Wählergemeinschaft Fraktion Programm Geschichte Kontakt
Gremientermine aktuelle Termine Sprechstunden
Bundesweit Initiativen und Verbände MH-Parteien Medien Treffpunkte
Pressemeldungen Bildmaterial
 

Fragen zur seltsamen Gegenfinanzierung einer zusätzlichen Dezernentenstelle

Im Rat am 1. Juli 2021 beschloss Schwarz-Grün in Mülheim gegen alle anderen, ab dem Herbst eine zusätzliche Dezernentenstelle einzurichten. Mehr in: Wie bitte? CDU/Grüne erhöhen die Zahl der Dezernenten für Mülheim

Weil das hoffnungslos auch bilanziell überschuldete Mülheim Stärkungspaktkommune des Landes ist, musste auch eine Gegenfinanzierung bei der Aufsichtsbehörde angemeldet werden. Ob das mit der anscheinend von der Stadt beabsichtigten Möglichkeit überhaupt zulässig ist, läßt Zweifel aufkommen. Deshalb folgende MBI-Anfrage:

Anfrage für den Finanzausschuss der Stadt Mülheim am 13.09.2021
TO öffentlich

Gegenfinanzierung der Einrichtung einer 5. Dezernentenstelle

In der WAZ vom 12. Juli 2021 benennt OB Buchholz die Einsparung von Zinsen durch den vorzeitigen Rückkauf des Rathauses vom SWB in Höhe von 950 000 € als Gegenfinanzierung für die Mehrausgaben für eine 5. Dezernentenstelle.

Dieser Rückkauf war Bestandteil der Beschlussfassung zum Haushalt 2019 als HSP-Maßnahme 144-3: „Rückkauf des Rathauses mit einhergehender Einsparung von Zinsbelastungen in Höhe von rd. 1.000.000 € p.a. ab dem Jahr 2023 unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten; diese Maßnahme wird mit einer durch den Zinsmarkt anzupassenden Miete verglichen und in einer Vorlage gesondert zur Entscheidung gebracht“. (V 18/0980-01) Im HSP wurde ab 2023 jährlich 1 Mio. € veranschlagt.

Es war allerdings noch nicht geklärt, ob dabei  Grunderwerbssteuer fällig würde, so dass der Konsolidierungsbeitrag insgesamt viel niedriger ausfallen würde. Ein weiterer Beschluss, wie oben angekündigt, wurde bis heute nicht gefasst.

Vor allem aber wird das Problem der Mehrausgaben für die zusätzliche Dezernentenstelle damit nicht gelöst: Die o.g. HSP-Maßnahme war unabdingbarer Bestandteil der Beschlussfassung zum Haushalt, damit dieser (und alle folgenden) genehmigungsfähig war. Das schließt eine Verwendung des eingesparten Betrages an anderer Stelle als Gegenfinanzierung aus.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Wird weiter am Rückkauf des Rathauses festgehalten und wenn ja, welche Beschlüsse wären dazu noch erforderlich, damit das wann auch geschehen könnte?
  2. Wie soll es möglich sein, den eingesparten Betrag aus einer HSP-Maßnahme anderweitig zu verwenden, ohne den gesamten HSP (und damit den Haushalt)  in Frage zu stellen?
  3. Wurde dieser Gegenfinanzierungsvorschlag schon dem RP vorgelegt? Falls ja, mit welchem Ergebnis?

H. Godbersen, MBI-Vertreterin im Finanzausschuss