MBI-Antrag für den Umweltausschuss am 24.9.21 für den Erhalt der Bäume auf dem Gelände Emmericher-/Heer-/Hofackerstraße (ehemaliger Lärmschutzwall) Begründung s.u.
Tief im Westen der Stadt Mülheim liegt Speldorf, wo mitunter schwer nachvollziehbare Dinge sich abspielen:
Eine ziemlich schräge Nummer sind z.B. die Vorgänge um die Zukunft der Grünfläche auf dem ehemals als Lärmschutzwall aufgeschütteten Gelände Emmericher Str./Heerstr./Hofackerstraße in Speldorf. Erst sollte das nach Zustimmung der BV 3 an den nahen Pflanzenmarkt auf der Duisburger Str. verkauft werden, dann erfuhr man gerüchteweise im Juni, dass eine Gerüstbaufirma sich dort niederlassen werde. Daraufhin reichten die MBI eine Anfrage ein, s.u. Trotz mehrfacher Rückfragen seit der MBI-Anfrage im Juni konnte das zuständige Bauordnungsamt immer nur mitteilen, dass noch kein Bauantrag vorliege.
Bis zur BV-Sitzung bestand ein unklares Durcheinander, wem denn inzwischen das Gelände gehört und was dort wirklich geschehen darf und soll.
In den Ferien wurde dennoch ein Zaun um das gesamte Gelände errichtet, der den Firmen- und Wohngebäuden u.a. von Agustini den Zugang zu ihren Werkstätten fast ganz abschnitt. Letztere reichten daraufhin Anfang August den Antrag auf einstweilige Verfügung beim Amtsgericht ein, keinen weiteren Zaun errichten zu dürfen. Am 9.8. erteilte das Gericht die einstweilige Verfügung. Die Hauptverhand-lung fand am 24. August am Amtsgericht statt, zufällig (?) am gleichen Tag wie die Bezirksvertretung 3 nachmittags ab 16 Uhr. Erst bei Gericht erfuhr man dann, dass die Stadt erst 4 Tage vorher das Gelände verkauft hatte, aber nicht an die Gerüstbaufirma, sondern privat an deren Chef. Agustini verlor am Gericht, weil der Geländestreifen vor den Werkstätten inkl. der Zufahrt zum Gelände Lärmschutzwall gehörte und nun verkauft wurde. Mindestens 2 Firmen müssen nun zumachen, obwohl das ganze Jahrzehnte geduldet worden war. Außerdem wurde bekannt, dass die Stadt wohl versprochen hatte, die Grünfläche bis zur Übergabe am 1.1. 22 von Bäumen zu „befreien“.
MBI- Anfrage für die BV 3 am 24.8.21 (eingereicht am 22.6.21)
In Speldorf an der Kreuzung Duisburger Str./Heerstraße Richtung Hafen befindet sich zwischen Agustini und der Fallwerksmauer auf der linken Seite eine größere Grünfläche, die im oberen Teil als einst gebauter Lärmschutzwall dann etliche Meter steil abfällt, wobei mitten durch den unteren Teil ein Rad- Fußweg verläuft. Auf google earth kann man das besagte Teil unter Google Earth anschauen, aber auch im Bild unten.
Nun soll eine Gerüstbaufirma auf die Fläche. Völlig überraschend wurde vor Monaten in der zuständigen BV 3 die Zustimmung zum Verkauf dieser städtischen Fläche zusammen mit der Restgrünfläche zwischen dem funktionslosen Wall und der Fallwerksmauer mit dem Rad- Fußweg mitten durch erbeten an die Fa. Holtei, die das Gartencenter in der Nähe an der Duisburger Str. betreibt. Das schien relativ unproblematisch. Jetzt stellte sich noch überraschender heraus, dass die Fläche an eine Gerüstbaufirma verkauft wurde, die dort angeblich auch eine Halle bauen will. Ein Bauantrag liegt noch nicht vor. Dennoch muss man fragen, wie genau Baupläne und Zufahrtsstraße überhaupt aussehen könnten. Weitere Fragen sind: (Auskünfte der Verwaltung sinngemäß kursiv)
- Wieso wurde der Käufer von der Verwaltung eigenmächtig geändert, ohne die BV noch einmal damit zu befassen? Befürchtete die Verwaltung etwa, die BV könnten dem Verkauf an die Gerüstbauer nicht mehr zustimmen? Die Verwaltung in Gestalt des Amtsleiters Linke betonte ausführlich, man habe unbedingt Einnahmen für die Stadt erzielen wollen. Holtei habe nicht genug zahlen wollen usw. blablabla. Den wichtigen Fragen wich er aber demonstrativ aus.
- Wieviele der Bäume und Büsche sollen den neuen Plänen geopfert werden? Wo genau soll welche Art von Halle hin mit welcher Zufahrt? Da noch kein Bauantrag vorliegt, ist das angeblich noch unbekannt. Allerdings hat sich die Stadt wohl verpflichtet, dies vor dem Eigentümerwechsel zum 1. Januar auf eigene Kosten durchzuführen (s.o.).
- Wurden die Anlieger von Eltener und Hofackerstr. vor dem Verkauf informiert oder sogar um Zustimmung gebeten? Nein, fand die Stadt nicht nötig
Fazit: Ohne die Gerichtsverhandlung wären wohl wichtige Informationen nie ans Tageslicht gekommen, peinlich bis bedenklich! Es läßt tief blicken in eine regelrechte Missachtung der gewählten Volksvertreter, wenn die Verwaltung den BV-Beschluss eigenmächtig grundlegend uminterpretiert, ohne das Gremium zu beteiligen. Es grenzt an Volksverdummung., wenn dann auf die MBI-Nachfrage gesagt wird, die Fakten seien bereits geschaffen, was kurz vorher schnell geschah und womöglich ohne den Gerichtstermin nicht einmal bekannt gewesen wäre. Und das alles auch noch, ohne womöglich zu wissen (oder auch nicht sagen zu wollen), was genau überhaupt vorgesehen ist.
Wir hatten bisher angenommen, dass wir in Mitteleuropa in einer Demokratie leben, wo die Exekutive (Verwaltung) nicht machen kann, was immer sie warum auch immer gerade vorhat.
Welche Motive auch immer einst zu der Verkaufsentscheidung der Verwaltung führten, dennoch darf man das dann nicht derart ohne vorherige Prüfung der Gegebenheiten und vorherige Einbeziehung der Betroffenen durchziehen. Viele Punkte sind ja bis heute ungeklärt. Beispiele:
– Darf die Stadt überhaupt ein Fläche, die einst 1989 als Lärmschutzwall gebaut und durch Landesgelder gefördert wurde, so ohne weiteres verkaufen?
– Welche Beschränkungen müssen beachtet werden, weil die Fläche in der Trinkwasserschutzzone 3a liegt?
– Nach über 30 Jahren ist ein kleiner Wald entstanden mit etlichen Bäumen, die unter die Baumschutzsatzung fallen. Müssen die fallen, wenn sie der geplanten Halle, evtl. weiteren Gebäuden oder der bzw. den Zufahrten im Wege stehen? Es dürfte dabei völlig nebensächlich sein, dass die Stadt selber sich über 30 Jahre nicht um den aufgeschütteten Lärmschutzwall kümmerte und nichts zu Bepflanzung o.ä. tat. Die meisten Bäume wurden damals von Anrainern der Hofackerstr. gepflanzt.
– Zwischen dem überversiegelten Gewerbegebiet Hafen neben dem völlig überdimensionierten Straßenstumpf Emmericher Str./Heerstr. und dem Stadtteil Speldorf hat diese Grünfläche (siehe Bild im Anhang) keinen unwichtigen ökologischen Wert, den man hätte aufwerten sollen anstatt ihn demnächst zu verkleinern bzw. zu zerstören.
– Der Fahrrad-Fußweg (Hofmanns Weg) unterhalb des Walls könnte ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen werden, er wurde im Sommer ebenfalls durch einen hohen Zaun abgetrennt. Inwieweit z.B. Fußgänger, Radler oder Eltern mit Kindern, die zu dem preisgekrönten Spielplatz an dem Weg wollen, sich zukünftig weniger ungestört bewegen können, ist ungeklärt wie vieles Andere auch.
– Auch die Gärten und Grundstücke im Hinterland der Hofackerstr. werden durch die Pläne auf dem Lärmschutzwall berührt und evtl. beeinträchtigt. Auch das hätte die Stadt vor dem Verkauf abklären müssen und können.
– Auch das Problem des neuerlichen Verkaufspreises läßt viele Fragen offen.
Dass trotz der vielen ungeklärten Punkte die Fläche Hals über Kopf kurz vor der BV-Sitzung oder/und auch wegen des Gerichtstermins schnell verkauft wurde, stößt mehr als unangenehm auf!
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher
Mehr über Hintergründe auch in
„Mülheim, wie es leibt und lebt: Bspl. Grünfläche Lärmschutzwall Emmericher-/Heerstr.“