Okt. 2011 unterzeichneten RP und der Fallwerkbetreiber einen Vertrag. Darin wurden bestimmte Vorsorgemaßnahmen zur Anpassung der Anlage, großenteils von 1958, an den Stand der Technik beschrieben. Für eine Reihe dieser Maßnahmen muss ein Änderungsgenehmigungsverfahren durchgeführt werden, welches die Firma nun beantragt hat. Ein solches Verfahren kann entweder behördenintern oder mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. MBI-Antrag für letzteres einstimmig beschlossen
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