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Fulerumer Feld, Auberg, Selbeck und Winkhauser Tal als Potenzialflächen für Gewerbe endgültig vom Tisch! Gut so!

Gemeinsamer Antrag von CDU, Grüne, MBI, FDP und WIR AUS Mülheim für den Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Mobilität am 31.8.20 und den Rat der Stadt am 3.9.20

Der Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, dass:

  1. aus der weiteren Prüfung potentieller Wirtschaftsflächen die vier Flächen Fulerumer Feld, Auberg, Selbeck und Winkhausen, die in Natur- und Landschaftsschutzgebieten liegen und für Klima und Umwelt in Mülheim an der Ruhr (z.B. Kaltluftentstehungsgebiete) von besonderer Bedeutung und größtenteils in nicht-städtischem Besitz sind, herausgenommen werden.
  2. aufgrund der aktuellen politischen Diskussion um die Zukunft des Landeplatzes Essen/Mülheim sowie die erforderliche Einbindung der Stadt Essen eine gesonderte Entscheidung über die ins Auge gefassten Gewerbeflächen Nord und Süd unmittelbar nach der Kommunalwahl als Prüfgegenstand der Matrix und im Rahmen des 2021 abzuschließenden Werkstatt-Verfahrens Flughafen-Areals“ erfolgen soll.
  3. die Verwaltung beauftragt wird, durch entsprechende Stellungnahmen etc. gegenüber dem RVR sowie den Städten der Planungsgemeinschaft in Bezug auf Änderungen des Regionalen Flächennutzungsplans als auch bei der weiteren Erarbeitung des Regionalplans Ruhr sicherzustellen, dass die unter 1. genannten vier Flächen in der Darstellung als Natur- und Landschaftsschutzgebiete dauerhaft in Ihrer ursprünglichen Form gemäß RFNP vom 03.05.2010 erhalten bleiben. Dazu ist eine Rücknahme der ASB-Flächen an der Velauer Straße aus dem Regionalplanentwurf des RVR vom Sommer 2019 und eine Darstellung eben dieser Flächen als LSG und Regionaler Grünzug  bis zur Velauer Straße und bis zum Harscheidweg (Essen)erforderlich.
  4. die Prüfung der im Rat der Stadt im Juli 2018 beschlossenen Gewerbe-Potenzialflächen, die fast ausschließlich nicht im Wirtschaftsflächenkonzept von M&B 2019 berücksichtigt wurden, schnellstmöglich abzuschließen und die Prüfergebnisse ebenfalls den Ratsgremien zu übermitteln.
  5. eine Prüfung der Flächen, die bereits im Juli 2018 im Rat beschlossen und im Wirtschaftsflächenkonzept von M&B nicht berücksichtigt wurden sowie weiterer Flächen zur (Neu-)Ansiedlung von Gewerbe sich in erster Linie an bereits vorgenutzten oder brachliegenden Flächen im Innenbereich orientiert. Die Betrachtung der Flächen erfolgt unter Einbeziehung betroffener Anlieger/Bürgerinitiativen sowie politischer Vertreter*innen aller Fraktionen. Für die Bewertung der Flächen werden sowohl die Kriterien als auch deren Gewichtung mit allen Beteiligten abgestimmt.
  6. die Verwaltung beauftragt wird, ein Wirtschaftsförderungskonzept zu entwickeln. In diesem sind Cluster darzustellen, die besonders gefördert werden sollen. Dabei ist vorrangig auf diejenigen zurückzugreifen, die zu den Aktivitäten der HRW sowie der weiteren wissenschaftlichen Institutionen der Stadt passen, wenig Fläche verbrauchen und auch eine Bereicherung für die bereits ansässigen Unternehmen darstellen.

Begründung:

Die bisher geführte öffentliche Diskussion hat gerade in den letzten Wochen gezeigt, dass der Mehrheitsbeschluss vom 14.01.2020 in der Sondersitzung des städtischen Wirtschaftsausschusses im Januar 2020 über das weitere Prüfverfahren (Matrix-Prüfliste) zum Wirtschaftsflächenkonzept mit weiteren Einzel-Beschlüssen flankiert werden muss.

Deutlich geworden ist auch, dass einige Gewerbe-Potenzialflächen aufgrund massiver ökologischer Bedenken (Natur- und Landschaftsschutzgebiete betreffend) und eigentumsrechtlicher Fragestellungen (z.B. Flächen ohne nennenswertes städtisches Eigentum) bereits von vorne herein effizienzbedingt aus der im Grundsatz beschlossenen Matrix-Prüfliste herausgenommen werden müssen.

Mit dem gemeinsamen Antrag ist die klare Forderung verbunden, dass die Verwaltung künftig in Geschlossenheit an einem ganzheitlich orientierten Wirtschaftsförderungskonzept arbeiten muss. „Inseldenken“ hier beteiligter Verwaltungseinheiten muss schnellstmöglich Vergangenheit werden.

Die Antragsteller*innen drängen des Weiteren darauf, dass gemäß des genannten Prüfauftrages des Wirtschaftsausschusses vom 14.01.2020 die infrage kommenden brachliegenden und bisher unternutzten Gewerbe-Potenzialflächen genauso in die Matrix-Prüfliste aufgenommen werden müssen wie die im Juli 2018 im Rat der Stadt genannten Flächen (siehe V 18/0464-01 und Ratsbeschluss dazu).