Wählergemeinschaft Fraktion Programm Geschichte Kontakt
Gremientermine aktuelle Termine Sprechstunden
Bundesweit Initiativen und Verbände MH-Parteien Medien Treffpunkte
Pressemeldungen Bildmaterial
 

RWE-Tantiemen und weiter Sitz im Aufsicht auch für eine Ex?

Innenministererlass: Politiker müssen RWE-Tantieme abgeben. Was ist mit ex-OB`s, Landräten a.D. usw.?

Die Mülheimer ex-OB Dagmar Mühlenfeld sitztDachmar1 immer noch im erlauchten Aufsichtsrat des RWE. Trotz mehrfacher Anfragen der MBI gab es keine Antwort dazu, ob sie als Vertreterin des Großaktionärs Stadt Mülheim (ca. 10 Mio. Aktien) ihren Sitz nicht aufgeben müsse, wenn nicht mehr OB.
Da sie das augenscheinlich nicht will, stellt sich unweigerlich die Frage, was denn mit den üppigen Tantiemen für die durchschnittlich 4 Sitzungen pro Jahr ist. In den guten Jahren des RWE waren das bis zu 220.000, heute „nur“ noch ca. 130.000 €/Jahr.
Nach längeren Auseinandersetzungen zwischen MBI und Stadtspitze um die Frage, ob ein/e OB das Geld behalten dürfe oder abführen müsse, war vor über 10 Jahren schließlich der damalige NRW-Innenminister gezwungen, wegen Frau Mühlenfeld 2004 einen Erlass herauszugeben, dass alle Aufsichtsratsgelder – außer von den Spasskassen seltsamerweise – bis auf 6000 € an die jeweilige Stadt oder den jeweiligen Kreis abgeführt werden müssen. Das stimmte viele OB`s, Bürgermeister oder Landräte weniger froh und man/frau versuchte über den Neusser OB Napp, den Erlass gerichtlich zu kippen. Das misslang gehörig bis inkl. beim Bundesverwaltungsgericht als oberster Instanz.
Nachdem das RWE daraufhin seine Berufungsgrundsätze geändert hatte, fühlten sich einige Politiker ermuntert, die RWE-Zahlungen doch wieder für sich persönlich zu reklamieren, ganz vorneweg der besonders gierige nun ex-Landrat des Rhein-Sieg-Kreises. Mehr in:

  • „RWE-Aufsichtsratsgelder und die Instinktlosigkeit mancher raffgierigen Spitzenbeamten“ von Juni 14 hier

Nun, im Feb. 2016, will Innenminister Jäger durch einen neuen Erlass regeln, dass politische Spitzenbeamte die Tantieme, die RWE ihnen für die Arbeit in Aufsichts- und Beiräten zahlt, vollständig an die Staatskasse abführen müssen. Sie dürfen das Geld nicht in die eigene Tasche stecken. Das trifft Dutzende Kommunalpolitiker. Konkret bestimmt der Erlass auch, dass die Aufsichts- und Beiratstätigkeit der Bürgermeister und Landräte zu ihrem „Hauptamt“ gehört. Mehr im RP-Artikel unten.
Doch das wirft die Frage auf, was mit den Aufsichtsratsgeldern von Frau Mühlenfeld ist, nachdem sie seit Okt. 2016 nicht mehr gleichzeitig OB ist. Die MBI haben dazu eine Anfrage im nächsten Hauptausschuss gestellt, inwieweit die ex-OB weiter RWE-Aufsichtsratsmitglied sein kann und was mit der Abführung von Tantiemen nach Ausscheiden aus dem Hauptamt ist. Die Anfrage ist unten nachzulesen.
Der Landrat a.d. des Rhein-Sieg-Kreises jedenfalls möchte die RWE-Tantieme, die er seit Juni 2014 als Landrat a.D. bezogen hat, behalten. Laut Rheinische Post sind das ca. 120.000 €/Jahr. Mehr s.u.

Im folgenden Auszüge aus Rheinische Post vom 10. Februar 2016, der ganze Artikel ist nachzulesen hier

Erlass des Innenministeriums: Politiker müssen RWE-Tantieme abgeben

Düsseldorf. Der NRW-Innenminister sorgt bei Aufsichtsräten für Klarheit. Ex-Landrat Kühn darf dennoch viel behalten. Von Antje Höning
………… NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) regelt nun per Erlass, dass politische Spitzenbeamte die Tantieme, die RWE ihnen für die Arbeit in Aufsichts- und Beiräten zahlt, vollständig an die Staatskasse abführen müssen. Sie dürfen das Geld nicht in die eigene Tasche stecken. Das trifft Dutzende Kommunalpolitiker.
Konkret bestimmt der Erlass, dass die Aufsichts- und Beiratstätigkeit der Bürgermeister und Landräte zu ihrem „Hauptamt“ gehört. So steht es in einem Schreiben Jägers an die Bezirksregierungen vom 1. Februar mit dem Betreff „Abführungspflicht für Vergütungen aus Tätigkeiten in Gremien des RWE-Konzerns“. Demnach haben die Spitzenbeamten ihre gut bezahlten Mandate bei RWE nur wegen ihrer „Amtsstellung“ und nicht etwa wegen ihrer Persönlichkeit erhalten. Daher müssen sie ihre Vergütung vollständig an Stadt oder Kreis abführen.
Eigentlich war die komplette Abführung lange Zeit gängige Praxis. ……….
Frithjof Kühn, der von 1999 bis Juni 2014 Landrat des Rhein-Sieg-Kreises war und seit langem im Aufsichtsrat von RWE sitzt, hatte über 600.000 Euro ……….. Aber in der Sache hat sich Jäger schon lange festgelegt. Bereits 2014 sagte er unserer Redaktion: „Es geht hier um Geld der Allgemeinheit. Es ist nicht zu vermitteln, dass ein Bürgermeister oder Landrat dieses mit seinem Amt verbundene Geld behalten darf.“

Kühn (CDU) wird trotzdem nicht leer ausgehen: Zwar erklärte er im Dezember 2015 den Verzicht auf RWE-Gelder, die er während seiner Amtszeit erhalten hat. …….. Doch die RWE-Tantieme, die er seit Juni 2014 als Landrat a.D. bezogen hat, sollen ihm bleiben. „Wir gehen davon aus, dass Herr Kühn die Tantieme, die er von RWE nach seinem Wechsel in den Ruhestand im Juni 2014 erhalten hat, behalten darf“, erklärte der Kreis. Zur Summe äußerte er sich nicht. Doch sie dürfte ordentlich ausfallen, schließlich geht es um 20 Monate. Zuletzt hatte RWE Kühn eine Jahresvergütung von 120.000 Euro gezahlt.

Der Erlass bezieht sich nur auf den Stromriesen, der mit seinem Beiratswesen bunte Blüten treibt. Unabhängig davon gilt in NRW für Staatsdiener, die eine Nebentätigkeit ausüben, dass sie 6000 Euro pro Jahr behalten dürfen. ………..

MBI-Anfrage für den Hauptausschuss der Stadt Mülheim am 3.3.16   TO öffentlich

Abführung von Aufsichtsratsgeldern durch die ex-OB und Beibehaltung des Sitzes im RWE-Aufsichtsrat

Die Verwaltung möge zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. In welchen Aufsichts- oder Beiräten ist Frau Mühlenfeld nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt als OB weiterhin vertreten?
  2. Ist beabsichtigt, dass sie die Aufsichts- bzw. Beiratssitze aufgibt, die sie für die Stadt weiterhin innehat? Wenn ja, wann jeweils?
  3. Muss sie die Tantiemen für diese ehemaligen Nebentätigkeiten auch abführen, wenn sie nicht mehr im Hauptamt als OB tätig ist? Wenn nein, warum nicht?
    Der neue Erlass des Innenministeriums regelt nun endgültig, dass die Aufsichts- und Beiratstätigkeit der Bürgermeister und Landräte zu ihrem „Hauptamt“ gehört. So steht es laut Artikel der Rheinischen Post vom 10.2.16 in einem Schreiben von Innenminister Jäger an die Bezirksregierungen vom 1. Februar mit dem Betreff „Abführungspflicht für Vergütungen aus Tätigkeiten in Gremien des RWE-Konzerns“. Demnach haben die Spitzenbeamten ihre gut bezahlten Mandate bei RWE nur wegen ihrer „Amtsstellung“ und nicht etwa wegen ihrer Persönlichkeit erhalten. Daher müssen sie ihre Vergütung vollständig an Stadt oder Kreis abführen.
  4. Wie bewertet die Verwaltung die Beibehaltung des Sitzes im RWE-Aufsichtsrat durch die ex-OB im Lichte dieser Klarstellungen in dem Ministererlass?

Begründung u.a.
Rheinische Post vom 10. Februar 2016, s.o.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Mehr zu Mülheim und dem RWE

  • Feb. 16: WAZ Essen: „“Stadt Essen geschockt: RWE streicht Dividende zusammen” hier
  • Feb. 16: „Mülheim Spitze? Leider nur als smart-meter-Modellstadt des RWE, bisher ein großer Flop!“ hier
  • Sept. 15: „Raus aus dem abstürzenden RWE? RWE im freien Fall – MBI beantragten erneut vergeblich den schnellstmöglichen Verkauf der RWE-Aktien“ hier
  • März 15: „RWE oh weh, oh weh!“ hier
  • Feb. 15: „Mülheim nur Zaungast beim RWW-Verkauf? MBI: RWE-Aktien gegen RWW-Anteile tauschen!“ hier
  • April 14: „Mülheim einsame Spitze im Bankrottsein auch durch extreme, gewollte RWE-Abhängigkeit!!“ hier