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Sanierungsfall Mülheim: Bescheide über Erhöhungsorgie Grundsteuer sind raus

Die kleine Großstadt Mülheim/Ruhr mit 172.000 Einwohnern war Ende 2017 mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von sage und schreibe 11.320 € einsame Spitze in NRW. In NRW folgten auf Mülheim mit Abstand Oberhausen mit 9871 €/Kopf, dann Hagen mit 8429 €/Kopf, also Städte, die bis vor 3 Jahren noch weit vor Mülheim lagen. Selbst beim viel sozialschwächeren Gelsenkirchen war die Pro-Kopf-Verschuldung mit 6513 €/Kopf nur etwas mehr als halb so hoch wie in Mülheim (Bundesdurchschnitt 3519 €/Kopf).

Ende 2018 dürfte Mülheim garantiert seinen „Spitzenplatz“ dabei noch weiter ausgebaut haben!

Um den RP wohlgesonnen zu stimmen, wurde im Rat am 6. Dezember eine drastische Grundsteuererhöhung von 640 auf 890 Punkte (= 39%-Erhöhung mit erhofften 16,2 Mio. Mehreinnahmen), durch ÖPNV-Einsparung von 2,4 und7 Mio. irgendwann und irgendwie die nächsten Jahre, durch nebulöse Personaleinsparung von 2,5 Mio. in 2021 und 6 Mio. in 2022 und durch eine allgemeine Absichtserklärung zur überfälligen Durchforstung der üppigen Ausgaben im Ernst-Dezernat.

Der RP genehmigte daraufhin umgehend nachträglich den Haushalt 2018 (im Dezember!), um ja erneut zu vermeiden, dass die hochbezahlte sog. Aufsichtsbehörde einen Sparkommissar schicken müsste, um die seit Jahren völlig aus allen Fugen geratene Mülheimer Haushaltsführung und –planung zu korrigieren.

Inwieweit die fantasie- und perspektivlose Erhöhungsorgie bei der Grundsteuer

  1. überhaupt die erhofften ca. 16 Mio. Mehreinnahmen erbringen wird, ist unklar, denn sowohl bei Sozialmieten wie bei städtischen Anmietungen u.a. bei den unzähligen PPP-Projekten wird wohl evtl. die Stadt selber für die erhöhte Grundsteuer aufkommen müssen, MBI-Anfragen dazu hier
  2. ein noch viel größeres Problem erzeugen dürfte, weil die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer B in 2019 nach mehrfachen Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes geändert werden muss, zeigt nicht nur der begonnene Streit in der Berliner GroKo genau darum. Für etliche Eigentümer und in der Folge wohl auch Mieter wird damit die Grundsteuer steigen, für andere evtl. weniger ausmachen. Damit wird die Erhöhungsorgie in Mülheim noch böse Auswirkungen für manche Bürger/innen haben.

Doch egal: Erst einmal hat Mülheim nun auch bei der Grundsteuer B einen absoluten Spitzenplatz eingenommen.

Betrachtet man bundesweit nur Kommunen mit mindestens 20.000 Einwohnern, fanden sich (Stand Januar 2018) neun der zehn höchsten Hebesätze in Nordrhein-Westfalen. Den Spitzenwert weist Witten auf (910 Prozent). Hattingen mit 875 % und Duisburg mit 855 % liegen auf den Plätzen zwei und drei. Die erste Stadt im Ranking, die nicht in NRW liegt, ist auf Platz neun Berlin (Hebesatz 810 %). Den niedrigsten Hebesatz bietet Ingelheim am Rhein (Rheinland-Pfalz) mit 80 %.

Mülheim hat nun Duisburg und Hattingen überholt und liegt nur noch knapp hinter Witten.
Eine wirklich sehr traurige „Höchstleistung“!!!

Die Bescheide erreichten die Eigentümer gestern, am 11. Januar. Die Verwaltung hat also trotz der Rathausferien von Weihnachten bis zum 6. Jan. ungewöhnlich schnell und noch ungewöhnlicher effektiv gearbeitet, was man bei dem sonstigen Drunter und Drüber in der Ruhrbaniastadt zumeist nicht mehr so gewohnt ist.

Viele Bürger/innen sind ziemlich erbost über die völlig unverhältnismäßige Mehrbelastung. Nicht wenige würden klagen wollen, allerdings dürfte dabei keine Erfolgsaussicht bestehen, wie entsprechende Klagen in Duisburg vor 2 Jahren leider gezeigt haben.

  • Treffen am 22. Jan. zum Thema: Was tun zu der unverhältnismäßigen Erhöhungsorgie bei der Grundsteuer B? Einladung als pdf-Datei (411 KB). Bericht zur Bürgerversammlung in der Mülheimer Woche hier
  • Petition: „Wir fordern die Rücknahme der Grundsteuererhöhung B von 39 %“ hier
  • Textbausteine für Widerspruchsschreiben zu Grundsteuerbescheid 2019 der Stadt Mülheim als doc-Datei (68 KB)
  • Demo für die Abänderung der Grundsteuererhöhung vor der Ratssitzung am 14.2.19 um 15 Uhr vor dem Rathaus und zugehöriger MBI-Ratsantrag hier

DemoaufrufDa der Rechtsstaat keinen Hebel bietet, sollte man die Landesregierung und Aufsichtsbehörde RP auffordern, sich endlich intensiver und anders als bisher um ihr „Sorgenkind“ Mülheim zu kümmern, denn schließlich bürgt das Land für seine Städte und auch Düsseldorf sollte es nicht gleichgültig sein, wenn die Bevölkerung in einer ihrer Großstädte derart vor den Kopf gestoßen wird. Dass man vor Ort die offensichtliche Misswirtschaft nicht wirklich und ernsthaft angehen will, zeigt auch das ziemliche Desinteresse von Verwaltungsvorstand und Ratsmehrheit, bei Dezernatszuschnitten und Dezernentenwahl vom gewohnten und grandios gescheiterten „Weiter wie gehabt“ auch nur 1 Jota abzurücken.

Im folgenden ein Schreiben eines empörten Betroffenen, der Widerspruch eingelegt hat. Dem sollten möglichst viele folgen, um Verwaltung und Ratsmehrheit zu zeigen, dass sie völlig überzogen haben!

An die Stadtverwaltung Mülheim
Fachbereich Finanzen / Gemeindesteuern

Grundsteuerbescheid für das Veranlagungsobjekt ………. Kassenzeichen: ……….. Hier: Erhebung eines Widerspruchs

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren o.a. Grundsteuerbescheid vom 10.01.2019 erheben wir Widerspruch.

Begründung:
Zu den Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaft gehört die treuhänderische Verwaltung des Steueraufkommens und die zweckgerichtete Ausgabe im Rahmen der politischen Gestaltungskraft. Gegen dieses Grundprinzip ist in der Amtszeit von Herrn Bonan und unter Aufsicht der damaligen Oberbürgermeisterin Frau Mühlenfeld durch die Teilnahme an Zins- und Währungs- spekulationen massiv verstoßen worden. Dadurch ist der Mülheimer Bürgerschaft ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstanden! Hier hat auch die Aufsichtsbehörde eklatant versagt. Durch eine fast 39prozentige Erhöhung der Grundsteuer B soll nun allen geschädigten Bürgern, ob Hausbesitzer, Vermieter oder Mieter, erneut in die Tasche gegriffen werden, um den Haushalt zu sanieren. Das ist zutiefst unanständig! Auf die Idee, die verantwortlichen Politiker und Beamte in Regress zu nehmen, kommt wohl niemand. Das ist wohl auch ein Zeichen unserer Zeit, das jegliches Handeln ohne Konsequenzen bleibt. Gescheiterte Manager bekommen den „goldenen Handschlag“, Verwaltungsbeamte werden versetzt bzw. bekommen einen lukrativeren Job (Bonan) und Politiker – na ja, das würde jetzt den Rahmen diese Widerspruchs sprengen…

Mit der Erhöhung der Grundsteuer B in der geforderten Höhe sind wir nicht einverstanden!

Es muss andere Mittel geben, den Haushalt zu sanieren!

Mit freundlichen Grüßen