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Darf das Land bei StraBa-Stilllegung auf Fördermittel-Rückzahlung verzichten?

Straßenbahnstilllegung: Mülheim völlig aus der Zeit gefallen!?

Mülheim a.d. Ruhr, den 3.5. 2023

Zur Sachlage
Anfang August mit dem „neuen“ Nahverkehrsplan will die Stadt Mülheim den Kahlenbergast der Straßenbahnlinie 104 stilllegen. Das passt nicht in die gesamte Verkehrsentwicklung der letzten Jahre auch in NRW, die für die überfällige Verkehrswende dem schienengebundenen Verkehr Vorrang geben soll und muss. Doch in Mülheim ist auch diese Bahnstilllegung Teil der vor einem Jahrzehnt verkündeten Politik „Bus statt Bahn“. Über Jahre war die Umsetzung der von Mülheim geplanten und beschlossenen Stilllegung auch noch des Kahlenbergasts allerdings ziemlich unwahrscheinlich, weil immer wieder von der Aufsichtsbehörde des RP geltend gemacht wurde, dass bis zu 20 Mio. € Rückzahlung von Fördergeldern fällig würden, weil die geförderte Beschleunigungsmaßnahme der Straßenbahn die zentrale Verkehrsmaßnahme der Stadt war.
Im Dez. 2022 beschloss die Stadt noch einmal die Stilllegung der Bahntrasse und sie behauptete, es seien nur minimale Rückzahlungen der Fördergelder nötig. Das hätten Absprachen mit dem RP ergeben. Der konnte das nicht verbindlich bestätigen und verwies darauf, dass er nur für Gelder für Straßenbau zuständig sei. Wir wissen nicht, ob das schon immer so war, doch waren in der Vergangenheit die Auskünfte des RP zu der Rückzahlung von Fördergeldern andere. Wir stellen deshalb Fest:

Der Hauptzweck der damaligen Förderung von ca. 18 Mio. €, die Beschleunigung der Straßenbahn auf dem größten Teil des sog. Kahlenbergasts der Linie 110, später 104, ist mit der Stilllegung des Kahlenbergasts ab August 2023 sicher nicht mehr gegeben, wenn es die Straßenbahnlinie nicht mehr gibt! Auch hatte die Stadt Mülheim bis vor kurzem selbst nach Jahren keine Abrechnung der gesamte Maßnahme erstellt und den Förder- sowie Aufsichtsbehörden vorgelegt, von den Mülheimer Gremien und der Öffentlichkeit ganz zu schweigen.

Deshalb die für uns entscheidende Frage:
Kann das Land NRW auf die Rückzahlung von Fördermitteln verzichten, wenn der Hauptzweck der Förderung größtenteils eliminiert wurde? Wie erklärt das Land dies dann anderen Kommunen, deren Nutzung der Fördermittel im Sinne der Landesvorschriften geschieht?

Oder bedeutet das Beispiel Mülheim, dass irgendwie immer Wege gefunden werden, um gesetzlich vorgegebene Rückzahlungen zu umgehen?

Aus den vielen Gründen heraus haben die MBI nun den Verkehrs- und den Justizminister angeschrieben, nachzulesen als pdf-Datei (714 KB) hier, und um Beantwortung etlicher Fragen gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Minister eingreifen werden müssen, wenn sie die Mülheimer Politik der aus Klimaschutzgründen bereits kontraproduktiven Straßenbahnstilllegung auch damit rechtfertigen, dass das Land auf die eigentlich vorgeschriebene Rückzahlung von Fördermitteln mehr oder weniger verzichtet.