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Coronabedingte Auswirkungen auf den Haushalt einer finzanziell schwer vorgeschädigten Stadt Mülheim
Der Corona-shutdown trifft nicht nur viele Betriebe, Kulturschaffende und Kommunen hart und z.T. existenziell. Wie genau das mit Schulen, Sport und sozialem Leben nach Ende des „social distancing“ weitergehen wird, weiß keiner, wird sich ergeben.
Der Mülheimer Kämmerer Mendackonnidis (oder Mendackoni o.ä.) hat nun erste Schätzungen für die zu erwartenden großen Einbrüche im Mülheimer Haushalt verlauten lassen, s.u.. Da der bisherige beschlossene Etat 2020 ohnehin schon Makulatur war, als er im Nov. beschlossen wurde, muss man sich nicht wirklich Gedanken über die Seriösität Mülheimer Bilanzen machen, bringt nix, denn die Frage lautet:
Wie existenziell gefährdet ist ein schwer vorgeschädigter MH-Etat, wenn nun auch noch von Corona infiziert?
Das Düsseldorfer Kommunalministerium, das auch für Bauen und Genderfragen zuständig ist, hat einen Leitfaden für Haushalte der Kommunen in Coronazeiten herausgegeben. Wichtigstes Kapitel darin: „ Kapitel: Laufendes Haushaltsjahr 2020: 1.) Buchhalterische Isolation der Corona-bedingten Schäden“ Das kann ja noch heiter werden, gell. Aber auch spannend!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf die heutige Videokonferenz mit der /den Fraktionsvorsitzenden und informiere Sie über die aktuelle Prognose zu den coronabedingten Auswirkungen auf den städt. Haushalt. Sie berücksichtigt die aktuellen Prognosen des Bruttoinlandsproduktes durch die Covid19-Krise.
Auf der Einnahmeseite ist von einem Einbruch
- bei der Gewerbesteuer von rd. 30 Mio. €.
- beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer von rd. 18 Mio. € und
- beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von rd. 4,5 Mio. €
Bei den Soziallasten ist mit einem Anstieg von rd. 7 Mio. € zu rechnen.
Einnahmeverluste beim ÖPNV bewegen sich aktuell bei rd. 120.000 € wöchentlich.
Dazu kommen die wegfallenden Elternbeiträge, Mindereinnahmen bei den Parkentgelten, bei den Eintrittsgeldern für städt. Veranstaltungen, ausfallende Mieten für die Stadthalle, etc. Zusätzliche Ausgaben für das Diagnosezentrums und für den Primärbedarf des Infektionsschutzes runden das negative Bild ab.
Aktuell ist mit einer Zusatzbelastung von 60-70 Mio. € zu rechnen. Je länger die Krise dauert, umso schlechter wird sich die Haushaltsprognose entwickeln. Dabei gilt, ist die medizinische Krise mittelfristig gelöst, ist die wirtschaftliche Erholung noch weit entfernt. Wir werden erst in den nächsten Monaten die langfristigen Auswirkungen gesichert beurteilen können.
Auf städt. Seite haben wir die Voraussetzungen geschaffen, um möglichst alle coronabedingten finanziellen Schäden zu erfassen und gesondert auszuweisen.
Es sieht leider nicht so aus, als ob das Land und/oder der Bund bereit ist, die finanziellen Schäden – wie in der Privatwirtschaft- zu übernehmen. Die Kämmerer machen landesweit Druck, ist doch der Kommunalsektor einer der größten Auftraggeber für die heimische Wirtschaft.
Aktuell steht lediglich in Aussicht, dass wir durch neue Vorschriften mit Bilanzkosmetik eine Haushaltsgenehmigung erreichen können, da es möglich werden soll, die pandemiebedingten Finanzschäden in den Haushalten zu isolieren und in der Bilanz gesondert auszuweisen. Das bringt uns aber nicht weiter. Es wird wohl auch aus Stärkungspaktmitteln eine ergänzende finanzielle Hilfe geben, sie wird viel zu niedrig sein, um die Schäden zu kompensieren
Auch für die Kommunen muss ein auskömmlicher Rettungsschirm her. Zur Bewältigung der Finanzkrise müssen die direkten und indirekten Finanzschäden der Städte ausgeglichen werden, ein anteiliger Ausgleich , ob aus einem Rettungsschirm oder über das Stärkungspaktgesetz reicht hier sicher nicht aus. Ich bitte Sie daher, alle Ihre Kontakte zu nutzen, um hier auf die Vertreter der Legislative einzuwirken.
Als Anlage habe ich das Schreiben des MHKBG vom 06.04.2020 beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Mendack, Beigeordneter und Stadtkämmerer