auch im Baurecht gelte der Gleichbehandlungsgrundsatz. Daher könne es am Entenfang und auf vergleichbaren Campinganlagen keine Extras geben, betont Hindermann. ………… .„Diese 29 Personen wussten bereits vor dem Einzug, dass sie dort kein Dauerwohnrecht haben“, erklärt Georg Hindermann. Diese Leute sollten sich einen anderen ersten Wohnsitz suchen und sich dort anmelden. Das sollte aber keine Scheinadresse sein. „Wer falsche Angaben macht und gegen das Melderecht verstößt, kann ebenfalls Ärger bekommen“, erläutert der Referatsleiter. …………. Für alle anderen Bewohner sei im Einzelfall zu klären, welche Lösungen möglich seien. Entscheidend sei, dass auch diese Leute sich innerhalb einer zumutbaren Frist einen neuen ersten Wohnsitz suchen und sich dort anmelden müssen. …………..“
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