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Fallwerk fff. – Städtebauliche Chancen endlich nutzen!

Sowohl der Punkt Veränderungssperre, als auch der folgende MBI-Antrag wurden auf die Aprilsitzung 2018 des Planungsausschusses verschoben

MBI-Antrag für die Sitzung des Planungsausschusses am 6.2.2018
Zu Top 7: „Bauleitplanung für den Bereich „Hofackerstraße/ Weseler Straße – Z 15“ hier: Aufhebung der Veränderungssperre Nr. 41 – Vorlage: V 17/0992-01“
TO öffentlich

Unabhängig von dem Anliegen der Vorlage V 17/0992-01, die der Ausschuss hoffentlich genau wie die BV 3 ablehnen wird, möge der Planungsausschuss zum B-Plan Z 15 beschließen:

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, spätestens nach den Sommerferien die bei Einleitung des Z 15 vor einem Jahr mit beschlossene Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen und dafür folgende Planungselemente intensiv zu bearbeiten und den Bürgern in ihren Varianten und dem jeweiligen Für und Wider zu präsentieren:

  1. Eine geänderte verkehrliche Situation durch Anbindung von Heerstr./Stumpf Emmericher Str. über das Fallwerksgelände an die Weseler Straße, möglichst parallel zum heutigen Fußweg entlang des Fallwerkrands.
  2. Eine mögliche Wohnbebauung im Hinterland der Hofackerstraße.
  3. Eine sinnvollere Nutzung des einst als Lärmschutzwall aufgeschütteten Bereichs an der Heerstr. und den Flächen von dort bis zur Fallwerksgrenze.

Begründung
Der jahrzehntelang massiv störende schrottverarbeitende Betrieb Jost hat das Gelände an der Weseler Straße verlassen und ist zur Timmerhellstraße gezogen. Falltürme, Betriebs- und Wohngebäude sind abgerissen, Schrottberge und -schere nach und nach umgezogen. Doch die Vermarktung des großen und spannenden Geländes an der Nahtstelle zwischen Industriegebiet Hafen und Broich/Speldorf ist nicht so einfach, auch weil über lange Zeit der unvollständig geschützte Boden im Wasserschutzgebiet mit Schadstoffen belastet wurde. Eine Nachnutzung zusammen mit dem Umfeld kann verträglich für alle Beteiligten nur in einem B-Plan gefunden und gestaltet werden. Das Gelände wäre z.B. bestens geeignet sowohl für eine Erweiterung der nahen Hochschule, als auch zur verkehrlichen Verbesserung durch einen Stich über den Geländerand von der Weseler zur Heer-/Duisburger Str. hin. Eine gewisse Entlastung der überlasteten Hansastr., auch der
Duisburger Str. im Ortskern Speldorf und vom Abkürzungsverkehr durch die Hofackerstr. kann einzig über einen derartigen Stich bewirkt werden.

Ein geordnetes B-Plan-Verfahren sollte nicht nur die Belange der Anrainer in Hofacker- und Eltener Str. berücksichtigen, sondern auch das nicht geringe städtebauliche Potenzial dieser zentralen und spannenden Fläche nutzen. Auch der Fallwerkbetreiber wird als Eigentümer auf Dauer profitieren, wenn er nicht nur kurzfristige Vermarktbarkeit im Visier hat, welche aber schnell immer wieder daran scheitern kann, dass städtebauliche Unvereinbarkeiten entstehen. Wenn auch er sich auf Überlegungen zu nachhaltigen mittelfristigen Gesamtkonzepten einläßt, wird seine Firma einer der Hauptnutznießer sein.

Für die evtl. Bauwilligen von der Hofackerstr. mit ihren sehr tiefen Grundstücken wäre es sicher angebracht, im Verfahren des B-Plans Z 15 möglichst absehbar zu klären, wohin die Reise gehen könnte. Auch in dem Zusammenhang ist es überfällig abzuklären, was auf Dauer auf der heute völlig ungeregelten Fläche des einst als Lärmschutzwall angekippten öffentlichen Walls zur Heerstr. hin in Zukunft geschehen soll.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher