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Bus statt Bahn? Mülheimer Irrweg ohne Plan?

MBI-Antrag für den Mobilitätsausschuss der Stadt Mülheim am 30.9.21

Gesamtkosten für die angedachte Umstellung der Linie 104 von der Wertgasse über den Kahlenberg bis zum RRZ auf den Bus.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung möge detailliert vorrechnen, wie hoch sich die kompletten Kosten in etwa belaufen würden, die für die Umstellung von der Straßenbahn 104 auf den Bus zwischen Wertgasse und Hauptfriedhof anfallen würden.

Sachverhalt:

Auf unsere Anfrage in der Sitzung am 16.4.21 (Vorlage A21/255-01) erhielten wir nur schwer nachvollziehbare oder rudimentäre Auskünfte seitens der Ruhrbahn. Mehr in

Da die Stilllegung des Kahlenbergasts der Linie 104 und Umstellung auf Bus in Mülheim weiterhin vorgesehen ist, sind genaue und komplette Kostenvoranschläge notwendig, bevor eine endgültige Entscheidung im Zusammenhang mit dem neuen NVP gefällt werden kann.

Seit dem 20.12.1911 verkehrt die Straßenbahn über den Kahlenbergast, nach 110 Jahren soll das womöglich beendet werden.

Neben den Fördergeldern in Millionenhöhe (nach Auskunft der Bezirksregierung bis zu ca. 21 Millionen), die zurückgezahlt werden müssten, müsste nicht nur Geld in die Hand genommen werden für den Abbau der Schienen sowie den Bau einer Wendeanlage an der Haltestelle Wertgasse, auch für die Umstellung auf Bus müsste deutlich investiert werden. Neben der Anschaffung von Bussen müssten von der Wertgasse bis zum Rhein-Ruhr-Zentrum für die geplante Gesamt-Buslinie 130 u.a. auf Mülheimer Stadtgebiet 25 und auf Essener Stadtgebiet 8 barrierefreie Haltestellen neu gebaut werden, denn u.a. für die Ersatzbuslinie 130 anstelle der bis heute nicht endgültig genehmigten Stilllegung des Flughafenasts der Straßenbahn fehlen barrierefreie Haltestellen ebenfalls.

Die durch die illegale Stilllegung des Flughafenasts erzwungene Umsteigung von Bahn auf Bus am Hauptfriedhof ist umständlich und gefährlich

Die von der Ruhrbahn in ihrer Stellungnahme zu unserer Anfrage in den Raum gestellten Investitionsbedarfe sind nicht nachvollziehbar und wirken zielorientiert, um die Stilllegung des Kahlenbergasts wirtschaftlich irgendwie zu begründen, wobei die dann anstehenden Rückzahlungen von Fördergeldern (s.o.) geflissentlich unterschlagen wurden. Auch dass für die Erneuerung von Gleis- und Fahrleitungsanlagen ein sehr hoher Investitionsbedarf angegeben wurde, resultiert wohl auch daraus, dass dies für die gesamte Strecke zwischen Wertgasse und Hauptfriedhof irgendwie errechnet wurde, obwohl ab Oppspring bekanntlich auch die Linie 112 weiterhin fahren soll.

Aus all den Gründen ist auch die behauptete jährliche Ersparnis von bis zu 1 Mio. € bei Umstellung von Bahn auf Bus kaum nachvollziehbar und scheint eher Wunschdenken zu sein.

Die Verwaltung möge bei den evtl. anfallenden Kosten für die geplante Umstellung von Bahn auf Bus zwischen Wertgasse und Hauptfriedhof auch jeweils angeben, ob die dafür erforderlichen Investitionen von der Ruhrbahn oder von der Stadt als Auftraggeber getragen werden müssten.

Unabhängig von alledem verweisen wir auf die NRW-Gesetzeslage, gemäß derer dem schienengebundenen Personennahverkehr Vorrang zu gewähren ist, siehe Anlage.

G.-W. Scholl, MBI-Vertreter im Mobilitätsausschuss

Anlage
ÖPNVG NRW – vom 07.03.1995 

§ 2 (Fn 10)
Grundsätze
(1) Bei dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sollen im Rahmen der angestrebten Raumstruktur des Landes der schienengebundene Personennahverkehr gegenüber dem Straßenverkehr, der Erhalt und Ausbau vorhandener Verkehrswege gegenüber dem Neubau sowie der ÖPNV unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Klima- und Umweltschutzes, der sozialverträglichen Stadt- und Quartiersentwicklung, der Barrierefreiheit, der Sicherheit und des absehbaren Verkehrsbedarfes soweit wie möglich Vorrang erhalten.

Mehr zum Thema findet man auch in einem 45-minutiger Fernsehbericht des WDR vom 15.9.14: „DieStory – Endstation – Kollaps im Nahverkehr“ auf youtube hier