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Volksbegehren zur Abschaffung des „Turbo“-Abiturs in NRW

Seit Jahren wird über das Abitur nach 8 oder 9 Jahren am Gymnasium gestritten. Jetzt geht es in den Endspurt:
Ab dem 2. Februar liegen in 3 städtischen Stellen in Mülheim Unterschriftenlisten für das Volksbegehren für die Rückkehr zu G9, dem Abitur nach 9 Schuljahren, aus.

Die Initiative „G9-jetzt“ hat das Volksbegehren angestrengt und die dafür nötige Unterstützung organisiert. Unterschriften sind per Amtseintragung ab 2. Feb. oder über freie Unterschriftensammlung ab 4. Jan. möglich. Mehr s.u.

In 3 amtlichen Eintragungsstellen in Mülheim werden vom 2. Februar bis zum 7. Juni Listen ausliegen, in die sich Unterstützer des Volksbegehrens eintragen können. Das sind

  1. Bürgeragentur Schollenstr.,  montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr
    und zusätzlich donnerstags nachmittags bis 18 Uhr
  2. Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz hinter dem Forum,
    zu den gleichen Zeiten
  3. Stadtteilbücherei Speldorf dienstags 10 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, mittwochs 10 bis 13 Uhr, donnerstags 14 bis 18.30 Uhr, freitags 10 bis 13 und 14 bis 18.30 Uhr sowie samstags von 10 bis 13 Uhr.

Bürgeragentur und Technisches Rathaus sind auch an 4 Sonntagen geöffnet, und zwar am 19. Februar, am 26. März, am 30. April und am 28. Mai, jeweils von 10 bis 14 Uhr.

Unterschreiben dürfen allerdings nur Wahlberechtigte ab 18 Jahren mit Wohnsitz in NRW.

Insgesamt müssen 1 Million Unterschriften zusammenkommen, um den Gesetzentwurf, s.u., über die G9-Rückkehr in den Landtag einzubringen. Lehnt der Landtag ihn ab, könnte die Initiative die G9-Rückkehr mit einem Volksentscheid erzwingen. Dazu sind dann zwei Millionen Stimmen nötig.

Sammelunterschriftsbögen für das Volksbegehren können auch in der MBI-Geschäftsstelle, Kohlenkamp 1, abgeholt werden.
IG9-jetzt!nfos der Initiative  unter https://www.g9-jetzt-nrw.de/

Volksbegehren

Wir brauchen 1.060.963 Unterschriften von deutschen Staatsbürgern ab 18 Jahren aus NRW.
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, seine Stimme für das Volksbegehren abzugeben:

  1. Die Amtseintragung
    Vom 02.02. bis zum 07.06.17 kann sich jeder Wahlberechtigte im Rathaus seiner Kommune (und in einigen Bürgerämtern) nach Vorlage des Personal­ausweises in die Unterschriftenliste eintragen. Diese Büros werden zusätzlich an 4 Sonntagen geöffnet sein: 19.02., 26.03., 30.04. und 28.05.
  2. Die freie Unterschriftensammlung
    Jeder kann sich →hier← mit Namen und Anschrift registrieren und dann Unterschriftenlisten herunterladen. Die gesammelten Unterschriften sendet er dann an „Mehr Zeit für Kindheit und Jugend e. V.“ in Gum­mersbach. Die Zeit für die freie Unterschriftensammlung dauert ein Jahr und läuft vom 05.01.2017 bis zum 04.01.2018.

G9-UhrWer die freie Unterschriftensammlung nutzen will, kann Listen herunterladen, muss sich dafür aber vorher registrieren unter https://www.g9-jetzt-nrw.de/volksbegehren/registrieren.html

Unser Anliegen

Wir fordern, dass Eltern und Kindern die Wahlfreiheit gegeben wird, an einem Gymnasium in ihrer Nähe das Abitur nach Klasse 13 ohne Pflicht zum Nach­mittagsunterricht zu erreichen.

Seit dem Jahr 2005 wurde in Nordrhein-Westfalen die Schulzeit an Gymnasien (zum zweiten Mal nach 1936) auf 8 Jahre gekürzt. Dies ist das so genannte G8 oder Turbo-Abi nach Klasse 12.

Da die Zahl der sogenannten Jahreswochenstunden am Gymnasium deutschlandweit festgelegt ist (265), haben Schüler am G8-Gymnasium durchschnittlich 33,1 Stunden Unterricht in der Woche. Bis zum Jahr 2013 waren es beim Abitur nach 13 Jahren 29,4 Schulstunden. Damit hatten die Kinder in den Klassen 5 bis 10 im Allgemeinen sechs Stunden Unterricht am Tag, so dass sie gegen 13:20 Uhr die Schule verlassen konnten. Mit dem Turbo-Abi wurde außerdem die 7. Unterrichtsstunde verboten und durch eine 60-minütige Pause ersetzt, so dass der Unterricht an den meisten Gymnasien in der Klasse 6 an einem Tag und ab Klasse 7 an zwei Tagen in der Woche erst um 15:50 Uhr endet.
Bereits im Jahr 2012 zeigte eine repräsentative EMNID-Umfrage, dass 79 Prozent der Eltern eine Rückkehr des Gymnasiums zu G9 und eine Verringerung der Wochenstundenzahl wünschen.

Unser Gesetzesentwurf

13. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes NRW

Artikel 1:
Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 in der Fassung vom 13. November 2012 wird wie folgt geändert:

  1. Dem § 12 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Der Pflichtunterricht für die Schülerinnen und Schüler beträgt in der Sekundarstufe I maximal 180 Jahreswochenstunden.“
  2. § 16 wird wie folgt geändert:
    a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Das Gymnasium umfasst die Klassen 5 bis 10, in der Aufbauform die Klassen 7 bis 10 (Sekundarstufe I) und die gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II).“
    b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „Das Gymnasium erteilt mit der Versetzung am Ende der Klasse 10 den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Außerdem werden am Gymnasium nach der Klasse 9 ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss und nach Klasse 10 nach Maßgabe der Ausbildungs-­ und Prüfungsordnungen ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss vergeben.“
  3. § 18 wird wie folgt geändert:
    a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Sie umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13.“
    b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Der Pflichtunterricht für die Schülerinnen und Schüler beträgt in der Sekundarstufe II maximal 90 Jahreswochenstunden.“

Artikel 2:
Dieses Gesetz tritt am 1. August 2017 in Kraft. Es ist erstmals auf die Schuljahrgänge anzuwenden, die sich im Schuljahr 2017/2018 im 5. bis 8. Schuljahrgang befinden; auf die übrigen Schuljahrgänge ist insoweit das bis zum 31. Juli 2017 geltende Recht weiter anzuwenden.

Begründung:
Zu Artikel 1 Nummer 1: Mit dieser Vorschrift wird bestimmt, dass in allen Schulen der verpflichtende Unterricht wieder maximal 6 Stunden am Tag beträgt. Somit wird Halbtagsunterricht wieder ermöglicht. Daraus folgen Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, die dieser Vorgabe zur Zeit widersprechen.
Nummer 2: Mit dieser Vorschrift wird bestimmt, dass die Sekundarstufe I des Gymnasiums von Klasse 5 bis Klasse 10 dauert. Damit wird die Rückkehr zur sechsjährigen Mittelstufe als Regel vollzogen. Am Ende der Sekundarstufe I erhalten die Schüler wieder die Mittlere Reife.
Nummer 3: Mit dieser Vorschrift wird bestimmt, dass die Sekundarstufe II des Gymnasiums von Klasse 11 bis Klasse 13 dauert. Die Begrenzung der Jahreswochenstunden führt die Zahl der Grundkurse auf ein sinnvolles Maß zurück.

Zu Artikel 2: Diese Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes: Es gilt für alle neu in die Klasse 5 aufgenommenen Schüler und für die, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits in den Klassenstufen 6 bis 8 sind.

Kostenabschätzung: Dieses Gesetz verursacht keine Kosten – im Gegenteil, durch den Wegfall der höheren Stundenzahlen entstehen Einsparungseffekte.