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Genehmigungsfähige Etats 2017+18? Nicht wirklich

Gemeinsamer Antrag von SPD, CDU und Grünen zur Etatheilung unbrauchbar und kontraproduktiv

Um die Haushaltslöcher 2017 und 2018 zu stopfen, wurde am 7.12.17 von der Mülheimer Kenia-Konstellation (SPD, CDU, Grüne) ein Antrag als Tischvorlage mit 9 Maßnahmen beschlossen.

Ganz unabhängig von der Frage, ob mit diesen Sparmaßnahmen und –nähmchen ein genehmigungsfähiger Haushaltssanierungsplan für 2017 und gleichzeitig für 2018 zumindest auf dem Papier ermöglicht wird, haben die MBI dagegen gestimmt, weil bereits alleine folgende 2 Punkte zur Haushaltssanierung untauglich und kontraproduktiv sind!

  1. Ein Aufschlag von 0,5% auf den Zinssatz der kalkulatorischen Zinsen zur Errechnung des Gebührenbedarfs beim Abwasser soll dem Etat der Stadt in 2018 mit ca. 301.000 €/2019 mit ca. 602.000 €/2020 mit ca. 904.000 €/2021 mit ca. 753.000 €/2022 mit ca. 602.000 € und 2023 mit 105.000 € zugute kommen.

Abwassergebuehren1Eine Erhöhung des Gebührenbedarfs durch höhere kalk. Zinsen rechtfertigt zwar höhere Abwassergebühren, doch dürfen die Mehreinnahmen nicht zur Haushaltssanierung eingesetzt werden, sondern müssen dem separaten Gebührenhaushalt zugute kommen. Dieser muss jährlich kostendeckend errechnet und aufgestellt werden. Werden also durch höhere kalk. Zinsen mehr Gebühren eingenommen, müssen die Mehreinnahmen, sofern nicht bei der Abwasserbeseitigung benötigt, im folgenden oder spätestens in den folgenden 3 Jahren beim Gebührenbedarf gutgeschrieben werden.

  1. Die Aufgabe des Kahlenbergasts der StraBa-Linie 104 soll jährlich 800.000 € Einsparung bringen

Linie104Der Kahlenbergast der heutigen 104 war bis zur Stilllegung des Nordasts der 110 Teilstück der Linie 112, wofür es ca. 90 Mio. Fördermittel gab, als die Linie zum CentrO und weiter bis Sterkrade neu gebaut wurde. Ebenso gab es beträchtliche Fördermittel als „Beschleunigung der Linie 110“, womit das Verkehrsprojekt „Ruhrbania Baulos 1“ großenteils finanziert wurde, da neben der Herausnahme von Ruhr- und Friedrich-Ebert-Str. aus dem Netz der Hauptverkehrsstraßen auch die Begradigung der vorherigen Kaufhofumfahrung und die neue Zentrale Haltestelle dazu gehörten.

Unabhängig von dem dauernden Nummern-Ändern der StraBa-Linien müssen auf jeden Fall Fördergelder in zweistelliger Millionenhöhe zurückgezahlt werden, wenn auch noch der Kahlenbergast aus dem Netz genommen wird. Bereits zweimal waren Vertreter des RP im Mobilitätsausschuss und haben genau dies unmissverständlich klar gemacht. Auch in den inzwischen 5 verschiedenen Gutachten in wenigen Jahren, alle zur Mülheimer ÖPNV-Zukunft, mussten alle zugestehen, dass bei weiteren Streckenstilllegungen von StraBa-Linien in Mülheim beträchtliche Rückzahlungen an Fördergeldern unvermeidlich sein werden. Die letztendliche Genehmigung der Stilllegung des Styrumer Asts der 110 war bereits ein recht großzügiges Zugeständnis der Bewilligungsbehörde und sie erfolgte unter der ausdrücklichen Bedingung, dass insbesondere der Kahlenbergast im Netz erhalten bleiben muss.

Auch die Veräußerung von Grundstücken im Wert von ca. 3-4 Mio. € über die Jahre ist fiktiv und bis dato relativ substanzlos. Es sei denn, man denkt dabei bereits an den Verkauf des VHS-Grundstücks in der MüGa oder an andere der wenigen, noch verbliebenen „Sahne“grundstücken der Stadt. Auch dabei wird sich zeigen, dass die Stadt in der Gesamtrechnung fast immer deutlich mehr Geld als Vorleistung erbringen muss, als die Verkaufserlöse selbst der wertvollsten Grundstücke bringen. Hier sollte das finanzielle Desaster mit den Ruhrbania-Grundstücken eigentlich abschreckendes Beispiel genug sein.