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Speldorf: Grünfläche wird Gewerbegebiet, mal eben so?!

Speldorfer Sonderwege? Grünfläche oder Gewerbegebiet, alles egal? Mülheim und das Baugesetzbuch – 2 verschiedene Welten?

Eine ziemlich schräge Nummer sind die Vorgänge um die Zukunft der Grünfläche auf dem ehemals als Lärmschutzwall aufgeschütteten Gelände Emmericher Str./Heerstr./Hofackerstraße in Speldorf.

In Speldorf links von Emmericher/ Heerstraße Richtung Hafen befindet sich eine größere Grünfläche, die als einst gebauter Lärmschutzwall dann etliche Meter steil abfällt, wobei mitten durch den unteren Teil ein Rad- Fußweg verläuft. Auf google earth kann man die besagte Fläche unter Google Earth anschauen, aber auch im Bild links. Zwischen Fallwerk und Agustini war dort in 30 Jahren eine ansehnliche Grünfläche mit Bäumen entstanden, wobei größere Teile von den Anliegern der Hofackerstr. dort angepflanzt worden waren!

Anfang 2021 war in der zuständigen BV 3 der Verkauf dieser Restgrünfläche des funktionslosen ex-Lärmschutzwalls beschlossen worden an die Fa. Holtei, die das Gartencenter in der Nähe an der Duisburger Str. betreibt. Das schien relativ unproblematisch. Dann stellte sich Monate später überraschend heraus, dass die Fläche aber im August 21 im Hauruckverfahren an den Chef einer Gerüstbaufirma verkauft wurde. Angeblich sollte eine große Halle und ein Bürogebäude auf der Grünfläche errichtet werden. In den Ferien 2021 wurde ein Zaun um das gesamte Gelände errichtet, der den Firmen- und Wohngebäuden u.a. von Agustini den Zugang zu ihren Werkstätten fast ganz abschnitt. Mindestens 2 Firmen mussten ganz zumachen, obwohl sie über Jahrzehnte geduldet worden waren. Von Sept. 21 bis Frühjahr 23 tat sich trotz mehrfacher MBI-Nachfragen nichts, so dass weiter unklar blieb, was genau auf der Grünfläche des ehemaligen Lärmschutzwall geplant war.

In BV 3 und Umweltausschuss hatten die MBI im Herbst 2021 Fragen formuliert, die alle nicht wirklich beantwortet wurden, u.a. weil ja noch kein Bauantrag vorliege. 

Jetzt März 23 liegt ein Bauantrag vor und die Stadt will eine 2060qm große Halle, Höhe knapp 10m sowie ein 132 qm großes zusätzliches Bürogebäude genehmigen und zusätzlich eine breite Zufahrt mit Wendemöglichkeit für LKWs auf dem Lärmschutzwall.

Genehmigt werden soll das über § 34, der besagt, dass eine Baulücke geschlossen werden kann, wenn die Bebauung sich in die Umgebung einfügt. Man braucht kein Fachmann zu sein, um zu wissen, dass eine Riesenhalle + einem Bürogebäude auf einer Grünfläche weder irgendeine Baulücke schließt, noch sich in irgendeine Umgebungsbebauung einfügt.

Andere grundlegende Fragen sind seit 2021 ebenso weiter unbeantwortet und zeigen z.T. eine bedenkliche Überdehnung bzw. Mißachtung von gesetzlichen Vorschriften. Beispiele:

  • Gärten und Grundstücke im Hinterland von Hofacker- und Eltener Str. werden durch die Pläne auf dem Lärmschutzwall beeinträchtigt. Die gesamten Anlieger wurden aber bis heute nicht beteiligt und nicht informiert. Warum nicht?
  • Darf die Stadt überhaupt eine Fläche, die einst 1989 als Lärmschutzwall gebaut und durch Landesgelder gefördert wurde, so ohne weiteres verkaufen?
  • Kann die Stadt so einfach aus einer Grünfläche Gewerbegebiet machen? Wozu gibt es das Baugesetzbuch dann überhaupt? Welches Umwidmungsverfahren wäre z.B. notwendig gewesen?
  • Nach über 30 Jahren ist ein kleiner Wald entstanden mit etlichen Bäumen, die unter die Baumschutzsatzung fallen. Wieviele müssen bzw. mussten bereits fallen, wenn sie der geplanten großen Halle, dem Bürogebäude und den Zufahrten im Wege stehen?
  • Angrenzend an das überversiegelte Gewerbegebiet Hafen und neben dem überdimensionierten Straßenstumpf Emmericher Str. hat diese Grünfläche eine wichtige  ökologische Ausgleichsfunktion für den Stadtteil Speldorf, welche man hätte aufwerten sollen anstatt sie demnächst verkleinern bzw. zerstören zu wollen. Auch das ehemalige 33.000qm große Fallwerksgelände zur Weseler Str. hin ist inzwischen ebenfalls fast vollständig wieder neu versiegelt worden.
  • Was muss beachtet werden, weil die Fläche in der Trinkwasserschutzzone 3a liegt?

Noch ist der Bauantrag nicht genehmigt und nach Recht und Gesetz dürfte das auch nicht geschehen – zumindest wenn man die schlüssigen Argumente des Anwaltsbrief der Anwohner bedenkt. Ob die Stadt es dabei auf für sie wenig aussichtsreiche Gerichtsverfahren ankommen lassen will, muss sich zeigen.

Dass trotz der vielen ungeklärten Punkte die Fläche im Sommer 2021 Hals über Kopf kurz vor der BV-Sitzung und wegen Agustinis Gerichtstermins am gleichen Tag ganz schnell verkauft wurde, stieß übrigens mehr als unangenehm auf!

Mehr auch in

7.7.21: Mülheim, wie es leibt und lebt: Bspl. Grünfläche Lärmschutzwall Emmericher-/Heerstr.

26.8.21: Wildwest in Speldorf?