- Unterschriftenliste zum Bürgerbegehren für den VHS-Erhalt als pdf-Datei (49 KB)
Hinweise zur Unterschriftensammlung als pdf-Datei (33 KB) - Flugblatt zum Bürgerbegehren als pdf-Datei (430 KB)
- 10. Mai: Fahrradfrühling auf der Schleuseninsel und “fair flair” – Umweltmarkt von 11 bis 18 Uhr in den Ruhranlagen zwischen Schloßbrücke und Schleuseninsel mit Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren für den VHS-Erhalt
- 13. Mai: Großes Stadtfest “Mülheim Mittendrin” in der Innenstadt, auch mit Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren
- 16. Mai: Veranstaltung zum Bürgerbegehren “Erhalt unserer VHS in der MüGa” ab 19 Uhr im Caruso, dem Restaurant an der Stadthalle, u.a. mit dem Architekten Dietmar Teich, der nicht nur seinerzeit das VHS-Denkmal erschuf, sondern auch angeboten hat, auf seine Kosten ein Sanierungsgutachten für die Stadt erstellen zu lassen
Folgender Antrag wurde am 7.12.17 mit den Stimmen von SPD, CDU, BAMH, FDP und Grünen abgelehnt, gegen Sinn und Verstand!
Gemeinsamer Antrag von MBI, DIE LINKE und WIR AUS Mülheim
Antrag für die Ratssitzung der Stadt Mülheim am 7. Dez. 2017
Beschlussvorlage zum TOP „Grundsatzbeschluss hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise zur VHS Vorlage: V 17/0874-01“
Betr.: Sofortige Wiederaufnahme der begonnenen Brandschutzmaßnahmen in Teilbereichen der VHS und Nutzung der sanierten Teilbereiche im kommenden VHS-Semester
Unabhängig von einem evtl. „Grundsatzbeschluss“ zur Prüfung auch von Alternativen zur VHS in der MüGa möge der Rat beschließen:
- Wintersicherung des gesamten Gebäudes.
- Die sofortige Wiederaufnahme der Sanierungsarbeiten im VHS-Denkmal und die umgehende Behebung der seit vielen Jahren bekannten Brandschutzmängel, wie z.B. die überfällige Abdichtung der Wanddurchbrüche zumindest in allen Teilbereichen des Gebäudes, wo keine angeblichen Statikmängel gesichtet wurden.
- Vorrangiges Nutzbarmachen von den Teilbereichen, die brandschutztechnisch mit relativ wenigen Maßnahmen wieder zugänglich gemacht werden können, damit das nächste Semester der Mülheimer Volkshochschule als kommunale Pflichtaufgabe zu weiten Teilen auch wieder im bestehenden Gebäude stattfindet.
Begründung
Die VHS ist ein Denkmal mit herausragender Bedeutung und Einzigartigkeit sowohl von der Architektur her, als auch von der Funktionalität als kommunikative Bildungseinrichtung für den seit den 60er Jahren zusehends wichtiger gewordenen Bereich der Weiterbildung. Gleichzeitig erfüllt die VHS bisher in hervorragender Weise zusätzliche Aufgaben als Dienstleister für die Bevölkerung im Bereich von Persönlichkeitsbildung, Kultur und politischer Bildung. Das LVR-Gutachten zur Denkmalwürdigkeit beschreibt anschaulich die für die Epoche des „Betonbrutalismus“ ausgesprochen qualitätsvolle Architektur, die zudem vorbildlich die enorm gestiegene Notwendigkeit von Erwachsenenbildung ermöglicht. Im letzten Jahrzehnt erfuhr die VHS einen neueren, massiven Bedeutungszuwachs durch die Herausforderungen der Digitalisierung und durch die stark gestiegene Zuwanderung. Ohne eine zentrale VHS kann die notwendige Integration der Neubürger nicht gelingen. Beide neueren, großen Aufgabenfelder ist die Mülheimer VHS bisher engagiert und kompetent angegangen, obwohl die seit Jahren immer wieder neu belebte Standortdiskussion dem nicht gerade förderlich war.
Seit vielen Jahren wurden die lange bekannten Brandschutzmängel im VHS-Gebäude nicht beseitigt, obwohl Gelder dafür 1 Jahrzehnt lang bereit standen, aber Jahr für Jahr nicht abberufen wurden. Als in diesem Jahr gegen Ferienende die Arbeiten endlich begannen, wurde die VHS wenig später vollständig geschlossen. Die nicht benutzten Gelder für Brandschutzsicherung wurden dann u.a. für die Bewachung des leeren Gebäudes umgeleitet. Knapp 1,7 Mio. € der Mittel für Brandschutzsicherung sind noch übrig und die sollen für Planungskosten zu VHS-Alternativen jeglicher Art missbraucht werden. Um das Denkmal der Mülheimer VHS nach der wenig rühmlichen Vorgeschichte von jahrelanger Untätigkeit nicht erst recht dem Verfall preiszugeben, muss in jedem Fall die Wintersicherung gewährleistet werden.
Die bisherigen fast 12 Wochen Totalleerstand mit vollständiger Einstellung aller begonnenen Sanierungsarbeiten stellen einen gravierenden Einschnitt in die sehr wichtigen städtischen Pflichtaufgaben u.a. von Weiterbildung und Integration dar. Die nur für einen Teil der ca. 550 Kurse gefundenen Ersatzstandorte sind zumeist mangelhaft geeignet, kommen also nicht als mittel- oder längerfristige Interimslösungen in Betracht. Da laut der Beschlussvorlage V 17/0874-01 nicht vor Sommer oder Herbst 2019 mit Fertigstellung der Entwurfsplanung inkl. Kostenermittlung zu rechnen ist, würde die Stadt unabhängig von einem darauf folgenden Beschluss für welche zukünftige VHS auch immer, ihre Aufgaben auch nicht in Ansätzen ordnungsgemäß erfüllen können, wenn die bestehende VHS weiterhin vollständig geschlossen bliebe, wie das nach der Begründung der o.g. Vorlage anscheinend vorgesehen ist. Doch das ist weder notwendig, noch nachvollziehbar, aber unzweideutig zum schweren Schaden der Stadt in vielerlei Hinsicht.
Das gesamte Gebäude, das bekanntlich kein Hochhaus ist, passt sich terrassiert den topographischen Gegebenheiten des Hangs zur MüGa hin harmonisch an und besteht aus verschiedenen, voneinander problemlos trennbaren Einheiten. Bei 3 Stellen wurde lediglich per Augenschein ein Anfangsverdacht auf eventuelle statische Mängel festgestellt. Anhand der Unterlagen scheint nichts geprüft, die wirkliche theoretische Gefährdung von Gebäudeteilen also auch weder bestätigt, noch widerlegt. Dass das gesamte Gebäude einsturzgefährdet sein könnte, ist abwegig. Die in der Vorlage vorgeschlagene vollständige Entkernung des Gebäudes zur Sichtung eventueller weiterer Statikschäden würde eine unnötige, sehr teure Geldverschwendung bedeuten ohne sittlichen Nährwert, außer für Gutachter und Baufirmen.
40 Jahre gab es kein Anzeichen von auch nur im Entferntesten gefährdeter Statik in dem gestaffelten Massivbau der Mülheimer VHS. Mit der gleichen Logik, wie der ImmoService die dauerhafte Schließung der VHS begründet, müssten im gesamten Stadtgebiet wahrscheinlich 50, 60 oder noch mehr% aller Gebäude für unzugänglich erklärt werden, weil erst einmal alles entkernt werden müsste, um theoretische Mängel von Statik oder Brandschutz finden oder ausschließen zu können.
Aus all den Gründen heraus ist nicht einsehbar, warum die verbliebenen rd. 1.699.000 € als Ermächtigung aus Vorjahren bei der Finanzstelle PN 01263 99 122 nicht wie vorgesehen für Brandschutzmaßnahmen in der VHS genutzt werden sollten. Deshalb müssen die im Sept. jäh abgebrochenen Arbeiten zumindest in Teilbereichen umgehend fortgeführt werden, auch damit das nächste VHS-Semester zumindest teilweise wieder im bestehenden VHS-Gebäude in der MüGa stattfinden kann.
Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher
Andreas Marquardt, Sprecher der Ratsgruppe DIE LINKE
Cevat Bicici, Ratsmitglied für WIR AUS Mülheim
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