Am 6. Okt. haben zwei Drittel der abstimmenden Mülheimer/innen für die Wiederinbetriebnahme der mutwillig geschlossenen VHS in der MüGa gestimmt, und zwar deutlich mehr als das vorgeschriebene Mindestquorum für Bürgerentscheide. Seither geht es darum, den Bürgerwillen umzusetzen, der gegen die Verwaltung, speziell den Kämmerer, und gegen eine Ratsmehrheit manifestiert wurde. Nun müsste in der hyperverschuldeten Stadt die kostengünstigste und praktikabelste Lösung gefunden werden. Dazu hatten die Befürworter der VHS klare Vorschläge formuliert, während die Kämmerei das Gefälligkeitsgutachten zu Standortalternativen aufbot und davon ausgehend behauptete, viele andere Projekte müssten darunter leiden, wenn die VHS als Komplettsanierung durchgeführt werde. Andere Möglichkeiten hatten die Gutachter auftragsgemäß nicht untersucht. Weil die anderen 2 Standortalternativen (Neubau auf städtischem oder Neubau auf fremdem Gelände) ohnehin wenig realistisch waren, beschränkte sich das Gutachten vornehmlich auf den Kostenvergleich von VHS-Komplettsanierung in der MüGa und VHS-Anmietung Fabrikgebäude Aktienstr., jeweils auf 30 Jahre hochgerechnet. Weil aber Volkshochschule für viele Bürger mehr beinhaltet als dies ein derartig reiner und höchst zweifelhafter Kostenvergleich darstellen könnte, stimmten sie aus guten Gründen für die VHS in der MüGa trotz massiver Stimmungsmache dagegen.
Was nach dem Bürgerentscheid dagegen wirklich nötig wäre
Um das intakte VHS-Gebäude wieder nutzen zu können, muss endlich der Brandschutz durchgeführt werden, was ja schon seit 2007 bekannt ist. Das würde höchstens bis zu 2 Mio. Euro kosten, wie selbst der vom Rat beauftragte Gutachter einräumen musste. Da es wegen der Statik und der Schadstoffe keine Probleme gibt, ist der mangelhafte Brandschutz der einzige Grund für die Schließung.
Darüber hinaus muss für weitere Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen ein Konzept erstellt werden. Diese Sanierung kann abschnittsweise durchgeführt werden, so dass der Betrieb abschnittsweise wieder aufgenommen werden kann. Das ist umso wichtiger, weil der insbesondere für Weiterbildung und Integration enorm wichtige VHS-Betrieb durch die Schließung und den Ersatz am ungeeigneten Standort Aktienstr. massiv an Quantität und Qualität eingebüßt hat. Einige Bereiche müssen deshalb wieder neu aufgebaut werden, was nach und nach in den bereits renovierten Teilabschnitten im MüGa-Gebäude geschehen könnte und sollte.
Wichtig ist, dass der Brandschutz und die übrigen Umbauten getrennt voneinander geplant und beauftragt werden. Die Brandschutzsanierung ist dringlich, alles andere aber auf Jahre zu verteilen. Damit wird auch keine EU-weite Ausschreibung erforderlich, die das Ganze nur verzögern würde.
Der Architekt Teich hatte angeboten, auf seine Kosten ein Konzept für diese Vorgehensweise erstellen zu lassen. Dieses großzügige Angebot muss unbedingt genutzt werden und ihm deshalb zeitnah der Zugang zum Gebäude endlich ermöglicht werden.
Neben der Gebäudesanierung muss auch ein neues inhaltliches Konzept für unsere VHS erarbeitet werden. Daran müssen die Nutzer und Dozenten, interessierte Bürger und VHS-Experten beteiligt werden. Dazu gehört auch eine neue Satzung: 2004 hatte der Rat alle Mitbestimmungsmöglichkeiten, wie sie in anderen Städten selbstverständlich sind, aus der Satzung gestrichen.
Die Verwaltung aber fährt noch weiter auf alten, verrosteten Gleisen auf einer durch den Bürgerentscheid stillgelegten Trasse
Für die Ratssitzung im Dezember hat die Verwaltung einen Beschlussvorschlag eingebracht, der vorsieht:
- die Komplettsanierung incl. Brandschutz mit europaweiter Ausschreibung
- Kosten von nunmehr sogar 22,5 Mio. € (!), davon allein 3,9 Mio. € für Planungskosten
- Wieder-Inbetriebnahme 2025
- 700 m² für VHS-fremde Nutzung
- Verschiebung von Investitionen für Schulen und Sportanlagen
Nein, so NICHT! Das ist überflüssig, zu teuer und zu langwierig!
Wie von Bürgerinitiative und MBI seit Jahren vorgeschlagen, kann die Brandschutzsanierung sofort für höchstens 2 Mio. € erfolgen, dann abschnittsweise Sanierung verteilt auf mehrere Jahre. Dann wäre die VHS ab 2021 wieder nutzbar, die Gesamtinvestition viel geringer und Verschiebungen anderer Maßnahmen weitgehend vermeidbar.
Herr Teich, der Architekt der VHS, bemüht sich immer noch mit Prof. Pfeiffer aus Darmstadt um einen Besichtigungstermin in der VHS als Voraussetzung für das auf seine Kosten zu erstellende Sanierungskonzept mit Kostenschätzung.
Man muss sich als Mülheimer schämen, wie erbärmlich und niederträchtig mit dem Hilfsangebot des Architekten bisher umgegangen wurde. Ihm steht unzweifelhaft ein Urheberrecht zu, weshalb er an sich bereits vor bzw. direkt nach der überfallartigen VHS-Schließung hätte kontaktiert und zur Beratung hinzugezogen werden müssen, wie unter gesitteten Menschen üblich. Doch das exakte Gegenteil war sogar dann noch der Fall, als er sich Monate später von sich aus meldete! Unglaublich. Und zu seinem Urheberrecht wurde nur gesagt, das prüfe man nicht, solange er keine gerichtliche Klage eingereicht habe. Man glaubt es kaum!
Eine finanziell völlig vor die Wand gefahrene Stadt wie Mülheim kann und sollte sich eine derartig hochnäsige Arroganz nicht leisten, ganz unabhängig davon, dass es unverantwortlich seitens der Kämmerei und des ihr unterstellten Immoservice ist, sein für die Stadt kostenloses Hilfsangebot und jeden Vorschlag für eine billigere Wiederinbetriebnahme der bewährten VHS barsch abzulehnen und einfach als quasi nichtexistent zu ignorieren und zu missachten.
Dass die Beschlussvorlage des Kämmerers einen Affront und einen Schlag ins Gesicht des Bürgerentscheids darstellt, ist offensichtlich.
Doch was will man erwarten von einem nicht gelernten Kämmerer, der bei den Etats der letzten Jahre insgesamt ein Riesenchaos angerichtet hat? Seine geistige Unbeweglichkeit gleicht der eines Granitblocks und seine Weitsicht der eines Panzers im Rückwärtsgang. Das Votum des Bürgerentscheids war deutlich und eindeutig gegen seine skandalösen bisherigen VHS-Manöver gerichtet. Er und möglicherweise eine lammfromme Ratsmehrheit können bzw. dürfen das noch einmal als eine Art Machtdemonstration so beschließen, wie in der Vorlage V 19/0932-01 vorgeschlagen. Die bankrotte Stadt Mülheim aber kann sich derartige Spielchen nicht mehr leisten und nicht wenige Bürger/innen haben auch die Nase gestrichen voll davon!