Mülheimer Allerlei wie der nicht notwendige „Bürger“radweg entlang der Zeppelinstraße, um die unrechtmäßige Straßenbahnstilllegung nachträglich zu legalisieren?
In der BV 1 am 20.9. und dem Planungsausschuss am 24.9.2019 soll mit der Nr. V 19/0520-01 der Beschluss gefasst werden, zum einen die Markierung von Fahrrad-Schutzstreifen auf der Zeppelinstr.( L 442) zwischen Pasteurstr. und der Kreuzung Holthauser Höfe/Steinknappen einzuzeichnen und vor allem einen Baubeschluss zu einem straßenbegleitenden „Bürgerradweg“ entlang der Zeppelinstr. einschließlich barrierefreier Bushaltestellen zwischen Hauptfriedhof und Flughafen Essen/Mülheim zu fassen, vorbehaltlich der vollständigen Finanzierung durch den Landesbetrieb Straßen NRW und der landschaftsrechtlichen Genehmigung.
Als voraussichtliche Kosten werden 24.000 € für die Fahrradschutzstreifen, 1,021 Mio. € für den Ausbau der Haltestellen und 586.000 € für den sog. Bürgerradweg angegeben.
Soweit die vorliegende Beschlussvorlage, welche die MBI nicht mittragen werden, unabhängig von der Frage, ob das Land das zu 100% bezahlt und wider geltendes Recht doch eine landschaftsrechtliche Genehmigung erteilt würde. Zur Erinnerung deshalb vorab folgende MBI-Stellungnahmen aus 2014/15, als das gleiche Projekt bereits angeblich kurz vor Baubeginn war.
- 30.6.14: Radweg auf unrechtmässig stillgelegtem Flughafenast der 104? RP bestätigt Unrecht und genehmigt später! Unglaublich!
- 3.5.15: Demokratieferne, Unrechtmäßigkeit, alles egal?? Beispiel Fahrradweg Zeppelinstraße
Im folgenden einige Hintergrundinformationen und Bewertungen zu dem Projekt eines „Bürgerradwegs“ auf der illegal stillgelegten Straßenbahntrasse:
Neben der Zeppelinstr. verlaufen die beiden Straßenbahngleise des Flughafenasts der Linie 104. In allen Plänen des Landes und des RVR ist dieses Teilstück Bestandteil der städteübergreifenden Straßenbahnverbindung, die zukünftig bis nach Witten verlaufen soll. Ein nicht nur für die überfällige Verkehrswende notwendiges Projekt, dass auch unabhängig von einer zukünftigen Nutzung des Flughafengeländes von bedeutender Wichtigkeit zur zukünftigen Entwicklung der Ruhrmetropole sein soll und könnte, wenn da nicht die Mülheimer kleinkarierte Kirchturms“idylle“ wäre. Und die macht, was sie will und glaubt immer noch, im Endeffekt würde in Düsseldorf alles genehmigt, egal wie gesetzeswidrig oder nutzlos die jeweilige neueste Mülheimer „Eichhörnchenaktion“ auch ist.
Das ist aktuell bei dem völlig perspektivlosen Haushaltsgebahren so wie jedes Jahr aufs Neue, das war bzw. ist bei allem rund um das „Strategie“projekt Ruhrbania so, bei der Verkehrsplanung, bei den seinerzeitigen Privatisierungsorgien und, und, und, und, und am deutlichsten beim ÖPNV. Da benimmt sich die kleine Großstadt mitten zwischen größeren Großstädten seit Jahren wie der verschwendungssüchtige Analfabet, der den anderen eigentlich nur zeigen will, wer die Hosen anhat, obwohl selbige auf Pump und bereits deutlich aus der Zeit geraten sind. Man muss nicht nur erinnern an die völlig antiquierte „Bus statt Bahn“ Devise und –politik als offener Affront an die Nachbarstädte Duisburg, Essen und Oberhausen, alle selbst bzgl. ÖPNV auch keine Chorknaben, aber etwas mehr mit den Füßen auf dem Boden. Die alleine 5 sauteuren ÖPNV-Gutachten in wenigen Jahren, alle mehr oder weniger für den Papierkorb und fast alle wie Staatsgeheimnisse vor der Öffentlichkeit bei Strafandrohung versucht fernzuhalten, wären in der bankrotten Stadt Mülheim eigentlich bereits ausgesprochen satireverdächtig (besser gesagt, könnte keine Satire die Realität noch übertreffen).
Ein erneuter fast „genialer“ Schildbürgerstreich ist der o.g. sog. „Bürger“radweg auf der stillgelegten Straßenbahntrasse. Natürlich fragt man sich, warum dieser Name, gibt es unseren Wissens doch keine Radwege, die nicht für Bürger da sind, zumindest, solange es noch keine selbstfahrenden Fahrräder gibt und auch von einem Radweg etwa nur für Tiere oder, oder bisher nichts bis ins MBI-Büro vorgedrungen ist.
Also zur Erklärung: Der o.g. Flughafenast wurde 2012 bei Nacht und Nebel einfach stillgelegt. Über 2 Jahre wollte die RP-Aufsichtsbehörde in Düsseldorf das nicht akzeptieren, auch weil die Betriebserlaubnis bis Ende 2019 für die damalige MVG eine Betriebspflicht darstellte. Ultimatum nach Ultimatum verstrich, bis Rot-Grün in NRW wiedergewählt worden war, mit der Mülheimerin Kraft (SPD) als Ministerpräsidentin, der grünen Mülheimer Gesundheitsministerin Steffen und den beiden Sozis Jäger aus Duisburg als Innenminister (damals zuständig für Kommunen) sowie Groschek aus Oberhausen als Verkehrsminister.
Und da passierte folgendes Unglaubliche: Die für Verkehr nicht zuständige Staatskanzlei der Ministerpräsidentin schickte der Stadt Mülheim quasi eine Ministerpräsidentinnenerlaubnis für die unrechtmäßige Stilllegung des ca. 2 km langen Flughafenast. RP kuschte und die zuständigen Minister Groschek und Jäger hielten sich ganz heraus und bevorzugten die vollständige Tauchstation.
Und dann am 7.4.2014 die nächste Überraschung als Zeitungsmeldung. Auf der stillgelegten Straßenbahntrasse sollte noch in diesem Jahr(!) ein Radweg entstehen. Angeblich würden die Landesgelder dafür bereit stehen. Die Stadtverwaltung habe den Antrag gestellt. Zur Erinnerung: „Mülheim erhält einen Bürgerradweg Richtung Flughafen“ – WAZ vom 7.4.14, der ganze Artikel hier
Doch 2014 passierte nichts. Dann WAZ 20.4.15: „Landeszuschuss für Radweg neben der Zeppelinstraße genehmigt“, der ganze Artikel hier. Wieder wurde der baldige Baubeginn angekündigt.
Jetzt 2019 scheint es wieder soweit sein zu sollen. Nun soll also ein Baubeschluss doch noch gefasst werden, was 2014/5 noch nicht notwendig erschien.
Man wird sehen, was wirklich passiert. Soviel aber ist klar:
- Die Wiederinbetriebnahme des Straßenbahnteilstücks wäre aus vielerlei Gründen das verkehrspolitisch einzig Sinnvolle, will man ernsthaft in Verkehrswende einsteigen! Die Ersatzbuslinie 130 ist eine einzige Katastrophe und mit den eigentlich überflüssigen Haltestellen für über 1 Mio. € eine unnötige Geldverschwendung zusätzlich zu den ca. 3 Mio. € für den Umbau der nach der unrechtmäßigen Stilllegung neuen Endhaltestelle am Hauptfriedhof!
- Die Notwendigkeit eines teuren Fahrradwegs auf der 2 km langen Strecke zwischen Hauptfriedhof und Flughafen erschließt sich dem Ortskundigen zudem nicht wirklich, unabhängig von der unrechtmäßigen Bahnstilllegung und der Finanzierung.
- Die hoffnungslos überschuldete Stadt Mülheim hat weiß Gott viele andere Stellen, wo es brennt und braucht nicht zuletzt auch viele weniger prestigeträchtige Fahrradverbindungen, anders als beim RS 1 oder entlang der Zeppelinstraße.
Chaos und Bedenkliches bei der Umsetzung des Mülheimer Nahverkehrsplans!?
Beispiel: Haltestellen der neuen Buslinie 130 zwischen Flughafen und Hauptfriedhof.
Mitte Juni 2015 war ÖPNV-Fahrplanänderung der Mülheimer Verkehrs-Gesellschaft (MVG) mit ersten Umsetzungsschritten des vom Rat 2013 beschlossenen Nahverkehrsplans. Ab 14. Juni, haben Nutzer der Straßenbahnlinien 104 und 110 am Hauptfriedhof Anschluss an die Busse der neuen Linie 130 Richtung Flughafen – und weiter bis in das Zentrum von Essen-Haarzopf (Erbach) und von dort bis zum Rhein-Ruhr-Zentrum (alte Linie 145). Bis dahin waren dem Mobilitätsausschuss die genauen Standorte für Haltestellen dieser Buslinie noch nicht vorgestellt worden. Nur durch Zufall hatten die MBI mitbekommen, dass die vorherige Endhaltestelle am Flughafen (Beykozplatz/Brunshofstr.) in Zukunft entfallen sollte. Dafür wurde Ri. Hauptfriedhof eine gefährliche Haltestelle hinter der Kurve kurz vor der Einmündung Schürfeld eingerichtet.
Heute, über 4 Jahre später, soll das Land also über 1 Mio. bezahlen, um für die wenig sinnvolle Buslinie als Nachfolger der illegal stillgelegten StraBa-Strecke brauchbarere Haltestellen herzustellen. Diese Busverbindung ist aber auch deshalb bedenklich, weil z.B. zwischen Hauptfriedhof und RRZ auch noch ein 2-Wabenticket bezahlt werden müsste. Ergebnis: fast keine Fahrgäste! Wieder und wieder wollten die MBI dieses unnötige Waben-Chaos geändert haben, doch sie liefen in MH nur gegen Wände der Unvernunft!