Wählergemeinschaft Fraktion Programm Geschichte Kontakt
Gremientermine aktuelle Termine Sprechstunden
Bundesweit Initiativen und Verbände MH-Parteien Medien Treffpunkte
Pressemeldungen Bildmaterial
 

Rückzahlungspflicht bei Still-legung auch des Kahlenbergasts?

MBI-Fraktion im Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr
– Wählergemeinschaft Mülheimer Bürger Initiativen –
Geschäftsstelle: Kohlenkamp 1, 45468 Mülheim
Tel.: 0208-3899810, Fax: 3899811, e-mail:
fraktion@mbi-mh.de

An die

Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf

z.Hd. Herrn RP Schürmann

Geplante Stilllegung des Straßenbahnteilstücks Kahlenbergast der Linie 104 in Mülheim/Ruhr zu August 2023: Fragen zur Rückzahlung von Fördermitteln und Entbindung von der Betriebspflicht

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Schürmann,

Ihre Vorgängerin, die ehemalige Regierungspräsidentin Frau Birgitta Rademacher, hatte im Dez. 2018 in einer Stellungnahme zur Etateinbringung für 2019 eindeutig (und für die Aufsichtsbehörde bereits zum wiederholten Male) klargestellt, dass die Aufgabe des Kahlenbergasts der Linie 104 mindestens 16 Mio. € Rückzahlung von Fördermitteln bedeuten würde. Der Rat der Stadt hatte nämlich die Stilllegung mit dem Nahverkehrsplan (NVP) 2017 beschlossen, allerdings unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit.
Mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes durch Ratsbeschluss vom 15.12.2022 wurde die Umstellung der Straßenbahnlinie 104 zwischen Wertgasse und Hauptfriedhof auf Busbetrieb erneut beschlossen, dieses Mal ohne den Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit. Die Stilllegung der Straßenbahnstrecke Kahlenbergast der 104 wurde inzwischen auf den 07. August 2023 terminiert. Zusätzlich zu der mit ca. 18 Mio. € geförderten
Umgestaltung des Verkehrsknotens Leineweber-/ Friedrich-Ebert-/Friedrichstr., wurde auch die  Neugestaltung des Verkehrsknotens Oppspring (u.a. Einbau einer neuen Weichen- und Kreuzungsanlage) mit rund 2,7 Mio. Euro gefördert. Es steht also weiterhin die Frage, wieviel die Stadt Mülheim bei Stilllegung der Straßenbahntrasse zurückzahlen werden muss. Die von der Stadt Mülheim bisher vorgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnungen unterstellten irgendeine angebliche feste Vereinbarung mit der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde über deutlich geringere Rückforderungsbeträge. Entsprechende öffentliche Verlautbarungen Ihrer Behörde konnten wir bisher nicht wahrnehmen. In der WAZ vom 12.1. wurde Ihre Behörde auf eine Anfrage der WAZ-Redaktion wie folgt zitiert: „ Feste Vereinbarungen mit der Ruhrbahn oder der Stadtverwaltung auf eine geringere Rückforderung habe es keinesfalls gegeben – das stellte die Bezirksregierung … mit Nachdruck klar.“ Auch deshalb warten die Mülheimer Bürger auf die Klarstellung durch Ihre Aufsichtsbehörde, denn erkennbar hat sich seit der Stellungnahme Ihrer Vorgängerin von Dez. 2018 grundsätzlich wenig verändert, im Gegenteil, denn hinzu kam noch die evtl. Rückzahlung der Fördermittel für den Umbau der Oppspringkreuzung.

Daher folgende Fragen:

  1. Falls die Aufsichtsbehörde bei der von Mülheim vorgesehenen baldigen Streckenstilllegung weiter auf den vorgeschriebenen Rückzahlungen von Fördermitteln besteht, was gedenken Sie zu tun?
  2. Falls die Aufsichtsbehörde aber auf Rückzahlung von Fördermitteln weitgehend verzichten will, so bitten wir um eine schlüssige Begründung, wie das nicht nur im Zusammenhang mit den erklärten Klimazielen auch der Landesregierung u.a. zur Verkehrswende in Einklang gebracht werden soll. Wir bitten auch um Erklärung, wie der Verzicht auf eine Rückzahlung anderen Gebietskörperschaften im Regierungsbezirk näher gebracht werden soll.

Zur Veranschaulichung der Problemlage hier noch die Stellungnahmen von VRR und RVR zu dem im Dez. beschlossenen Mülheimer NVP:

Der RVR (Regionalverband Ruhr) gab zu bedenken: „Die Umstellung der Kahlenbergtrasse auf Busbetrieb sollte aufgrund der interkommunalen Verkehrsfunktion der Straßenbahnlinie 104 + der entlang der Trasse gelegenen regional bedeutsamen öffentlichen Einrichtungen überdacht werden“ (Die Mülheimer Verwaltung schrieb dazu: „Es wurde die aktuelle Beschlusslage berücksichtigt. Ein Busverkehr ist bedarfsgerecht.“ Wir empfanden das als unangebracht arrogant!)

Der VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) stellte fest: „Einsparungen i.H. v. 2 Mio. € p.a. stehen in krassem Widerspruch zu den Erfordernissen aus dem Bundesklimaschutzgesetz. Wie werden die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag „Zukunftsvertrag für NRW“ MH erfüllt?“

(Die Mülheimer Verwaltung schrieb dazu: „Hauptvorgabe bei der Erstellung des NVP war ein Einsparziel von 2 Mio. € pro Jahr im ÖPNV“ – Mit anderen Worten: Mülheim scherte sich beim Beschluss des NVP nicht um übergeordnete Vorgaben und Gesetze, sondern will seine jahrealten eigenen Beschlüsse mit Gewalt noch umsetzen.)

Neben der förderrechtlichen ist auch die verkehrsrechtliche Seite zu beachten. Ein Antrag auf Stilllegung (Entbindung von der Betriebspflicht) müsste auch die Hürden des § 21 Abs. 4 PBefG nehmen, welcher ein öffentliches Verkehrsinteresse verlangt. Das ÖPNVG NRW sieht den Schienenverkehr als Rückgrat des ÖPNV in Ballungsräumen und den Bus als dessen Zubringer und Ergänzung – nicht als dessen Ersatz. Wir haben deshalb mit mail vom 21.3.23 das Verkehrsdezernat in Ihrem Hause um zeitnahe Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1.)
Hat die Stadt Mülheim an der Ruhr einen Antrag auf vorzeitige Entbindung der Betriebspflicht des Kahlenbergastes der Linie 104 gestellt? Die Betriebspflicht endet nach einer früheren Aussage der Bezirksregierung erst am 28.08.2027. 2.) Hat die Bezirksregierung der vorzeitigen Entbindung der Betriebspflicht zugestimmt? Da der zuständige Mülheimer Mobilitätsausschuss darüber bisher nicht informiert wurde, in der kommenden Sitzung am 30.3.23 aber bereits Entscheidungen fällen soll, die die Stilllegung des Kahlenbergasts der Straßenbahnlinie 104 ab 7.8.23 voraussetzen, ist die schnelle Klärung unserer Fragen unabdingbar, um die Stadt Mülheim vor evtl. folgenschweren Rechtsbrüchen und Fehlern zu bewahren.

Weil im Mobilitätsausschuss der Stadt Mülheim am 30. März bereits Entscheidungen gefällt werden sollen, wäre es notwendig, dass die Aufsichtsbehörde zu allen unseren Fragen ihre Stellungnahmen unverzüglich darlegt oder aber die Stadt Mülheim auffordert, alle Beschlüsse und Maßnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Stilllegung des Straßenbahnteilstücks Kahlenbergast der 104 anzuhalten, bis alle Aspekte geklärt sind. Auch wir bedauern es nachträglich, dass zur letzten Ausschusssitzung kein/e Vertreter/in der Bezirksregierung zur Thematik anwesend war, wie es beantragt worden war, aber leider von Verwaltung und Ausschussvorsitz nicht in Angriff genommen wurde.

Wir hoffen auf möglichst baldige Antworten Ihrerseits und bedanken uns dafür bereits im Voraus.

i.A. der MBI:
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher
G.-W. Scholl, MBI-Nahverkehrsexperte und Mitglied im Mobilitätsausschuss der Stadt Mülheim