Gelder aus dem Digitalpakt:
Die Zeit drängt und Mülheim pennt?
Ipads im Unterricht? In Mülheim mangelt es laut WAZ oft schon am W-Lan. Über acht Millionen Euro stehen für Mülheim im Digitalpakt bereit. Derzeit melden Schulen ihren Bedarf. So die WAZ am 22. Februar: „Digitalpakt: An Mülheims Schulen scheitert es schon am W-Lan“
MBI auf facebook:
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Es ist leider keine Überraschung, dass Mülheimer auch dabei zu viele Zeit unnötig vertrödelt hat.
Zur Erinnerung: Am 15. März 2019 wurde der sog. Digitalpakt auch im Bundesrat beschlossen. Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung, davon in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro, also bis Herbst 2021. Zusammen mit zusätzlich vereinbarten Landesmitteln stehen insgesamt mindestens 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Rein rechnerisch bedeutet dies für jede der ca. 40.000 Schulen in Deutschland im Durchschnitt einen Betrag von 137.000 Euro oder umgerechnet auf die derzeit ca. 11 Millionen Schülerinnen und Schüler eine Summe von 500 Euro pro Schüler.
Um den Prozess zur Beantragung der Gelder unverzüglich anzustoßen, reichten die MBI bereits am 18. März 2019 den untenstehenden Fragenkatalog im zuständigen Bildungsausschuss ein. Die Reaktionen im Ausschuss aber waren hochgradig enttäuschend. Die Schulverwaltung hatte sich mit dem Digitalpakt noch nicht befasst, obwohl der seit Monaten dauernd in der öffentlichen Diskussion gewesen war. Auch die Bildungspolitiker aller Mülheimer Vertreter/innen im Bildungsausschuss zeigten sich wenig interessiert und sie begnügten sich mit der Aussage der Verwaltung, dass man erst einmal abwarten wolle, welche Vorgaben es aus Düsseldorf gäbe. Und so verstrichen dann wieder Monate, ohne dass die nötigen Vorarbeiten vor Ort in Angriff genommen wurden.
Im Bildungsausschuss Ende März 2020 will nun der Dezernent, der ja bekanntlich vor 1 Jahr noch nicht im Amt war, d.h. z.T. entschuldigt ist, erste Ergebnisse der Bestandsaufnahme inkl. der Wünsche der Schulen vorstellen. Daraus soll dann ein Medienentwicklungsplan aufgestellt werden, damit die Gelder dann irgendwann beantragt werden können.
Liest man die Aussagen verschiedener Mülheimer Schulleiter in dem o.g. WAZ-Artikel, so ist die bisherige digitale Ausstattung durch die Bank sehr schlecht oder wie es eine Schulleiterin bemerkte „absolut in der Steinzeit“.
Das war vor 1 Jahr nicht anders, so dass die Schulverwaltung spätestens sofort nach dem endgültigen Beschluss des Digipakts mit der Bestandsaufnahme hätte beginnen müssen, und zwar mit Volldampf!!! Genau das wollten die MBI anstoßen, doch wie so oft interessierte das in Mülheim wenig, Hauptsache alles ging weiter in seinem quasi-sozialistischen Gang!
Wenn die Damen- und Herrenschaften in der Ruhrstadt nicht bald aufwachen, dann fährt auch noch der Zug in der Bildungslandschaft demnächst an der ehemals „sympathischen Stadt a.d. Ruhr“ ohne Halt voll vorbei wie u.a. beim ÖPNV, bei der VHS trotz gewaltigem Bedeutungszuwachs, bei Verkehrsführung, bei Innenstadtattraktivität, bei ……………………………
Voraussetzungen für Gelder aus dem Digitalpakt des Bundes
MBI-Anfrage für den Bildungsausschuss am 25. 3. 2019
Betr.: Beteiligung Mülheimer Schulen am DigitalPakt
Die Verwaltung möge die folgenden Fragen beantworten:
- Welche Voraussetzungen müssen seitens der Stadt Mülheim und der einzelnen Schulen erfüllt sein, um Mittel aus dem DigitalPakt beantragen zu können? Ist dazu ein Medienentwicklungsplan erforderlich, und falls ja, welche Schulen außer der Grundschule Heinrichstr./August-Schmidt-Str. haben einen solchen Medienentwicklungsplan?
- Wieviel Fördergelder kann die Stadt Mülheim aus dem DigitalPakt erhalten?
- Wie werden die Gelder auf die Schulen verteilt?
- Was kann aus den Fördergeldern bezahlt werden (Hardware, Software, Netzwerke, Installation, Wartung), was ist davon ausgeschlossen? Ist daran gedacht, ggfs. Hardware mit anderen Städten gemeinsam einzukaufen?
- Wie ist der aktuelle Stand bei der Ausstattung der Mülheimer Schulen?
- Wer entscheidet, welche Betriebssysteme zum Einsatz kommen und wer ist für die Lizenzen zuständig?
- Wer ist für die Wartung zuständig und wie werden evtl. notwendige Anpassungen bei Hard-und Software gewährleistet? Ist dabei die Möglichkeit von Leasing vorgesehen, damit sowohl Hard- wie auch Software nicht überaltern?
- Welche Folgekosten entstehen evtl. aus den zusätzlichen geförderten Investitionen, die dann von der Stadt weiter gezahlt werden müssen?
Begründung
Am 15. März wurde der sog. Digitalpakt auch im Bundesrat beschlossen. Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung, davon in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro. Aufgrund des Charakters der Bundesmittel als Finanzhilfen bringen die Länder zusätzlich einen finanziellen Eigenanteil ein. Zusammengenommen stehen dann insgesamt mindestens 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Rein rechnerisch bedeutet dies für jede der ca. 40.000 Schulen in Deutschland im Durchschnitt einen Betrag von 137.000 Euro oder umgerechnet auf die derzeit ca. 11 Millionen Schülerinnen und Schüler eine Summe von 500 Euro pro Schüler.
Annette Klövekorn, MBI-Vertreterin im Bildungsausschuss