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Turbo-Abitur

NRW-Schulchaos: Neue Regierung, neue Ministerin, alte Dogmen?

Montag, 28. August 2017

Rotgrün wurde in NRW abgewählt, nicht zuletzt wegen dem angerichteten Schulchaos durch Sanierungsstau, unausgegorene Inklusion, perspektivlose G8/G9-Politik und vor allem dem ignorierten Riesenproblem von massenhaften Seiteneinsteigern in vielen Schulen. Die neue FDP-Bildungsministerin geht zwar realistischer mit Inklusion und Rückkehr zum G9-Abitur um, versucht aber ebenfalls das größte Problem mit den Seiteneinsteigern möglichst nicht anzusprechen. Das macht leider wenig Hoffnung auf bessere Konzepte im schwierigen Minenfeld der NRW-Bildungspolitik.

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Wahlprüfsteine zum NRW-Schulchaos, zu Inklusion, Seiteneinsteigern, G8/9 usw.

Sonntag, 09. April 2017

Teil IV der MBI-Wahlprüfsteine für die NRW-Landtagswahl am 14. Mai 2017 befasst sich mit dem wahrscheinlich größten Minenfeld, das die rot-grüne Landesregierung Kraft/Löhrmann hinterläßt, dem zentralen Bereich von Bildung, Schulen, KiTas usw.. Nirgendwo sonst herrscht ein solches Durcheinander mit bedenklichen Entwicklungen und realitätsfernen Vorgaben. Turbo-Abitur, Inklusion, massenhaft Seiteneinsteigerkinder und ein riesiger Sanierungsstau gefährden die bisherige Qualität des NRW-Bildungswesen bedenklich. Viele Schulen sind z.B. heillos überfordert.

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Volksbegehren zur Abschaffung des „Turbo“-Abiturs in NRW

Montag, 23. Januar 2017

Seit Jahren wird über das Abitur nach 8 oder 9 Jahren am Gymnasium gestritten. Jetzt geht es in den Endspurt: Ab dem 2. Februar liegen in der Bürgeragentur, dem Technischen Rathaus und der Stadtteilbücherei Speldorf auch in Mülheim Unterschriftenlisten für das Volksbegehren für eine Rückkehr zu G9 aus. Auch freie Unterschriften ohne Amt sind möglich ab 4. Januar. Sammelunterschriftsbögen für das Volksbegehren können auch in der MBI-Geschäftsstelle, Kohlenkamp 1, abgeholt werden. Die Initiative „G9 jetzt“ braucht 1 Mio. Unterschriften, dann muss der Landtag über ihren Gesetzentwurf zur Abschaffung des G8 abstimmen. Lehnt der Landtag ab, muss ein Volksentscheid an der Urne durchgeführt werden.

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